3/2026 Altersvorsorgedepot: Eine neue Chance für Unternehmer

Text: Tobias Lohel

Ab Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab – mit gedeckelten Kosten, einem erweiterten Förderkreis, attraktiven Zulagen und echter Kapitalmarktchance.

Was Unternehmer jetzt wissen sollten:

Wer ein Unternehmen führt, kennt das Dilemma der eigenen Altersvorsorge: Die gesetzliche Rente fällt für Selbstständige und Geschäftsführer von KMU oft schmal aus, und die klassische Riester-Rente war für viele ohnehin keine Option. Mit dem Altersvorsorgedepot, das im Januar 2027 startet, ändert sich einiges. Auch Selbstständige erhalten die Möglichkeit, ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt abzuschließen.

Vorteile auf einen Blick:
● Nun auch für Selbstständige möglich
● Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr
● Kostenbegrenzung von maximal 1 Prozent Effektivkosten beim Standarddepot
● Fondsorientierte Anlage in ETFs statt starrer Beitragserhaltungsgarantie

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes, fondsbasiertes Vorsorgeprodukt, das die Riester-Rente ab 2027 ablöst. Statt auf Garantien zu setzen, liegt der Fokus nun auf ETFs und Fonds, insbesondere beim Standarddepot mit einem Kostendeckel von 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Gefördert wird über Zulagen von bis zu 540 Euro sowie durch steuerliche Vorteile und eine potenzielle Kinderzulage.

Grundlagen der Förderung:

Das neue Fördersystem ist deutlich einfacher als das bisherige Riester-Modell aufgebaut. Grundlage für die Berechnung sind nur noch die Einzahlungen, die bisherige Berechnung anhand des Einkommens entfällt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro gibt es einen weiteren Zuschuss von 25 Cent. In der Spitze ergibt sich so eine Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Bereits mit einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich kann die volle Kinderzulage erreicht werden. Die Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot ist an das Kindergeld gekoppelt.

Während der Ansparphase bleiben Erträge im Depot steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt erst im Rentenalter – meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Außerdem können Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Riester-Verträge umwandeln:

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weiterlaufen. Wer von den neuen Konditionen profitieren möchte, kann sein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot überführen oder die neue Förderung für seinen bisherigen Vertrag übernehmen. Die Vor- und Nachteile sollten jedoch zuvor mit einem Experten abgeklärt werden. Sämtliche bereits erhaltenen Zulagen bleiben dabei bestehen. Der Wechsel muss aktiv beantragt werden und wird nicht automatisch vorgenommen.

Persönliche Beratung bleibt der Schlüssel:

Ob eine Umwandlung von Riester-Verträgen sinnvoll ist, welche Anlagevariante zur individuellen Risikoneigung passt und wie sich das Altersvorsorgedepot in die unternehmerische Vorsorgesituation einfügt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Altersvorsorgedepot ist ein sehr sinnvolles Ergänzungsprodukt. Die betriebliche Altersvorsorge sowie die steuerlich attraktive Basisrente runden das Portfolio ab. Eine persönliche Beratung zu Vorsorge- und Finanzprodukten ist daher empfehlenswert.

Jetzt unverbindlich informieren: lvm.de/versicherungen-und-finanzen/vorsorge/altersvorsorgedepot


Zum Autor:

Tobias Lohel arbeitet als Versicherungskaufmann in der Leben Verkaufsförderung.