Text: Johannes Kraß
Der Sommer bringt uns wieder wärmere Tage. Darauf freuen sich die meisten Menschen – zumindest in der Freizeit. Was Arbeitgeber bei hohen Temperaturen zum Schutz ihrer Belegschaft beachten müssen, darüber berichten wir in unserem ersten Beitrag.
In einem weiteren Artikel beschäftigen wir uns mit der Gesundheit der Belegschaft: Unsere Arbeitswelt wird immer schneller und komplexer. Wie können Firmen ihre Mitarbeitenden unterstützen, damit sie besser mit den steigenden Anforderungen umzugehen lernen? Und was können Mitarbeitende selber tun, damit sie und ihre Kolleg:innen gesund bleiben?
In unserer Rubrik „IT & Kommunikation“ beleuchten wir die Frage, ob sich der aktuelle Fachkräftemangel in Deutschland durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Robotern abfedern lässt. Um die Möglichkeit digitaler Unterstützung geht es auch im Artikel zur Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Zu guter Letzt stellen wir die Betriebsunterbrechungsversicherung vor. Ein Feuer in der Produktionshalle, ein Leitungswasserschaden oder Einbruch mit Diebstahl wichtiger Arbeitsmittel – viele Risiken können zu einer Zwangspause im Betrieb führen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung fängt die finanziellen Folgen ab, die bis zur Wiederaufnahme des Betriebs entstehen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viel Freude beim Lesen der „inhalte“.
Zum Autor:
Johannes Kraß, Geschäftsführer.
Text: Annika Hohoff
Die Sommermonate bringen nicht nur Sonnenschein mit sich, sondern auch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz. Die Hitze kann die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen sowie die Produktivität am Arbeitsplatz beeinflussen.
Für Arbeitgeber gelten daher Fürsorgepflichten, die in der Arbeitsstättenregelung („Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur“) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt sind.
In der ASR sind für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden, drei Temperaturschwellen definiert, bei deren Überschreitung jeweils Maßnahmen zu treffen sind:
- Bei einer Raumtemperatur über 26 Grad Celsius muss der Arbeitgeber bestimmte Personengruppen besonders schützen, wie Schwangere, Ältere und Menschen, die körperlich arbeiten, sowie solche, die Arbeitskleidung mit hohem Gewicht tragen.
- Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von 30 Grad gehören zu den Schutzmaßnahmen die Bereitstellung von Wasser oder anderen geeigneten Getränken, der Einsatz von Ventilatoren und Belüftungsanlagen, die effektive Steuerung des Sonnenschutzes (Rollos geschlossen halten) und das Stoßlüften. Hier gibt die ASR Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme. Außerdem sollte überprüft werden, ob Arbeitszeiten angepasst werden können, um die Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren. Arbeiten können z. B. in die frühen Morgen- oder späteren Abendstunden verlegt sowie die Mittagspause entsprechend verlängert werden. Auch das Tragen von leichterer Kleidung durch Lockerung der Bekleidungsregeln kann zum Schutz vor Hitze beitragen.
- Bei Temperaturen über 35 Grad darf ein Arbeitsplatz nicht mehr als ein solcher genutzt werden, sofern hier nicht Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung ergriffen werden können. Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder können ggf. verbindliche Anordnungen erlassen.
Bereits beim Einrichten einer Arbeitsstätte ist an den sommerlichen Wärmeschutz zu denken. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Arbeitgeber regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchführt, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Hitze am Arbeitsplatz und die Schulung im Umgang mit hohen Temperaturen.
Ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht. Sollte der Arbeitgeber aber nicht auf steigende Temperaturen reagieren, droht ihm ein hohes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.
Es ist also wichtig, dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz bei Hitze am Arbeitsplatz nachkommen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter auch bei hohen Temperaturen sicher und ohne Gefährdung der Gesundheit arbeiten können. Dies dient nicht nur dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei.
Zur Autorin:
Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.
Text: Klara Falke
In Deutschland verursachen psychische Beschwerden jedes Jahr Ausfallkosten in Höhe von satten 36,1 Milliarden Euro. Das sind umgerechnet 1,1 Prozent des Bruttonationaleinkommens (Stand 2019). Weltweit haben rund 10 Prozent der Bevölkerung mit mentalen Herausforderungen zu kämpfen – und der Stress hört nicht auf. Einer von vier Deutschen fühlt sich laut einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) von 2021 regelmäßig gestresst. Die Zahlen verdeutlichen die gesamtgesellschaftliche wie auch unternehmerische Relevanz des Themas. Neben all den finanziellen Kosten steht jedoch insbesondere das persönliche Wohlergehen der Menschen im Mittelpunkt. Es ist an der Zeit, offen über das Thema zu sprechen. Denn mentale Gesundheit betrifft uns alle. In der Tat ist ein offener und ehrlicher Umgang mit mentaler Gesundheit ein Zeichen von Stärke und Selbstfürsorge.
Manchmal fühlt es sich an, als ob wir alle auf einem Hochseil balancieren: Neben permanenten Veränderungen und der hohen Arbeitslast versuchen wir stets, unsere mentale Gesundheit im Blick zu behalten. Das gelingt nicht immer gleichermaßen. Reduzierte Produktivität, Zerstreutheit und emotionale Achterbahnfahrten erschweren die Arbeit. Wir selbst, jeder für sich und wir alle gemeinsam, können zu einem besseren Umgang mit emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz beitragen.
Wir können beispielsweise als positives Beispiel vorangehen und Kolleginnen und Kollegen ansprechen, wenn wir wahrnehmen, dass unser Gegenüber über längere Zeit niedergeschlagen oder besonders gestresst zu sein scheint. Ein offenes Ohr, Verständnis und Mitgefühl können bereits eine große Wirkung haben. Je nach Herausforderung können wir auch unsere Unterstützung anbieten oder förderliche Ressourcen der Person aktivieren. Dazu hilft es sich die Frage zu stellen, was in der Vergangenheit im Umgang mit einer vergleichbaren Herausforderung besonders gut geholfen hat. Es ist zu unterstreichen: Stigmatisierung und Diskriminierung helfen niemandem – stattdessen brauchen Betroffene Respekt und Mitgefühl.
Drei kurze Praxisbeispiele zeigen, wie auch Organisationen die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und Führungskräfte fördern können:
- Pausen einbauen: Wir sollten lernen, Pausen als Teil des Prozesses zu verstehen. Auch im Arbeitsalltag lassen sich bewusst Pausen einbauen. So sollten wir die rechtlich vorgeschriebenen Frühstücks- und/oder Mittagspausen einhalten. Es kann hilfreich sein, sich einen Terminblocker in den Kalender zu setzen, um Überbuchungen der Pausen zu vermeiden. Ebenso können wir Besprechungen beispielsweise mit einer Minute des Schweigens starten. Das mag zunächst befremdlich klingen, kann aber insbesondere in turbulenten Zeiten sehr wirkungsvoll sein. Eine Minute kann bereits ausreichen, um wieder bei sich selbst anzukommen und fokussiert in den Termin zu starten.
- Mentale Gesundheitsressourcen bereitstellen: Organisationen können den Zugang zu Ressourcen wie Beratungsdiensten, psychologischer Unterstützung und Selbsthilfematerialien aufzeigen. Professionelle Hilfsangebote helfen, mit Stress, Angstzuständen oder anderen mentalen Gesundheitsproblemen umzugehen.
- Kommunikation und Feedback: Eine offene Kommunikation und regelmäßiges Feedback untereinander tragen dazu bei, Stressoren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Mitarbeitende sollten sich in der Lage fühlen, ihre Anliegen und Bedenken zu äußern, ohne negative Konsequenzen zu befürchten.
Insgesamt ist mentale Gesundheit am Arbeitsplatz ein sehr wichtiges Thema. Mit Sensibilität und einer unterstützenden Unternehmenskultur können wir gemeinsam eine echte Veränderung bewirken. Am Ende des Tages profitieren wir alle davon, in einem gesunden und produktiven Arbeitsumfeld zu arbeiten.
Zur Autorin:
Klara Falke arbeitet in der Unternehmens- und Personalentwicklung und beschäftigt sich gerne mit Systemen und Menschen in Veränderungsprozessen.
Text: Theresa Bördemann, Fabian Daut, Jana Redelstein
Schlagzeilen wie „Fachkräftemangel als Gefahr für Deutschland“ lesen wir zunehmend häufiger. Denn Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen in der Arbeitswelt – dem Fachkräftemangel. In vielen Branchen und Regionen des Landes wird der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften immer akuter. So ist die Vakanzzeit, die Differenz zwischen dem gewünschten Besetzungstermin und der erfolgreichen Stellenbesetzung, in den letzten 15 Jahren von durchschnittlich 81 Tagen auf 170 Tage angestiegen. Doch wie beeinflussen neue Technologien wie generative künstliche Intelligenz (GenAI) und Roboter den Fachkräftemangel? Können sie sogar dazu beitragen, ihn zu mildern?
Generative künstliche Intelligenz für die Kopfarbeit
GenAI ist eine Form der künstlichen Intelligenz und die Technik, die hinter Chatbots und Bildgeneratoren wie ChatGPT oder Dall-E steckt. Sie ermöglicht die Informationsanalyse und das Erzeugen von Inhalten wie Texte, Bilder und Videos anhand vorhandener Informationen. Dafür muss die KI mit Trainingsdaten versorgt werden, aus denen sie Muster lernt, um menschenähnliche Antworten zu generieren.
Die generative künstliche Intelligenz ist schon heute in der Lage, repetitive Tätigkeiten zu übernehmen. Dadurch können Freiräume für komplexere Aufgaben geschaffen werden.
Beispielsweise kann ein Chatbot in der Kundenkommunikation eingesetzt werden, um häufig aufkommende Fragen zu beantworten. So muss in einer Druckerei keine Person mehrfach am Tag beantworten, welche Buchbindung sich für eine gewisse Anzahl an Seiten eignet oder in welcher Farbe sie verfügbar ist. Oder der Gärtner könnte sich wiederholende Fragen zum richtigen Baumschnitt oder zur Schädlingsbekämpfung durch die künstliche Intelligenz beantworten lassen.
Zusätzlich kann die GenAI Texte verfassen, sodass Unternehmen schneller und effizienter Inhalte für ihre Website, Flyer oder Artikel generieren können. Vielleicht wurden sogar Teile dieses Artikels von einer künstlichen Intelligenz geschrieben.
Doch wie sieht es im Bereich der körperlichen Arbeiten aus – wer oder was schafft hier Abhilfe? Es könnte ein Roboter sein.
Die Vorstellung, dass Roboter früher oder später menschliche Arbeitskräfte verdrängen, ist Stoff für so einige Hollywood-Produktionen. Allerdings ist es unbegründet, Angst vor technischen Innovationen zu haben, da sie historisch gesehen oft zu positiven Veränderungen geführt haben. Ein Beispiel dafür ist die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert, als Maschinen in Fabriken eingeführt wurden. Obwohl anfangs viele Menschen besorgt waren, dass Maschinen Arbeitsplätze ersetzen würden, führte die Automatisierung letztendlich zu einer Steigerung der Produktivität und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in anderen Bereichen.
Roboter im Handwerk
In vielen Berufen binden monotone, sich wiederholende Arbeitsschritte einen (zu) großen Teil der Arbeitszeit. Dabei sind gerade solche repetitiven Tätigkeiten optimal geeignet, um sie maschinell durchführen zu lassen.
So gibt es seit einiger Zeit einen Maler-Roboter, der besonders gut große, gleichmäßige Flächen bearbeiten kann. Dadurch bietet er den Mitarbeiter:innen mehr Zeit für anspruchsvollere (Maler-)Arbeiten und Kund:innenbetreuung. Zudem übernimmt der Roboter bereitwillig die Malerarbeiten über Kopf – eine körperlich besonders anstrengende Aufgabe für den Menschen. Übrigens: Der Maler-Roboter soll durch Leasing-Modelle 21 bis 43 Prozent günstiger sein als ein Leiharbeiter*.
Ein anderer Roboter wurde speziell für Deckenbohrungen entwickelt – ebenfalls eine körperlich sehr anstrengende und auch gefährliche Tätigkeit. Dieser Bohr-Roboter ist in der Lage, sich anhand der Baupläne in Innenräumen akkurat auszurichten, Löcher zu bohren und diese anschließend für die verschiedenen Gewerke zu markieren. Er kommt bei Installationsarbeiten im Heizungs-, Klima- und Lüftungsbau zum Einsatz.
Diese beiden Beispiele zeigen, dass erste Roboter vor allem dort entwickelt werden, wo Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besonders drängende Probleme darstellen. Doch je gravierender sich der Fachkräftemangel darstellt, desto kreativere und innovativere technische Lösungen können wir auch in anderen Bereichen erwarten.
Quellen:
https://www.malerblatt.de/technik/robotik-fuer-maler
* https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/roboter-fuer-jedermann-themen-special/der-malerroboter-von-conbotics-als-dritter-arm-fuer-den-maler
https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/company/media-relations/media-releases/Jaibot.html
Zu den Autoren:
Theresa Bördemann, Fabian Daut und Jana Redelstein arbeiten seit mehreren Jahren in der Versicherungsbranche und unterstützen die IT-Abteilung ihres Arbeitgebers als Business Analysten.
Text: Rainer Rathmer
Ich bin inzwischen im fortgeschrittenen Alter und habe daher noch die wenig fortgeschrittenen Abläufe in deutschen Amtsstuben miterlebt. Damals musste man Zeit mitbringen. Warteschlangen waren an der Tagesordnung. Im Laufe der Jahre hat sich erfreulicherweise Vieles geändert. Ämter sind jetzt häufig viel besser und schneller als ihr Ruf. Gemeinden zum Beispiel bearbeiten jetzt die Masse der einfachen Bürger-Dienstleistungen effizient und fallabschließend in Bürgerbüros. Termine können online vereinbart werden. Wartezeiten haben sich dadurch deutlich reduziert.
Dies gilt im Grundsatz auch für die Abläufe in den Kfz-Zulassungsbehörden. Mit Einführung der Online-Terminierung vor vielen Jahren haben sich die lange Zeit üblichen Abläufe – Nummer ziehen, warten – stark entzerrt. Mit einem online vereinbarten Termin und bei der Terminierung vorab hochgeladener Unterlagen entfällt die Wartezeit nahezu vollständig. Bei optimalem Ablauf kann man die Zulassungsstelle 10 Minuten nach Betreten wieder verlassen. Voraussetzung für einen solchen, optimalen Ablauf ist natürlich, dass überhaupt zeitnahe Termine zur Verfügung stehen. In manchen, stark frequentierten Zulassungsbehörden muss man aber lange auf Termine warten.
Neuerdings kann das Warten ganz entfallen. Denn seit September 2023 bieten die Zulassungsbehörden zusätzlich die Möglichkeit an, Zulassungsprozesse über die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ oder kurz „i-KFZ“, online durchzuführen. Es ist der finale Schritt einer im Jahr 2015 begonnen Digitalisierung im Zulassungsverfahren. In einem ersten Schritt konnte man damals – jüngere Fahrzeugdokumente mit Sicherheitscodes vorausgesetzt – ein Fahrzeug online abmelden. Seit September 2023 können nun alle Zulassungsprozesse online durchgeführt werden.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs, das Sie gebraucht gekauft haben, kann dann wie folgt durchgeführt werden: Sie rufen zunächst das Internet-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf. Dort müssen Sie sich zunächst identifizieren. Dafür benötigen Sie einen digitalen Ausweis (E-Personalausweis), ein Elster-Zertifikat oder eine BundID. Letztere ist sinnvoll, weil sie für diverse online-Services von Verwaltungsbehörden genutzt werden kann. Die Registrierung ist auf der Homepage des Bundesinnenministerium unter dem Titel „Wohnzimmer statt Wartezimmer“ in einem Erklärvideo anschaulich dargestellt.
Nach der Identifizierung sind diverse Daten in die Antragsmaske des Portals einzugeben, z.B. die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontoverbindung. Ein freies Kennzeichen kann ausgewählt oder ein reserviertes Wunschkennzeichen eingegeben werden. Verkürzt ausgedrückt ist das Verfahren zur Online-Zulassung ähnlich wie bei anderen Online-Angeboten: die richtige Internetseite aufrufen und den Anweisungen am Bildschirm folgen.
Am Ende des Zulassungsprozesses wird ein vorläufiger Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Dieser kann dann ausgedruckt und sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Ein sofortiges Losfahren ist damit möglich. Der formelle, amtliche Zulassungsbescheid inkl. Gebührenrechnung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt. Sie müssen dann nur noch die Plaketten auf die Kennzeichen kleben, die Sie vor Ort oder über Kennzeichenhändler im Internet erworben haben.
Das klingt nach erheblicher Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrenswege. In der Realität gibt es aber zum Teil noch Probleme. In manchen Zulassungsbehörden funktioniert die Online-Zulassung noch nicht reibungslos. Wegen Sicherheitslücken musste das Verfahren in einzelnen Zulassungsbehörden ausgesetzt werden. Bei manchen Fahrzeugscheinen lassen sich die für den Anmeldevorgang erforderlichen Sicherheitscodes nicht lesbar freilegen. Das sind unangenehme Stolpersteine, aber keine KO-Kriterien für die Online-Zulassung. Sie wird sich durchsetzen.
Zum Autor:
Rainer Rathmer ist Jurist in der Kraftfahrtversicherung und betreut dort alle vertragsrechtlichen Fragen inklusive der Versicherungsbedingungen. In dieser Funktion ist er beim Verband (GDV) Mitglied der Arbeitsgruppe Bedingungen und vertragliche Grundsatzfragen.
Text: Karsten Martini
Ein Betrieb bzw. die Betriebsabläufe sind ein gut geschmiertes Räderwerk, bei dem eins ins andere greift. Aufträge kommen und werden abgearbeitet. Kunden kommen und werden bedient. Einschränkungen dabei können durch Verlagerungen oder Mehrarbeit aufgefangen werden. Was aber passiert, wenn plötzlich alle Räder stillstehen?
Die meisten Betriebe sind abhängig von ihren Standorten, Räumlichkeiten und Einrichtungen. Das hat zuletzt Corona mit den einher gehenden Betriebsschließungen schmerzhaft gezeigt. Produktion, Gastronomie oder Handel lassen sich nun mal nicht eins zu eins ins Homeoffice oder ins Internet verlagern.
Es muss aber nicht gleich eine Pandemie sein. Viel häufiger sind es Sachschäden am Gebäude oder der Einrichtung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Betriebsunterbrechung führen.
Hier nur einige Schlagzeilen:
- Feuer zerstört weite Teile der Produktionshalle.
- Unbekannte stehlen in der Nacht hochwertige Spezialwerkzeuge und Maschinen.
- Nach einem Leitungswasserschaden muss die Praxis für zwei Wochen schließen.
- Überschwemmung nach Starkregen überflutet Restaurant.
Bis der Betrieb dann wieder vollständig aufgenommen werden kann, vergehen unter Umständen Monate. In dieser Zeit wird weniger oder gar kein Geld verdient. Fixe Kosten wie Gehälter, Mieten, Zinsen und Abschreibungen bleiben. Weitere Kosten beispielsweise für Überstunden, Anmietung von Ersatzräumen oder Lohnfertigung kommen hinzu. Im schlimmsten Fall gehen auch Kunden verloren.
Um in dieser Situation finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist die vorausschauende Absicherung durch eine Ertragsausfallversicherung wichtig. Diese wird auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt. Sie deckt den entgangenen Gewinn, fortlaufende Kosten und Mehrkosten nach einem Sachschaden ab.
Jeder Betrieb ist anders
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz zu gestalten. So kann das individuelle Risiko eines jeden Betriebes berücksichtigt werden. Als Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung werden häufig die gleichen Gefahren abgesichert. Der Zeitraum, für den längstens Entschädigung gezahlt wird, beträgt regelmäßig zwölf Monate. Eine Erweiterung auf einen längeren Zeitraum ist möglich.
Ein Betriebsstillstand kann auch die Folge eines Sachschadens in einem anderen Betrieb oder Standort sein. Gibt es eine laufende Geschäftsverbindung zum Beispiel mit einem Zulieferer, kann auch diese Abhängigkeit versichert werden. Das gilt auch für Prozessketten einzelner Betriebe oder Abteilungen eines Unternehmens mit unterschiedlichen Standorten.
Pauschal oder individuell
Damit die Entschädigung im Schadensfall ausreicht, kommt es auf die richtige Versicherungssumme an. Entscheidend sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn, der ohne die Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre.
Häufig wird hierfür pauschal der Wert der Betriebseinrichtung übernommen. Das kann je nach Betriebsart zu viel oder zu wenig sein. Individueller wird es, wenn Sie zur Ermittlung der passenden Versicherungssumme den Aufwand für Material sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von Ihren Umsatzerlösen abziehen.
Machen Sie den Test
So prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht: Schätzen Sie Ihren möglichen Ertragsausfall. Teilen Sie die Versicherungssumme durch 365. So erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen bei einem Betriebsstillstand pro Arbeitstag zur Verfügung steht. Reicht dieser Betrag aus, um die fortlaufenden Personal- und Sachkosten sowie den Gewinnausfall abzudecken?
Zum Autor:
Karsten Martini ist Versicherungsfachwirt. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Sachversicherungsbereich, insbesondere in der Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung.
Text: Johannes Kraß
Das Jahr schreitet voran, an manchen Tagen lässt sich schon ein Hauch von Frühling erahnen. Im letzten Vorwort hieß es: „Ein Rückblick auf Vergangenes stärkt die Zuversicht und motiviert, sich diesen Veränderungen positiv gestaltend zu stellen.“ In diesem Sinne nehmen wir uns diesmal die Zeit für einen Rückblick auf gute Neujahrsvorsätze.
So beschäftigen wir uns im ersten Beitrag mit der Frage, warum es den meisten Menschen schwerfällt, aus guten Vorsätzen gute Gewohnheiten zu machen. Wir geben Tipps, mit deren Hilfe man es trotz vieler Hürden schaffen kann.
Ein weiterer Beitrag handelt von unserem Umgang mit der täglichen Informationsflut und ob es möglich ist, durch veränderte Gewohnheiten bei der Bearbeitung von E-Mails mehr Effizienz in den Arbeitsalltag zu bringen.
Dann geht es um Vereine: Sie erfüllen wichtige Aufgaben und fördern u. a. das soziale Miteinander. Nicht vergessen sollte man die Risiken, die das Vereinsleben mit sich bringt. Auf diese werfen wir einen Blick und geben Hinweise, wie verantwortungsvolle Absicherung erfolgen kann.
Um Fragen zur Absicherung geht es auch in unserem Artikel zur Krankenversicherung: Ist eine teure Krankenversicherung automatisch besser als eine günstige? Kann sich ein Anbieterwechsel lohnen?
Wir wünschen Ihnen eine inspirierende Lektüre und freuen uns, wenn der eine oder andere Hinweis hilfreich für Sie ist.
Zum Autor:
Johannes Kraß, Geschäftsführer.
Text: Klara Falke
März 2024: Ein guter Zeitpunkt, um auf die eigenen Neujahrsvorsätze zu blicken. Hand aufs Herz – wie viele Neujahrsvorsätze haben Sie bisher umgesetzt? Für diejenigen von Ihnen, die sich bereits auf dem Olymp des Erfolgs sonnen – weiter so! Für alle anderen haben wir nach Tipps und Tricks gesucht, wie sich langfristig aus Vorsätzen etablierte Gewohnheiten machen lassen.
Veränderung beginnt im Kleinen
Viele von uns scheitern an den Neujahrsvorsätzen, weil wir versuchen, den Mount Everest der Veränderung über Nacht zu besteigen. James Clear – Autor des Spiegel-Bestsellers „Die 1%-Methode – Minimale Veränderung, maximale Wirkung“ – sagt, dass Sie Ziele am besten erreichen, wenn Sie jeden Tag ein bisschen besser werden. Folglich ist es effektiver, täglich kleine Impulse zu setzen, statt große Veränderungen zu planen. Anstatt sich mit dem Sprung über den Grand Canyon zu beschäftigen, setzen Sie täglich somit lieber auf kleine Schritte. Denken Sie daran, Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!
Handeln statt planen
Laut James Clear ist das System, mit dem die Ziele erreicht werden, ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Denn erst durch die Gewohnheiten können Veränderungen langfristig in den Alltag integriert werden. Dabei ist es wichtig, zwischen Handlungen und Beschäftigungen zu unterscheiden: Wer ein Vorhaben nur plant, beschäftigt sich. Wer sein Vorhaben umsetzt, der handelt. Werden Sie aktiv und üben Sie täglich, statt Ihr Vorhanden nur zu planen. Nichts trainiert Ihr Gehirn so effektiv auf eine neue Gewohnheit wie ständige Wiederholung. Unser Gehirn ist darauf aus, möglichst effektiv zu arbeiten, um Energie zu sparen. Bei Gewohnheiten läuft unser Gehirn auf „Autopilot“, weil es diese Tätigkeit häufig ausübt und nicht mehr darüber nachdenken muss. Es erfordert somit weniger Energie. Wenn Sie Schritt für Schritt Ihre Veränderungen beibehalten, werden diese zu neuen Gewohnheiten und Ihr Gehirn führt diese quasi automatisch aus.
Erschaffen Sie sich das richtige Umfeld
Entscheidend für unsere Gewohnheiten ist auch unser Umfeld. Wir übernehmen Verhaltensweisen aus dem privaten und auch beruflichen Umfeld, wie beispielsweise von Eltern oder auch von Kolleginnen und Kollegen. Machen Sie sich Ihr Umfeld also zunutze: Wenn Sie mehr Sport treiben wollen, können Sie sich beispielsweise einer Laufgruppe anschließen. Sie können sich gegenseitig motivieren und von Ihren Fortschritten berichten.
Ebenso hilft es, wenn Sie Ihre Fortschritte sichtbar machen. Notieren Sie sich Ihre Gewohnheiten im Kalender oder nutzen Sie – um beim vorherigen Beispiel zu bleiben – zum Laufen eine Sport-App, die Ihre Läufe aufzeichnet. Dieses Gewohnheitstracking kann motivieren und stellt sicher, dass Sie sich auf den Prozess und nicht nur auf das Ziel konzentrieren.
Denken Sie nicht an den rosa Elefanten
Stellen Sie sich vor, Sie versuchen, nicht an einen rosa Elefanten zu denken. Was passiert? Genau, Sie denken an einen rosa Elefanten! Konzentrieren Sie sich darauf, was Sie erreichen wollen, nicht darauf, was Sie vermeiden wollen. Es ließ sich wissenschaftlich bestätigen, dass Erreichungsziele, neue Gewohnheiten oder etwas Neues zu versuchen, eine höhere Erfolgsquote als Vermeidungsziele haben, also mit etwas aufzuhören oder etwas zu vermeiden. Ein Beispiel hierzu wäre, statt „Betreten des Rasens ist verboten“ lieber die Formulierung: „Bitte auf den Wegen bleiben“ benutzen. Schon hat das Gehirn ein Bild im Kopf. (Veröffentlichung der Untersuchung in Cognitive Science 10.1111/cogs.13378, 2023) Anstatt zu sagen „Ich werde aufhören, Chips zu essen“, sagen Sie lieber „Ich werde mehr Gemüse essen“. Ihr Gehirn wird es lieben und Sie auch!
Fokussieren Sie sich
Wie immer gilt: Personen, die ein fokussiertes Leben führen, erreichen in der Regel mehr als diejenigen, die auf tausend Baustellen unterwegs sind. Das fällt im Alltag nicht immer sehr leicht, denn das Prinzip dahinter ist ziemlich einfach: Wer sich einer Sache zu 100 Prozent widmet, setzt die gesamte Stärke und Motivation ein, um sie auch zu erreichen. Priorisieren Sie daher Ihre Ziele und arbeiten Sie sie nacheinander möglichst fokussiert ab, statt parallel an allen Zielen gleichzeitig zu arbeiten.
Wie langfristige Veränderungen gelingen
● Ziele sind wichtig, aber noch wichtiger ist das System, mit dem Sie Ihre Gewohnheiten ändern.
● Gestalten Sie Ihr Umfeld so, dass es Sie in Ihren neuen Gewohnheiten fördert.
● Gestalten Sie eine neue Gewohnheit so einfach wie möglich und üben Sie, statt zu planen.
Mit diesen Tipps und Tricks wünschen wir Ihnen viel Erfolg in der Umsetzung Ihrer Ziele für 2024.
Zur Autorin:
Klara Falke arbeitet in der Unternehmens- und Personalentwicklung und beschäftigt sich gerne mit Systemen und Menschen in Veränderungsprozessen.
Text: Stephanie Endt
„Man kann nicht nicht kommunizieren“ sagte Paul Watzlawick im Rahmen seiner Kommunikationstheorie. Ich habe allerdings den Eindruck, dass man sehr wohl zu viel kommunizieren kann. Zumindest, was die einseitige Kommunikation durch die alltägliche Informationsflut betrifft.
Das kennen wir alle: Nach dem Urlaub ist der Posteingangskorb des beruflichen E-Mail-Accounts voll. Wir fangen an, das Unwichtige zu löschen und die wichtigsten Mails zu beantworten. Doch zu unterscheiden, welche Nachricht wichtig ist und welche weniger, das ist gar nicht so leicht.
Nach dem letzten Urlaub fiel mir einer meiner Neujahrsvorsätze ein: Herauszufinden, wie ich besser mit der täglichen Informationsflut umgehen kann.
Informationen bekommen wir nicht nur per E-Mail: Allein an meinem Arbeitsplatz habe ich mehrere weitere Informationskanäle. Da ist zum Beispiel Microsoft Teams mit verschiedenen Möglichkeiten des Chats. Das Intranet meines Arbeitgebers mit Homepages und Newskanälen für jede Abteilung kommt dazu. Die wichtigsten kann ich abonnieren, um nichts zu verpassen.
Dazu kommen Nachrichtenseiten und ein „Medienspiegel“, der aktuelle branchen- und unternehmensrelevante Presseartikel zusammenstellt; außerdem diverse Social-Media-Kanäle. In meinem Job im Marketing sollte ich auf dem Laufenden sein: „Ich muss alles lesen, alles wissen, um adäquat reagieren zu können!“
Einen klaren Kopf behalten und die Technik sinnvoll nutzen
Ganz klar: Das kann nicht funktionieren. In der Flut der täglichen Informationen müssen wir filtern. Nur so können wir einen klaren Kopf behalten und wichtig von unwichtig unterscheiden. Und noch wichtiger: Richtig von falsch! Denn wenn ich nicht filtere, erwische ich zwangsläufig auch die eine oder andere „Fake News“.
Im Internet gibt es viele Seiten, die sich mit der Frage beschäftigen, wie man „Herr (und Frau) über die Informationsflut“ wird. Zwischen Blogs, Newslettern und Seminarangeboten finden sich einige Seiten mit Tipps – die allerdings eher an der Oberfläche bleiben.
Hier ein paar Ideen für einen effizienteren Umgang mit dem E-Mail-Postfach:
● Lesen Sie tatsächlich alle Newsletter, die Sie abonniert haben? Melden Sie sich ggf. ab. Falls Sie doch mal Informationen zu dem Thema brauchen, finden Sie diese sicher über eine Suchmaschine.
● Beschäftigen Sie sich mit Ihrem E-Mail-Programm: In den meisten Programmen ist die eine oder andere Einstellung möglich, um z. B. automatische Sortierungen vorzunehmen, Absender farbig zu kennzeichnen, E-Mails automatisch in Ordner verschieben zu lassen, Aufgaben anzulegen etc.
● Löschen Sie E-Mails, die Sie nicht betreffen.
●Entscheiden Sie nach dem Lesen einer E-Mail: Muss ich etwas tun?
→ Geht es schnell, beantworten Sie die E-Mail sofort. Dann ist die Arbeit vom Tisch und Sie müssen sich nicht später noch einmal in das Thema eindenken.
→ Wenn es länger dauert, legen Sie die Aufgabe auf Termin und planen Sie sie in Ihren Tag ein.
→ Ist es nur eine Info, die Sie betrifft, verschieben Sie sie in den entsprechenden Ordner.
● Deaktivieren Sie die Benachrichtigungsfunktion, damit Sie nicht für jeden neuen Posteingang einen Hinweis bekommen.
● Planen Sie feste Zeiten ein, in denen Sie Ihre E-Mails lesen.
Die für mich wichtigste Erkenntnis: Ich kann (meistens) selbst bestimmen, wann ich welche Information lesen bzw. abrufen möchte. Das hilft mir, effizienter zu sein und mich nicht unnötig aus dem Arbeitsrhythmus bringen zu lassen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Umgang mit Ihren E-Mails: „Möge die Macht mit Ihnen sein“.
Fünf Strategien für Unternehmen bzw. deren Mitarbeitende, um den Umgang mit Informationen am Arbeitsplatz stressfreier zu gestalten:
Vereinheitlichen:
Teams und Arbeitsgruppen sollten sich darauf verständigen, welches Medium sie für welchen Zweck nutzen und wie schnell sie eine Antwort erwarten.
Beschränken:
Statt immer mehr Software einzusetzen, sollte man Programme, Kanäle und Medien auf ihren Nutzen für die Anwender prüfen – und Überflüssiges ggf. abschalten: Weniger ist oft mehr.
Zeit investieren:
Eigene Nachrichten sollten „kurz und knapp“ formuliert sein und alle notwendigen Informationen enthalten: was, wer, wie, bis wann. Je klarer die Aufgaben bzw. Anweisungen, desto weniger Rückfragen werden nötig.
Fokussieren:
Schicken Sie Informationen ausschließlich an die Verantwortlichen. Verwenden Sie das CC-Feld eher sparsam.
Dokumentieren:
Statt Vorgänge im eigenen E-Mail-Briefkasten zu dokumentieren, bietet sich eine gepflegte Datenbank an. Dort haben alle Mitarbeitenden Zugriff, jeder kann alles Wissenswerte über Prozesse, Ansprechpersonen und Speicherorte finden. Wenn alle Beteiligten die Datenbank und ihre Struktur kennen und nutzen, kann überflüssige Kommunikation verringert werden.
Quelle: https://topeins.dguv.de/fuehrungskultur/die-informationsflut-lenken/
Zu den Autoren:
Stephanie Endt ist seit vielen Jahren Mitglied im Redaktionsteam der „inhalte“. Lesen, Schreiben und Korrigieren gehören zu ihrer Arbeit im Marketing wie die Butter aufs Brot. Auch außerhalb der Arbeit spielen Sprachen und Sprache für sie eine große Rolle.
Text: Andrea Weidemann
Von den mehr als 84 Millionen Menschen in Deutschland waren zu Beginn des Jahres 2024 rund 74 Millionen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie waren entweder Pflichtmitglied, freiwillig- oder familienversichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen 95 Krankenkassen auf dem Markt. Davon sind allerdings nicht alle frei wählbar, sondern teils nur regional oder für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen.
Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse?
Spätestens seit Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags im Jahr 2015 ist es für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiv die Kassen zu vergleichen. Denn die Zusatzbeiträge zwischen den einzelnen Krankenkassen variieren stark. Abhängig vom persönlichen Einkommen und der gewählten Krankenkasse ergeben sich Beitragsunterschiede von bis zu mehreren hundert Euro im Jahr.
Hohe Zusatzbeiträge sind ein guter Grund die Krankenkasse zu wechseln. Allerdings sollten die Leistungen nicht außer Acht gelassen werden. Die Regelversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Versicherten einzustellen: durch Service, freiwillige Zusatzleistungen, Wahltarife und Bonusprogramme.
Dabei gilt: Eine teure Krankenkasse muss nicht automatisch ein besseres Leistungsangebot aufweisen.
Im besten Fall spart man Beiträge und ist gleichzeitig top versichert!
Doch was macht eine gute Krankenkasse eigentlich aus?
Bei den Zusatzleistungen kann man beispielsweise auf Zuschüsse zu Reiseimpfungen, Zahnprophylaxe, Kinderwunschbehandlung oder die Erstattung für Naturheilkunde achten. Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Satzungsleistungen im Präventionsbereich zu werfen. Bonusprogramme, die gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnen, runden das Angebot vieler Krankenkassen ab.
Die Erwartungen der Versicherten beim Thema Service sind sehr unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich oder eine Bewertung an dieser Stelle schwierig. Die einen bevorzugen den persönlichen Kontakt in der Geschäftsstelle, die anderen möchten ihre Angelegenheiten mit der Krankenkasse online oder per App erledigen. Wer Kinder hat, dem ist die medizinische Beratung auch am Wochenende wichtig. Für Reisefreudige ist die Möglichkeit einer Videosprechstunde interessant. Die telemedizinische Beratung spricht besonders Personen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sei es die Vermittlung von Facharztterminen oder eine Spezialisten-Empfehlung: Das Spektrum an möglichen Serviceangeboten ist vielseitig.
Um die passende Krankenkasse zu finden, kann es helfen, folgende Fragen für sich zu klären:
● Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
● Welche Zusatzleistungen bietet die Krankenkasse über das gesetzliche Maß hinaus?
● Gibt es Beratungsangebote zu gesundheitlichen Themen?
● Unterstützt die Krankenkasse mich bei der Arztsuche?
● Bietet die Krankenkasse Wahltarife an?
● Bietet die Krankenkasse ein attraktives Bonusprogramm, das zu mir passt?
● Welche Präventionsprogramme gibt es?
● In welcher Höhe werden Kosten für Gesundheitskurse übernommen?
● Ist die persönliche Beratung vor Ort wichtig? Reicht eine telefonische Beratung oder via Internet? Wie sind die Servicezeiten?
Wann ist der Wechsel der Krankenkasse möglich?
Die Krankenkasse kann zum Ende des übernächsten Monats gewechselt werden, vorausgesetzt die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse hat bereits zwölf Monate bestanden. Man nennt dies auch Bindefrist.
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch während der zwölf-monatigen Bindefrist. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monate.
Es gibt zwei Ausnahmen:
→ Wer den Arbeitgeber wechselt, kann ohne Einhaltung der zwei-monatigen Kündigungsfrist zu einem neuen Krankenversicherer wechseln.
→ Freiwillig Versicherte mit einem speziellen Wahltarif sind je nach Laufzeit des Wahltarifs länger an die Krankenkasse gebunden und haben keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht.
Wie ist die Vorgehensweise bei einem Krankenkassen-Wechsel?
Der Krankenkassen-Wechsel ist unkompliziert und risikolos. Eine Kündigung ist dafür seit Januar 2021 nicht mehr erforderlich. Es ist lediglich der Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse auszufüllen. Die neu gewählte Krankenkasse informiert dann die bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nun muss der Versicherte nur noch den Arbeitgeber formlos über die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse in Kenntnis setzen.
Kündigen müssen nur die Mitglieder, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wollen. Damit die Kündigung wirksam wird ist nachzuweisen, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.
Gut zu wissen: Mitversicherte Familienangehörige haben kein eigenes Krankenkassenwahlrecht. Sie sind automatisch in der Krankenkasse des Familienmitglieds (Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner) versichert, wenn sie einen Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung haben.
Ein paar Tipps:
Nicht nur unabhängige Verbraucherorganisationen oder Krankenkassenvergleiche, sondern auch Ratgeber für Verbraucher- und Finanzthemen können beim Krankenkassen-Wechsel hilfreich sein.
Im Januar 2024 hat beispielsweise die Finanztip Verbraucherinformation GmbH verschiedene bundesweit geöffnete Kassen in den Bereichen: Serviceangebot, Beitrag, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz bewertet. Das beste Gesamtergebnis erzielte dabei die Handelskrankenkasse (hkk).
Als bundesweit tätige gesetzliche Krankenversicherung bietet die hkk viele Extraleistungen für Impfungen, Krebsfrüherkennung, sportliche Aktivitäten und alternative Medizin an. Darüber hinaus werden die überdurchschnittlichen Leistungen in diesem Jahr um zusätzliche digitale Vorsorge- und Gesundheitsprogramme erweitert. Entgegen dem allgemeinen Trend hält die hkk ihren günstigen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent stabil und liegt damit 0,72 Prozentpunkte unter dem Branchendurchschnitt von 1,7 Prozent. Die hkk ist schon seit 10 Jahren eine der günstigsten bundesweit wählbaren Krankenkassen.
Die Beitragsersparnis durch die hkk-Mitgliedschaft kann beispielsweise als „Wiederanlage“ für die LVM-Kranken-Zusatzversicherung (inkl. Beitragsvorteil durch die Kooperation) genutzt werden. Die Zusatzversicherungen der LVM sind optimal auf die gesetzliche Krankenversicherung der hkk abgestimmt und runden den Versicherungsschutz individuell ab.
Ein Krankenkassenwechsel kann sich sowohl finanziell als auch vom Leistungsangebot lohnen!
Zu den Autoren:
Andrea Weidemann arbeitet als Versicherungskauffrau in dem Bereich Verkaufsförderung der Krankenversicherung.
Text: Jutta Hülsmeyer, Anne Hilchenbach
Vereine erfüllen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben. Sie fördern das soziale Miteinander und die Begegnung von Menschen. Sie pflegen Traditionen, engagieren sich für kulturelle Vielfalt und leisten vielfach wertvolle Lebenshilfe. So viel Freude das Vereinsleben bereitet, birgt es aber auch Risiken. Ob Wettkampf, Geselligkeit oder Gemeinnütziges – im Verein nehmen Obmann, gesetzliche Vertreter und Mitglieder viele Aufgaben wahr. Dabei können Fehler unterlaufen oder rechtliche Streitigkeiten aufkommen.
Die Vereinshaftpflichtversicherung – ein absolutes Muss für jeden Verein.
Wussten Sie schon …
…, dass jeder Verein – und damit der Vorstand als seine Vertretung – laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden aufkommen muss, die durch seine Aktivitäten entstehen? Und das in unbegrenzter Höhe.
Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Anspruch gegen ein Vereinsmitglied oder gegen den Verein selbst richtet. Es ist außerdem gleichgültig, ob der Verein eingetragen oder als gemeinnützig anerkannt ist. Die Vereinsvorstände haften für alle Aktivitäten des Vereins – gegebenenfalls sogar mit ihrem Privatvermögen.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss für jeden Verein. Dabei ist guter Versicherungsschutz gefragt, denn das Vereinsleben ist vielseitig und je nach Situation kann schnell etwas passieren. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
● Durch ein Versehen engagiert der Vereinsvorstand eine 5-köpfige Musikband für das Vereinsfest zu einem falschen Termin. Die fälligen Honorarkosten muss der Verein trotzdem zahlen. -> Vermögensschäden
● Auf der eigenen Website veröffentlicht der Verein das Hochzeitsfoto eines Mitglieds ohne dessen Zustimmung. -> Persönlichkeits-/Namensrechtverletzung
● Der Verein leiht sich für ein Jubiläumsfest ein Zelt. Beim Aufbau wird es nicht ausreichend gesichert. Durch eine Windböe reißt das Zelt aus der Verankerung und wird erheblich beschädigt. -> Schäden an geliehenen Sachen
● Ein Mannschaftsbetreuer fährt mit seinem eigenen Auto einige Spieler der Jugendmannschaft zu einem Auswärtsspiel. Aufgrund einer Unaufmerksamkeit fährt er vor einer Ampel auf ein wartendes Auto auf. Er meldet den Kfz-Haftpflichtschaden seinem Kfz-Versicherer. Der Schadenfreiheitsrabatt für sein Auto wird hochgestuft. -> Ausgleich der SFR-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden
● Bei einem Sommerfest verkaufte der Verein von Mitgliedern selbst gebackene Kuchen. Für die Füllung eines Kuchens wurden rohe Eier verarbeitet. Der Kuchen wurde aber zu warm gelagert. Mehrere Personen erkrankten nach dem Verzehr an Salmonellen. -> Abgaben von Speisen und Getränken
Empfehlenswert ist für die Vereinshaftpflicht eine Grundversicherungssumme von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung – ohne sie kann es teuer werden
Auch wenn es schwer vorstellbar scheint …
… Vereine und Verbände können sich genauso wie Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sehen.
Ein Rechtsstreit kann für einen Verein und seine Mitglieder sehr teuer werden und unter Umständen sogar dessen Existenz gefährden. Mit einer Vereinsrechtsschutzversicherung profitiert der Verein von finanzieller Unterstützung, um sein Recht durchzusetzen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und sonstige Prozesskosten. Darüber hinaus bietet sie sinnvolle Rechtsservices und vermittelt den Kontakt zu Mediatoren für Schlichtungsgespräche.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
● Bei einem Vereinsfest wird ein Vorstandsmitglied von einem Besucher verletzt. Schadenersatz und Schmerzensgeld müssen geltend gemacht werden. -> Schadenersatz-Rechtsschutz
● Aufgrund zurückgehender Einnahmen muss der Verein einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle kündigen. Allerdings ist die betroffene Mitarbeiterin mit Ihrer Sozialauswahl nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. -> Arbeits-Rechtsschutz
● Während einer Vereinsveranstaltung erleidet ein Besucher einen Unfall und
wird dabei verletzt. Gegen den Vorstand wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung eingeleitet, weil die die Sicherheitsvorschriften angeblich nicht eingehalten wurden. -> Straf-Rechtsschutz
● Das Vereinsfest soll die nächtliche Ruhe der Nachbarn gestört haben. Der Verein bekommt einen Bußgeldbescheid. -> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
● Das Finanzamt bestreitet die Gemeinnützigkeit des Vereins. -> Steuer-Rechtsschutz
● Die Anwohner in der Nähe einer Sportanlage des Vereins beschweren sich über Lärmbelästigung durch den Trainings- und Spielbetrieb und verlangen eine Einstellung der Vereinsaktivitäten an den Wochenenden. Ein Mediator erreicht, dass das nachbarschaftliche Miteinander wieder hergestellt wird. –> Immobilien-Rechtsschutz
● Auf der Vereinsfahrt verunfallt der Vereinsbus, der in der zusätzlichen Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert wurde. Mehrere Vereinsmitglieder werden verletzt und verlangen Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Unfallverursacher. -> Verkehrsrechtsschutz
Vereine sollten neben der Vereinsrechtsschutzversicherung die Immobilienrisiken und den Verkehrsrechtsschutz versichern, damit auch die letzten beiden Beispielsfälle abgesichert sind.
Zur Autorin:
Jutta Hülsmeyer ist seit vielen Jahren in der Versicherungsbranche tätig und auf den gewerblichen Haftpflichtbereich spezialisiert.
Zur Autorin:
Anne Hilchenbach ist Juristin mit Erfahrung in Vertriebsunterstützung, Produktgestaltung und Marktbeobachtung rund um Rechtsschutzversicherungen.