Gewerbliche Tierhaltung, Energieerzeugung, Direktvermarktung – die moderne Landwirtschaft hat heute viele Erscheinungsformen. Der Landwirtschafts-Kombi-Rechtsschutz der LVM bietet für jeden Betrieb eine maßgeschneiderte Lösung.
Die Landwirtschaft in Deutschland verändert sich. Ein Konzentrationsprozess sorgt für einen Rückgang der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Pro Betrieb nehmen die bewirtschafteten Flächen sowie die Tierhaltung zu. Der Anteil gesellschaftlicher Unternehmensformen (GbR, KG, Genossenschaft etc.) wird immer größer.
Viele Landwirte haben auf eine gewerbliche oder teilweise gewerbliche Tierhaltung umgestellt oder investieren in erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Biogas. Andere haben sich zusätzliche Verdienstmöglichkeiten erschlossen, zum Beispiel einen Hofladen, andere Formen der Direktvermarktung oder die Pensionstierhaltung. Üblicherweise sind die mit diesen Betriebserweiterungen zusammenhängenden Risiken nicht im Rahmen eines Landwirtschafts-Rechtsschutzes versichert.
LVM-Rechtsschutz bietet mehr
LVM-Rechtsschutz hat auf die Veränderungen reagiert und bietet ihren landwirtschaftlichen Kunden nun ein völlig neues Deckungskonzept. Wichtige Leistungen sind von Anfang an ohne Zuschlag mitversichert: Zum Beispiel alle Streitigkeiten rund um die Gewährung und Kürzung der Betriebsprämie, Enteignungsangelegenheiten etwa im Rahmen von Straßenbau oder Flurbereinigung und Streitigkeiten um einmalige Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Einmalig in der Branche ist der Beratungsrechtsschutz bei Hofübergabe, der die Übernahme von bis zu 1.000 Euro Rechtsanwalts- oder Notarkosten garantiert.
Ferner bietet der Landwirtschafts-Kombi Schutz vor Risiken, die immer wieder auf den Höfen vorkommen: zum Beispiel Streitigkeiten mit Firmen und Handwerkern, dem Finanzamt oder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft In Betrieben mit Direktvermarktung wird der Arbeitsrechtsschutz immer wichtiger – zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Saisonarbeitskräften.
Soweit der Nebenbetrieb gewerbesteuerfrei ist, sind auch solche Streitigkeiten in der
Grunddeckung bereits enthalten. Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb sind auch Fuhrpark, Hof und Grund und der Privatbereich versichert. Rechtsschutz besteht dabei für den Versicherungsnehmer, den Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, und Mitarbeiter; darüber hinaus auch für Mitinhaber, Hoferben, Altenteiler, sofern sie auf dem Hof wohnen und dort ausschließlich tätig sind.
Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Die LVM berechnet die Prämie nach der bewirtschafteten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs je Hektar. Gewerbliche Tierhaltung wird durch eine Ausgleichsberechnung berücksichtigt, weitere Betriebe können mit eingeschlossen werden. Windkraft-, Biogas- und größere Photovoltaikanlagen können gegen eine günstige Zusatzprämie versichert werden. Gleiches gilt für den wichtigen erweiterten Strafrechtschutz. Die umfangreiche Selbstbeteiligungsstaffel von 0 Euro bis 1.000 Euro schafft flexible Möglichkeiten der Preisgestaltung und senkt die Beiträge um bis zu 70 Prozent. Damit ist eine maßgeschneiderte Vertragsgestaltung garantiert.
Auskünfte bekommen Sie bei der IGU und in Ihrem LVM-Servicebüro vor Ort.

■ Anne Hilchenbach

Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr. Die als Betriebsausgabe erfasste Gewerbesteuer ist zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns außerhalb der Steuerbilanz oder der Überschussrechnung hinzuzurechnen.
Das Finanzgericht Hamburg hat nun verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geäußert. Das Gericht führt aus, dass durch die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer möglicherweise das objektive Nettoprinzip durchbrochen wird. Die Regelung ist zwar weiter anzuwenden, wegen der bestehenden verfassungsrechtlichen Zweifel wurde aber Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Gegen sämtliche Steuerfestsetzungen, in denen das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe eine steuerliche Auswirkung hat, sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden.

Den Ruheständlern geht es gut. Nur 2,5 Prozent aller Deutschen über 65 haben weniger als 686 Euro und sind deshalb auf die staatliche Grundsicherung angewiesen. Doch die Diskussion um die Zuschussrente macht deutlich: Die Zukunft sieht alles andere als rosig aus, das Einkommensniveau der Rentner wird deutlich sinken. Das Zitat von Frau von der Leyen ist unvergessen: „Altersarmut droht schon bei 2.500 Euro brutto“.

Vorsorge tut not, doch wie und wo? Die Finanzmärkte sind in Aufruhr, Staatsschulden stellen die Währungsunion vor immer neue Bewährungsproben. Und sichere Geldanlagen werfen immer weniger ab und bringen kaum noch eine nennenswerte Verzinsung. Einige Anleger suchen daher Alternativen in „Betongold“ – doch wie wird sich der Wohnungsmarkt bei einer immer weiter sinkenden Bevölkerungszahl mittelfristig entwickeln, wie die Mieten bei überproportional steigenden Nebenkosten? Eine Rechnung mit vielen Unbekannten.
Lebensversicherer garantieren den Kunden für private Lebens- und Rentenversicherungen eine Mindestverzinsung, die sie für die Kunden nach strengen gesetzlichen Vorgaben überwiegend mit fest verzinslichen Papieren „herausholen“ müssen: Sicherheit steht bei Lebens- und Rentenversicherungen ganz vorn. Doch das niedrige Zinsniveau und das unsichere Marktumfeld stellt die Kapitalanlageprofis der Lebensversicherer in Deutschland vor anspruchsvolle Aufgaben. Tatsache ist: Auch in Zeiten von Bankenkrisen und erschütterten Aktienfonds haben Lebensversicherungsunternehmen ihre Garantien immer eingehalten.

Die über die Garantieverzinsung hinaus gehende Gewinnbeteiligung wurde dem deutlich gesunkenen Zinsniveau angepasst, gleichwohl erwirtschaften Lebensversicherer in der Regel eine – im Kapitalmarktumfeld gesehen – gute Verzinsung. Aktuell beträgt die Garantieverzinsung 1,75 Prozent. Die Gesamtverzinsung der Branche lag 2012 im Schnitt bei knapp 4 Prozent.

Dass die Versicherer trotz der Rahmenbedingungen eine vernünftige Gesamtverzinsung bieten  können liegt auch darin begründet, dass im Anlageportfolio noch hochverzinste Papiere aus besseren Zeiten liegen, von denen die Kunden bis heute profitieren.
Angesichts der weiterhin niedrigen Zinsen stellt sich allerdings die Frage, welcher Versicherer für seine Kunden auch zukünftig am besten aufgestellt ist. Hier wird von Finanzwissenschaftlern immer häufiger der Focus auf die Kosten gelenkt: „Nur Versicherer mit niedrigen Kosten können langfristig gute Leistungen für ihre Kunden bieten“ und „Die Schere zwischen starken und schwachen Lebensversicherungsunternehmen geht weiter auseinander“ sind nur zwei Aussagen. Schon heute berechnen die zehn besten Anbieter im Schnitt nur halb so viel Kosten wie die zehn schlechtesten, die Kluft zwischen „Top“ und „Flop“ wächst. Je informierter der Kunde ist, umso größer ist seine Chance, einen leistungsstarken Versicherer auszuwählen und im Alter dadurch deutlich mehr Kapital
oder Rente zu erhalten.

Eine gute Möglichkeit, sich zu informieren, bieten Ratings, die Versicherungsunternehmen  bewerten. Doch auch hier gibt es Qualitätsunterschiede. Manche Vergleiche begnügen sich schlicht mit einer Vergangenheitsbetrachtung, in der lediglich die Zahlen heutiger Abläufe untersucht werden. Diese Betrachtung sagt aber nichts über die aktuelle Finanzstärke der Unternehmen und damit über die Zukunft aus.

Eines der aussagekräftigsten Ratings veröffentlicht jährlich die WirtschaftsWoche, in dem der renommierte Finanzwissenschaftler Prof. Jörg Finsinger die Unternehmen auch hinsichtlich ihrer Zukunftsaussichten untersucht. Zu diesem Zweck berechnet er mit einem mathematischen Modell, welche Verzinsung der Versicherer mit seinen Kapitalanlagen und bei seinen Kosten erreichen kann.

Das 2012er Rating ist aktuell im November erschienen und kann kostenlos bezogen werden. E-Mail an h.suessmuth@lvm.de genügt. Exkurs zum Garantiezins Der Garantiezins ist der Zins, den der Versicherer für die gesamte Dauer des Vertrages garantiert: Er lag zur Jahrtausendwende noch bei 4 Prozent und wurde dann schrittweise für Neuverträge auf aktuell 1,75 Prozent angepasst. Die Anpassung an den Kapitalmarkt ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle  Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus gibt es die Gewinnbeteiligung, die zusammen mit dem Garantiezins die Gesamtverzinsung ausmacht.

Wegen der sehr langen Laufzeiten von Lebens- und Rentenversicherungen (bei letzteren sind 40, 50 und mehr Jahre keine Seltenheit) wird in der Branche aktuell viel über eine Begrenzung nachgedacht. Schließlich kann keiner vorhersagen, wie sich das Zinsniveau über diese langen Dauern entwickelt. Lösungsansätze könnten hier zeitlich begrenzte oder indexgebundene Zinsgarantien sein.

Aktuell gilt der Garantiezins aber noch für die gesamte Dauer in der festgeschriebenen Höhe, was auch den Kundenwünschen sehr entgegenkommt: Bei den Auswahlkriterien zu Altersvorsorgeprodukten aus Verbrauchersicht liegen die Wünsche „Garantie für das eingezahlte Kapital“ und „garantierte lebenslange Rente“ immer ganz weit vorn.

■ Hans-Peter Süßmuth

Bei der Absicherung betrieblicher Haftpflichtrisiken stehen für viele Betriebsinhaber die finanziellen Auswirkungen von Personen- und Sachschäden im Vordergrund. Denkbar ist aber auch, dass Haftpflichtansprüche aus so genannten Vermögensschäden geltend gemacht werden.

Hierbei kann es sich zum Beispiel um Forderungen von Vertragspartnern, Kunden oder Mandanten handeln, die etwa durch das Versäumen von Fristen  entstanden sind oder durch eine falsche Beratung oder Begutachtung.

Für bestimmte Berufsgruppen wird eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung angeboten. In einigen Fällen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für Rechtsanwälte und Steuerberater.
In erster Linie sind dann Vermögensschäden versichert, die sich aus der alltäglichen beruflichen Tätigkeit ergeben können. Durch die vielfältigen Anforderungen an diese Berufsgruppen fallen häufig aber auch Tätigkeiten an, die auf den ersten Blick nicht unbedingt einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zuzuordnen sind. Es ist daher auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten, der zahlreiche Eventualitäten absichert. Es sollte insbesondere auch Versicherungsschutz bestehen für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder, Gläubigerausschussmitglied oder Testamentsvollstrecker. Auch ein Kanzleivertreter sollte mitversichert sein. Für Rechtsanwälte kann es wichtig sein, dass sie auch Schutz als Notarvertreter haben.
In der Rechts- und Steuerberatung realisieren sich Schäden oft erst viele Jahre nach dem Versehen. Daher ist üblicherweise auch das sogenannte Spätschadenrisiko mitversichert.
Die LVM Versicherung hat aktuell ihr Versicherungskonzept für die Vermögensschaden-Haftpflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern umfassend verbessert.

Was ist eigentlich …

… eine Sozietät?
Rechtsanwälte oder Steuerberater können sich mit Kollegen sozietätsfähiger Berufe zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Diese Gemeinschaft wird als Sozietät oder Partnerschaft bezeichnet. Durch diese berufliche Zusammenarbeit entsteht eine gesamtschuldnerische Haftung: Wenn einer der Sozien einen Verstoß begeht, der zu einem Vermögensschaden führt, kann für diesen Schaden auch die Sozietät oder jeder einzelne Teilhaber in Anspruch genommen werden. Jedes Mitglied einer Sozietät benötigt eine eigene Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung. Es ist wichtig, dass alle Sozien möglichst einen identischen Versicherungsschutz haben. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Versicherungssummen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, alle Mitglieder einer Sozietät über eine sogenannte Sozietätspolice zu versichern.

➋ … ein Rechtsanwalt /
Steuerberater im Nebenberuf / Syndikus?
Als Syndikus wird ein Rechtsanwalt oder Steuerberater bezeichnet, der in einem Angestelltenverhältnis bei einem privaten Unternehmen (Bank, Versicherung, Verband etc.) beschäftigt ist. Für nebenberufliche Tätigkeiten als Rechtsanwalt oder Steuerberater müssen diese
Personen eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.

Tipp
Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ausschließlich vor Vermögensschäden. Sie tritt nicht ein, wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Hierfür sollte eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung für den Bürobetrieb der Kanzlei vereinbart werden.
Mitversichert sind hierüber insbesondere:

– Schäden durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
(zum Beispiel wenn jemand im Winter bei Schneeglätte auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt)
– Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Ab- und Leitungswasser
– Schäden durch Internet-Nutzung sowie
– Mietsachschäden bei Dienst- und Geschäftsreisen.
– Bei der LVM Versicherung ist hierüber auch die Privat-Haftpflicht des Kanzleiinhabers     mitversichert.

Besonders wichtig ist die Betriebshaftpflicht für Bürobetriebe von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die auch als Insolvenzverwalter tätig sind. Denn über diesen wichtigen Zusatzschutz sind dann auch Sachschäden an den zu verwaltenden Objekten versichert.

■ Andrea Haeusler

Haben Sie sich einmal überlegt, dass viele Ihrer wichtigen Unterlagen im Falle eines Feuers unwiederbringlich verloren sind? An dieses Risiko denken viele Betroffene leider erst, wenn es zu spät ist. Eine gute Lösung kann ein einbruch- und feuersicherer Tresor bieten. Dann sind Ihre wichtigen Unterlagen nicht nur im Falle eines Einbruchs, sondern auch bei einem Brand sicher im Tresor verstaut. Tresore werden in sogenannte Widerstandsklassen eingestuft. Dafür muss ein Wertschutzschrank ganz schön harte Prüfungen über sich ergehen lassen.

DER Maßstab in Sachen Feuertest ist der Braunschweig-Test
Der bekannteste und härteste Feuertest ist der sogenannte Braunschweig-Test der Materialprüfungsanstalt der Technischen Universität Braunschweig (MPA). Dieser Test besteht aus zwei Teilen:

1. Im ersten Teil, dem Feuerwiderstandstest, wird der Tresor ein bis zwei Stunden auf 1090°C erhitzt. Dabei darf sich die Temperatur im Inneren nur um eine bestimmte Gradzahl erhöhen.
2. Im zweiten Teil (Feuerstoß- und Sturztest) wird der Tresor 30 Minuten lang in einem Brandofen weiter auf 1090°C erhitzt und in diesem Zustand aus einer Höhe von 9,15 Meter auf ein Kies- oder Schotterbett fallen gelassen. Damit simuliert der Feuertest den Einsturz eines Gebäudes und den Sturz des Tresors aus dem 3. Stockwerk eines brennenden Gebäudes. Anschließend wird der Tresor erneut auf 840°C erhitzt und kühlt dann ab. Während der gesamten Testdauer des Feuertests, der insgesamt 24 Stunden dauert, darf sich die Innentemperatur – ausgehend von 20°C – nur um 150°C bei Papierdokumenten bzw. 30°C bei Disketten und anderen elektronischen Datenträgern erhöhen.

Das ist extrem wichtig, wenn man bedenkt, dass sich zum Beispiel Zeitungspapier bereits bei 175°C selbst entzündet.

Hat der Tresor den Feuertest bestanden, erhält er eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse. Vergleichbare Tests gibt es auch für die Aufbruchsicherheit zum Schutz vor Einbrechern. Dabei gilt die Faustregel: Je höher die Zahl der Widerstandsklasse, desto sicherer ist der Tresor. Eine Plakette im Tresor dokumentiert die Zertifizierung.

Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise über die VdS Schadenverhütung GmbH (www.vds.de).
■Michael Kürten

Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen.

Trotz steigender Versichertenzahlen sowie wachsender Arbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse konnte der Abgabesatz mit einem geringfügigen Anstieg um 0,2 Prozentpunkte von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.

In der letzten Ausgabe der „Inhalte“ berichteten wir über geschlechtsunabhängige Tarife bei Versicherungen. Auch in vielen anderen Lebensbereichen ist Diskriminierung verboten. So darf bei der Einstellung von Arbeitnehmern der Bewerber nicht wegen des Alters benachteiligt werden. Auch Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, eine Behinderung und die sexuelle Identität des Bewerbers dürfen ihn grundsätzlich nicht benachteiligen. Ausnahmen gibt es allerdings, so zum Beispiel, wenn bestimmte Tätigkeiten wegen einer körperlichen Behinderung nicht ausgeübt werden können.
Ein Bewerber, der unzulässigerweise diskriminiert wurde, kann Schadenersatz verlangen. Neben dem materiellen Schaden, zum Beispiel Bewerbungskosten, muss auch immaterieller Schaden ersetzt werden. Selbst wenn der Bewerber auch bei fehlerfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, kann er bis zu drei Monatsgehälter als Schadenersatz verlangen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat ein abgelehnter Bewerber keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde, und er kann auch keine Akteneinsicht verlangen. Die Verweigerung dieser Information kann jedoch den Verdacht einer Diskriminierung begründen. Dann muss der Arbeitgeber beweisen,
dass er das Diskriminierungsverbot nicht verletzt hat. Gelingt ihm dies nicht, muss er Schadenersatz leisten.
Um Schadenersatzklagen abzuwehren, sollten daher die Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber bis mindestens 2 Monate nach der Stellenbesetzung aufbewahrt werden. Nach wie vor sollten Ablehnungen nicht begründet werden, um dem Bewerber keine Argumente für eine Klage zu liefern.

Nahezu täglich erscheinen neue Pressemitteilungen von gesetzlichen Krankenkassen, die für das kommende Jahr die Auszahlung einer Prämie an ihre Mitglieder ankündigen. Andere Kassen wollen Überschüsse an ihre Mitglieder zurückgeben, indem sie ihre Leistungen ausweiten.

Neutrale Betrachter reiben sich verwundert die Augen: Noch vor wenigen Jahren war die finanzielle Situation mehrerer Krankenkassen so angespannt, dass ihre Versicherten sogar Zusatzbeiträge zahlen mussten. Was hat sich seither verändert? Das Gesundheitssystem jedenfalls ist unverändert geblieben – dennoch verkünden immer mehr Krankenkassen ein ausgeglichenes Budget.

Der Finanz- und Eurokrise hat die deutsche Wirtschaft bisher getrotzt. Speziell im europäischen Vergleich schnitt Deutschland in den letzten Jahren sehr gut ab. Entsprechend niedrig ist die aktuelle Arbeitslosenquote. Die relativ hohe Zahl an Erwerbstätigen beschert dem Gesundheitsfonds und damit indirekt den Krankenkassen seit einigen Jahren erfreulich hohe Beitragseinnahmen. Dadurch konnten sich zuvor in finanziellen Engpässen befindliche Krankenkassen konsolidieren und die zuvor schon gut wirtschaftenden Kassen ohne Finanznot sogar Überschüsse bilden.

„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, dieses bewährte Sprichwort gilt leider nicht für die Verwendung dieser von den gesetzlichen Krankenkassen erwirtschafteten Überschüsse. Zwar wäre es durchaus sinnvoll, jetzt schon für schlechtere Jahre Rücklagen zu bilden. Die Realität sieht leider anders aus: Die Krankenkassen müssen ihren Überschuss aufgrund gesetzlicher Vorschriften innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes weitgehend für ihre Versicherten einsetzen. Vorausschauendes Wirtschaften und die Bildung von nennenswerten Reserven ist somit nicht vorgesehen und politisch auch nicht gewollt. Damit wird eine große Chance vertan, für die Zukunft eine richtige Weichenstellung zu treffen.
Letztlich ist die Freude über solche Prämienzahlungen oder zusätzliche Leistungen jedoch nur von begrenzter Dauer. Vielmehr werden die Versicherten voraussichtlich schon in Kürze wieder stärker belastet: Eine zunehmend alternde Bevölkerung führt bereits in naher Zukunft zu absehbar spürbar steigen Ausgaben der Krankenkassen. Und falls sich die Konjunktur – wie bereits von Fachleuten prognostiziert – abschwächt, wird auch die Zahl der Arbeitslosen wieder zunehmen. Als Folge sind Mindereinnahmen bei den Beiträgen zu erwarten. Krankenkassen, die heute noch einen Überschuss verkünden, beklagen vielleicht schon in wenigen Jahren ein Milliarden-Defizit. Dieses durchaus realistische Zukunfts-Szenario bleibt leider in den Medien weitgehend unerwähnt.

Stattdessen dominiert eine Berichterstattung, die vor allem die Zukunftsfähigkeit des anderen Systems – der privaten Krankenversicherung (PKV) – in Frage stellt. Verallgemeinert dargestellte Beitragserhöhungen einzelner privater Krankenversicherungsunternehmen reichen aus, und schon entsteht Verunsicherung gegenüber einem grundsoliden Produkt, wie es die private Krankenversicherung erwiesenermaßen ist: Kann man sie im Alter noch bezahlen? Wird sie bald ganz
verschwinden – verdrängt von einer allgemeinen „Bürgerversicherung“?

Von diesen Fragestellungen sollte man sich nicht verunsichern oder verrückt machen lassen. Trotz negativer Presse bleibt die Private Krankenversicherung eine unersetzliche Alternative. Sie ist das einzige Produkt am Markt, das optimale medizinische Leistung zu einem verhältnismäßig günstigen Beitrag sichert und auch die altersbedingt steigenden Krankheitskosten berücksichtigt.

Die PKV beinhaltet elementare Vorteile, die eine Bürgerversicherung nicht bieten könnte:
✔ Die PKV ist kapitalgedeckt und damit absolut zukunftsorientiert.
✔ Nur sie erlaubt Versicherungsschutz nach persönlichem Bedarf.
✔ Sie bietet eine lebenslange Leistungsgarantie und freie Arztwahl.

Ein kapitalgedecktes funktionierendes System wie das der PKV aufzugeben und durch eine fragwürdige Neuerung – ohne jede Nachhaltigkeit und bar jeder Antwort auf die großen Herausforderungen der Zukunft (den demografischen Wandel und steigende Krankheitskosten) – zu ersetzen, wäre allzu leichtfertig. Die sogenannte Bürgerversicherung mit Zwangsmitgliedschaft für alle und Leistungskatalog nach Kassenlage wird es daher hoffentlich nicht geben. Für die Versicherten würde sie vermutlich keine Vorteile mit sich bringen. Man darf gespannt sein, wer also letztlich davon profitieren würde: Abgerechnet wird bekanntlich zum Schluss.

■ Norbert Schulenkorf

Überlässt ein wesentlich an einem Unternehmen beteiligter Gesellschafter dem Unternehmen Gegenstände zur Nutzung, haftet er damit für betriebliche Steuern. Entscheidend ist lediglich, dass der Gegenstand zum Zeitpunkt des Entstehens betrieblicher Steuern dem Betrieb gedient hat. Eine Beteiligung ist wesentlich, wenn sie mehr als 25 Prozent des Haftkapitals einer Gesellschaft beträgt. Der Haftungsumfang erstreckt sich auf alle während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstandenen Steuern. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Haftung nicht gegenständlich beschränkt. Sie umfasst auch ein sog. Surrogat. Dabei handelt es sich um den Erlös aus dem Verkauf des Gegenstands, einen möglichen Schadensersatzanspruch oder eine andere Gegenleistung.
(Blitzlicht 05/2012)

Die Energiewende ist in vollem Gange und vor allem wegen steigender Preise wieder in aller Munde. Nicht nur Verbraucher, sondern insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen fürchten wegen steigender Stromkosten um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Zukunft am Produktionsstandort Deutschland. Doch wie reagiert die Politik und wie kann es gelingen, den Umbau der Energieerzeugung auch für den Mittelstand zu einer dauerhaften Erfolgsgeschichte werden zu lassen?
Die Umsetzung der Energiewende ist eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung und nicht weniger als eine Herkulesaufgabe. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See, der Leitungsneubau und -ausbau, der Einsatz intelligenter Netze und Stromzähler oder die Erforschung und Entwicklung von notwendigen Speichertechnologien, um die fluktuierende Energieeinspeisung dauerhaft verfügbar zu machen – es gibt viele Baustellen, um die Energieinfrastruktur in Deutschland für die Erneuerbaren fit zu machen.

Erneuerbare Energien: Umweltfreundlich, versorgungssicher und bezahlbar?

Bei der Umstellung der Energieerzeugung auf die erneuerbaren Energien ist neben der Sicherstellung der Versorgungssicherheit vor allem die Bezahlbarkeit von entscheidender Bedeutung. So ist gerade der Preis, zu der Energie bereitgestellt werden kann, in Zeiten der Globalisierung mit immer enger konkurrierenden Märkten ein zentrales Kriterium für das wirtschaftliche Handeln der einzelnen Unternehmen. Gleichzeitig werden Stromkosten wegen der fortschreitenden Technisierung der Produktion immer wichtiger für Standortentscheidungen. Deutschland kann dabei seinen Unternehmen viele Standortvorteile bieten: Eine funktionierende marktwirtschaftliche Grundordnung mit hoher Rechtssicherheit, eine stabile Energie- und Rohstoffversorgung, einen starken Wissenschaftsstandort, eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur und nicht zuletzt qualifizierte Arbeitnehmer sowie leistungsfähige Zulieferer. Aber speziell im Bezug auf die Energie- und Stromkosten rangiert Deutschland unter den Industrienationen international auf einem negativen Spitzenplatz – und das nicht nur bei den Industrie-, sondern auch bei den Haushaltsstrompreisen.

Da kann es weder Verbraucher noch Wirtschaft beruhigen, dass einst versprochen wurde, dass die EEG-Umlage für einen Durchschnittshaushalt monatlich nicht teurer als eine Kugel Eis sein würde. Denn spätestens mit der Erhöhung der EEG-Umlage für 2013 um 47 Prozent auf 5,277 ct/kWh sollte jedem bewusst geworden sein, dass es die Energiewende nicht zum Nulltarif geben kann.

Entlastung von stromintensiven Unternehmen – auch der Mittelstand profitiert

Die Politik hat erkannt, dass die mit der EEG-Umlage verbundenen Strompreissteigerungen nicht ohne Weiteres an die stromintensiven Unternehmen weitergegeben werden können ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen und damit viele Arbeitsplätze in Deutschland zu gefährden. Deshalb wurde die sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ (§ 40 ff.) ins Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um diese Benachteiligung zu reduzieren.

Im EEG 2012 wurden bei diesen Regelungen Anpassungen vorgenommen und der Kreis der Begünstigten erweitert, weil sich mit steigender EEG-Umlage zunehmend wettbewerbsverzerrende Wirkungen zwischen großen und kleineren Betrieben zeigten. Durch die Absenkung des unteren Schwellenwerts von 10 auf 1 Gigawattstunden (GWh) sollen jetzt insbesondere auch energieintensive Mittelständler profitieren:

Bis zu einem Stromverbrauch von 10 GWh wird lediglich ein Anteil von 10 Prozent der EEG-Umlage fällig. Außerdem wurde der Anteil der vom Unternehmen zu tragenden Stromkosten an der Bruttowertschöpfung, der als Befreiungsvoraussetzung für die Anwendung der EEGAusgleichsregelung erfüllt werden muss, von 15 auf 14 Prozent gesenkt sowie die von den Begünstigten zu zahlende Umlage reduziert. Neu war allerdings auch die Begrenzung der Ausgleichsregelung auf das produzierende Gewerbe. Die Wirksamkeit dieser Veränderungen für den Mittelstand wird aktuell von der Bundesregierung überprüft.

„Mittelstandsinitiative Energiewende“ – Umbau der Energieversorgung als Chance

In den kommenden Jahren und Jahrzehnten stehen Investitionen in hocheffiziente Anlagen und Kraftwerke, intelligente Netze, Speicher und Energieeffizienztechnologien in zweistelliger Milliardenhöhe pro Jahr an, um den Ausstieg aus der Kernenergie und den Umstieg in die Erneuerbaren auch tatsächlich Realität werden zu lassen. Dabei sind gerade mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk wichtige Partner für die Transformation unseres Energiesystems. In vielen Bereichen sind sie bereits Vorreiter und Treiber dieser Entwicklung: Sie liefern sowohl das Know-how, aber auch die nötige Manpower – ob bei der Planung und Beratung, der Fertigung, der Montage oder der Wartung der Energieanlagen und -komponenten.

Um dieses Potenzial umfassend zu nutzen und weiter auszubauen sowie die Unternehmen vor allem im Bereich der Anwendung von Energieeffizienztechnologien zu unterstützen, hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) die „Mittelstandsinitiative Energiewende“ ins Leben gerufen. Mit insgesamt 75 Mio. Euro können ab dem 1. Januar 2013 beispielsweise Energieberatungen, Modernisierungen von Anlagen und Weiterbildungen von Mitarbeitern gefördert werden. Hiervon sollen im Besonderen Unternehmen profitieren, die keine Sonderregelungen in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig eröffnet die Initiative neue Märkte und Geschäftsfelder im Bereich der Energieeffizienztechnologien und -dienstleistungen, aus denen wiederum vorwiegend Mittelständler ihre Vorteile ziehen können.

Energiewende mit und für den Mittelstand gestalten

Die Energiewende ist eines der größten Infrastruktur- und Investitionsprojekte in der Geschichte Deutschlands. Genau hier liegen die großen Potenziale und Chancen für viele mittelständische Unternehmen: Sie sind in der Lage sich flexibel, kreativ und schnell dem neuen Markt anzupassen, den der Aufbruch ins Zeitalter der neuen Energien mit sich bringt. Schon heute ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eines der größten Mittelstandsprogramme in unserem Land – viele der fast 400.000 Beschäftigen im Bereich der Erneuerbaren arbeiten bereits für ein mittelständisches Unternehmen.

Damit aber der Mittelstand an diesen Erfolg auch in anderen Branchen anknüpfen kann, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Stromkosten auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die erneuerbaren Energien in einem vernünftigen Tempo ausgebaut werden. Denn eines muss klar sein: Je schneller die Energiewende vollzogen wird, umso teurer wird sie. So sind es oftmals mittelständische Unternehmen, die sich bereits heute um steigende Energiepreise sorgen und sich ernsthaft Gedanken darum machen, ob sie zumindest Teile ihrer Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland verlagern.

Vor diesem Hintergrund bedürfen die gesetzlichen Regelungen einer ständigen Evaluierung und Anpassung, um die Energiewende zu einem dauerhaften Erfolgsmodell zu machen. Daran müssen Politik und Wirtschaft gemeinsam arbeiten.

Franz-Josef Holzenkamp
(MdB)

Käufermarkt, Verdrängungswettbewerb und demografischer Wandel – diese Begriffe werden gerne bemüht, wenn es darum geht die gegenwärtige Marktsituation in vielen Branchen zu beschreiben. Noch drastischer sind die Formulierungen, wenn es um die Neukundengewinnung geht. Dabei ist gerade sie oft zwangsläufig eine der wesentlichen Triebfedern nachhaltigen Wachstums. Tatsächlich macht es das Marktumfeld den Unternehmen heutzutage nicht leicht neue Kundengruppen zu erschließen. Hinzu kommen vielfach regulatorische Hürden wie Werbeverbote und Dokumentationspflichten, die ihrerseits zur Verkomplizierung der Lage beitragen.

Die gute Nachricht: Nicht nur die Schwierigkeiten bei der Neukundengewinnung nehmen zu, sondern auch die Möglichkeiten, die Probleme mit relativ einfachen Mitteln zu umschiffen und letztendlich zum eigenen Vorteil zu nutzen. Das Empfehlungsmarketing gehört seit jeher zum kleinen Einmaleins der Kaufleute und Dienstleister. Allerdings wurde das wahre Potenzial dieser Art der Kundengewinnung erst in den letzten Jahren wissenschaftlich umfassend untersucht, und moderne Kommunikationswege haben neue Möglichkeiten geschaffen, um es in vielen Bereichen effektiv zu nutzen.

Eine vergleichende Studie, welche die Werthaltigkeit von Neukunden einer Bank zum Gegenstand hatte, konnte belegen, dass ein durch Empfehlung geworbener Neukunde in den ersten sechs Jahren der Kundenbeziehung für das Unternehmen durchschnittlich 25 Prozent wertvoller ist als ein „herkömmlicher“ Neukunde. Der Grund dafür liegt neben höheren Gewinnen und geringeren Akquisekosten vor allem in einer höheren Loyalität zum Unternehmen. Es wurde ermittelt, dass die Abwanderungswahrscheinlichkeit bei durch Empfehlung akquirierten Neukunden um 13 Prozent niedriger lag als bei anderen Kunden. Dieses Phänomen führen die Studienautoren auf ein größeres Vertrauen in das Unternehmen und eine stärkere emotionale Bindung zurück, die sich durch eine Empfehlung einer persönlich bekannten Person ergibt.

Gute Vorzeichen also – aber wie bringt man Kunden dazu, dass sie das eigene Unternehmen weiterempfehlen? Auf diese Frage gibt es mehrere Antworten. Denn wie in vielen Bereichen sind die Kunden auch hier sehr unterschiedlich. Generell ist aber festzuhalten, dass die Weiterempfehlungsbereitschaft in der Regel dann am höchsten ist, wenn der Kunde zufrieden oder sogar so begeistert ist, dass er seine Erwartungen nicht nur als erfüllt, sondern sogar als übertroffen wahrnimmt. Dieser Effekt lässt sich aber nicht etwa nur auf Kosten hoher Preisnachlässe erzielen, sondern kann schon durch kleine einfache, aber unerwartete Gesten erreicht werden.
Beispielsweise ein Dankeschön in Form einer Kleinigkeit zum Naschen auf dem Beifahrersitz nach der durchgeführten Autoinspektion.

Zufriedene oder gar begeisterte Kunden sind oft gerne bereit, ein Produkt, einen Service oder ein Unternehmen weiterzuempfehlen. Schließlich können sie so ihren Freunden und Bekannten etwas Gutes tun, und über positive Erfahrungen berichtet man naturgemäß einfach gerne. Die Weiterempfehlungsbereitschaft ist bei den Kunden allerdings noch größer, wenn sie etwas dafür erhalten.

Der Klassiker ist hierbei sicherlich das Empfehlungsprogramm von Verlagen. Für die Empfehlung einer Zeitung oder einer Zeitschrift bzw. dem damit zusammenhängenden, möglichen Gewinn eines neuen Abonnenten wird man mit einer ausgelobten Prämie belohnt. Aber auch im heiß umkämpften Autoversicherungsmarkt hat sich das Kunden-werben-Kunden-Programm als  Kommunikationsinstrument etabliert. Die LVM Versicherung setzt zum Beispiel seit mehreren Jahren einen Tankgutschein als Prämie für die erfolgreiche Empfehlung eines Neukunden ein. Neben der Aktivierung des Bestandskunden zur Weiterempfehlung führt dies auch zu einer nachhaltigen Bindung des Kunden an das Unternehmen.

Eines weiteres Betätigungsfeld des Empfehlungsmarketing ist das Internet, insbesondere die  Entwicklung zum Web 2.0. Die unglaubliche Kraft, die in Social Media steckt, liegt in der Vernetzung von Menschen, die sich untereinander mehr vertrauen als Unternehmen. Auch hier zeichnet sich der Trend ab, dass vor allem durch die subjektiven Erfahrungsberichte anderer Kunden Vertrauen in ein Produkt in besonderem Maße auf- oder eben auch abgebaut werden kann. Von  Hotelbewertungsportalen über Vergleichsportale für Strom und Gas bis hin zu Produkt- und Transaktionsbewertungen gibt es immer mehr Beispiele, die sich diesen Trend zunutze machen.
Die Formel ist hier ganz einfach: Nichts ist authentischer
als eine gute Kundenmeinung.

Der einfachste und mittlerweile bekannteste Ausdruck einer Meinung im Internet ist der „Gefällt-mir“-Button auf Facebook. Hier wird die positive Meinung eines Users zu einem Foto, einer Meinung, einer Person, aber auch zu Unternehmen und Marken gleich für seinen gesamten Freundes- und Bekanntenkreis ersichtlich. Die Problematik ist allerdings, dass diese sogenannten „Posts“ relativ schnell untergehen, wenn neue nachrücken. Daher hat Facebook speziell für Unternehmen eine Funktion eingeführt, die sog. „Sponsored Stories“. Fans einer Unternehmensseite können so zu Werbeträgern werden. Wer auf den „Gefällt mir“-Button klickt, kann mit seinem Foto in Verbindung mit dem Firmenlogo und auf der rechten Profilspalte von den eigenen Fans eingeblendet werden.

Eine interessante Funktion für Unternehmen, da diese Information nun dauerhaft im Profil der Fans zu sehen ist. Somit stellt die eigene Profilseite eine Werbeplattform dar, wodurch eine indirekte Weiterempfehlung generiert wird.
Wie einer Studie der Nielsen-Unternehmensberatung zu entnehmen ist, sind Empfehlungen von Freunden und Bekannten der erste Indikator für eine gute Leistung bzw. ein gutes Produkt. 89 Prozent der Befragten haben dies bejaht. Auf Online-Empfehlungen zum Beispiel in Bewertungsportalen vertrauen daneben 70 Prozent der Befragten in mehr als 50 Ländern weltweit.

Fazit: Erfolgreiches Empfehlungsmarketing entsteht durch loyale und begeisterte Kunden, die sich für eine positive Darstellung von Produkten, Unternehmen und Services engagieren.

Dabei wird gezielt die Aufmerksamkeit der Zielgruppe erregt, die Empfehlungen von erfahrenen Experten als authentisch und vertrauenswürdig begreift und Empfehlungen zunehmend folgt. Unternehmen gewinnen daraus nicht nur Neukunden, die wiederum weitere Neugeschäfte in Gang setzen, sondern auch zeitnahes und wertvolles Feedback durch die Interaktion ihrer Kunden.

■ Dennis Cosfeld, Sebastian Wulff

Mittelständler müssen sich anstrengen, geeigneten Nachwuchs zu finden.

Auszubildender, Auszubildende, Lehrling, Stift: Diese sicher nicht vollständige Aufzählung der heute üblichen oder in der Vergangenheit gebrauchten Bezeichnungen für junge Menschen, die ihre Berufsausbildung beginnen, spiegelt, wie sich die Wertschätzung gegenüber Berufsanfängern gewandelt hat.

Aber worum geht es im Kern?

Die Volkswirtschaft, insbesondere jedes mittelständische Unternehmen, steht vor dem Problem, dass in zunehmendem Maße die für die weitere wirtschaftliche Entwicklung notwendigen qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr am Arbeitsmarkt gewonnen werden können. Begrifflichkeiten wie demografischer Wandel, Lehrstellenmangel, Verdrängungswettbewerb von  Abiturienten zu Real- und Hauptschülern, doppelte Abschlussjahrgänge an Gymnasien oder Qualifikationsmängel der Absolventen spielen zudem eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit dem  Thema Ausbildung.

Schon bei der Suche nach Auszubildenden fängt alles an. Vor allem in den Berufen, die stärker  handwerklich orientiert sind, wird es immer schwieriger, geeignete Kandidaten zu finden. Während der Mangel in den handwerklichen Berufen mittlerweile eklatant ist, haben ausbildende Betriebe in Berufen, die ganz allgemein gesagt „Büroarbeit“ beinhalten, noch keine konkreten Probleme.   Geradezu beunruhigend ist die Situation jedoch, wirft man einen Blick auf die Statistiken der mittel- bis langfristigen Zukunft. Danach wird sich die Anzahl der für eine Berufsausbildung infrage  kommenden und interessierten Kandidaten in allen Bereichen wohl bis zum Jahr 2025 fast halbieren.

Was heißt das für den Mittelständler?

Die Vorzeichen haben sich umgekehrt. Nicht die Bewerber, sondern die Betriebe und Unternehmen müssen sich mehr und mehr als attraktiver Partner vorstellen. Handwerksbetriebe müssen sich  frühzeitig darauf einstellen, neue Wege zu gehen, wenn sie zukünftig Berufsanfänger für ihre betrieblichen Aufgabenstellungen ausbilden möchten. Um den geeigneten Bewerber oder die   geeignete Bewerberin zu gewinnen, ist es wichtig, aus den verschiedenen Anwerbemöglichkeiten die für den eigenen Betrieb adäquate zu nutzen. Vier Schwerpunkte gilt es dabei zu beachten:

Beziehungen im persönlichen, betrieblichen, örtlichen und eventuell auch regionalen Umfeld gilt es besonders ins Auge zu fassen. Über Kontakte zu Mitarbeitern, Kollegen, Vorgesetzten oder auch  Kunden werden häufig erste Gespräche ermöglicht. Auch der Weg „Auszubildende werben Auszubildende“ kann zum erhofften Erfolg führen. Die Präsentation in den regionalen und lokalen Zeitungen oder den entsprechenden Rundfunksendern bietet gute Chancen, sich als ausbildender Betrieb bekannt zu machen. Auch über das Schwarze Brett in Schulen oder den überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Handwerkskammern können Kontakte vermittelt oder aufgenommen werden.

Als drittes Maßnahmenpaket sind ausdrücklich Projekte gemeinsam mit Schulen, Betriebspraktika für Schüler und Lehrer sowie das Modell einer „Schnupperlehre“ zu empfehlen. Hierbei gibt man den Kandidaten und Kandidatinnen die Möglichkeit zu realen Bedingungen im Betrieb (kein Praktikum!) mit berufserfahrenen Angestellten zusammen zu arbeiten.

In einer vierten Variante ist im Betrieb zu prüfen, ob es individuelle Ausbildungsangebote für verschiedene Absolventengruppen gibt. Dies kann über ein Anlernjahr als Vorbereitung auf die Berufsausbildung und mit individuellen Angeboten für leistungsstärkere und leistungsschwächere Jugendliche durchaus auch zum Erfolg führen.

Abschließend ist es außerordentlich wichtig, dass sich der Unternehmer als Verantwortlicher für die Nachwuchsgewinnung vorab alle allgemeinen Informationen zum Betrieb zusammengestellt hat und  die Beschreibung des Ausbildungsberufs im Unternehmen vollständig und informativ gestaltet wurde.  Abschließend muss die Informationsweitergabe über eine Netzwerkmöglichkeit sichergestellt sein.

Eine Idee bleibt noch zum Schluss, die sich in anderen Zusammenhängen beispielsweise als Freundschaftswerbung bewährt hat: Der Versuch, im persönlichen Umfeld die Bereitschaft zur  Vermittlung von geeigneten Ausbildungsbewerbern durch das Ausloben einer „Kopfprämie“ in Form  eines Euro-Betrags oder einer Sachprämie zu steigern. In jedem Fall wird die gelungene Mischung der verschiedenen Maßnahmen auch in einem schwierigen Umfeld die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, geeignete Auszubildende zu gewinnen.
■ Rüdiger Keller

Soziale Netzwerke sind in aller Munde – und das nicht erst seit gestern. Bereits über Jahre diskutieren Experten Auswirkungen, Verhaltensweisen, Trends und Chancen, aber auch Risiken in Zusammenhang mit Facebook, Google+, Twitter, XING und Co. Das Thema hat sich gewissermaßen vom Leuchtfeuer zum Dauerbrenner entwickelt – und der Brennstoffvorrat ist noch lange nicht am Ende.

Die Relevanz von sozialen Netzwerken lässt sich schon allein aufgrund der Nutzerzahlen nicht mehr leugnen. Der Marktprimus Facebook kann über 900 Millionen Nutzer weltweit aufweisen, davon knapp 25 Millionen allein in Deutschland. Das bedeutet, dass mittlerweile fast jeder dritte Bundesbürger eine Online-Präsenz bei Facebook besitzt. Gezählt werden hierbei wohlgemerkt nur Nutzer, die sich mindestens einmal monatlich einloggen, „Karteileichen“ bleiben außen vor. Auch das beliebte Argument, dass nur junge Leute soziale Netzwerke nutzen, kann heute nicht mehr gelten: Immerhin gute 30 Prozent der Facebook-Nutzer sind 35 Jahre oder älter.

Sollten Unternehmen den Weg in soziale Netzwerke gehen?

Es stellt sich die Frage, ob es auch für Unternehmen lohnenswert ist, in sozialen Netzwerken im Internet aktiv zu werden. Und wenn ja, was ist der Gewinn, den man dadurch erzielen kann? Es gilt, sorgfältig Chancen und Risiken, aber auch zu erwartenden Aufwand gegenüber möglichem Ertrag abzuwägen.

Die meisten sozialen Netzwerke sind vornehmlich auf Privatpersonen ausgerichtet. Das bedeutet, für den Großteil der Nutzer sind die Plattformen Freizeitvergnügen, und sie lassen sich dies durch allzu penetrante Werbung von Unternehmen nur ungern beeinträchtigen. Studienergebnisse belegen allerdings auch, dass vor allem jüngere Leute bei Facebook nicht selten deswegen ihre Sympathie für bestimmte Marken bekunden, weil sie damit ein Stück ihrer Persönlichkeit ausdrücken möchten. Dieses Phänomen beschert Lifestyle-Marken, wie Porsche, McDonald’s oder Starbuck’s, kaum enden wollenden Zulauf. Hiervon kann natürlich nicht jedes Unternehmen profitieren.

Ein anderer erfolgreicher Weg kann darin bestehen, den Nutzern interessante Inhalte und Beiträge sowie eine persönliche und lebhafte Kommunikation zu bieten. Auf welchem Weg auch immer: Für den Nutzer muss durch die Online-Verbindung mit dem Unternehmen ein spürbarer Mehrwert entstehen. Dies ist absolut essenziell, um akzeptiert – ja überhaupt beachtet – zu werden. Wenn beispielsweise auf den Post (Einstellen einer öffentlichen Nachricht) eines Nutzers auf der Unternehmensseite tagelang keine Reaktion erfolgt, ist mit Distanz oder Ablehnung zu rechnen. Es erfordert also einen  gewissen Aufwand, Inhalte zu generieren und aktiv Dialoge zu führen. Ein Auftritt in einem sozialen Netzwerk lässt sich in den seltensten Fällen „nebenbei“ pflegen, sondern kann je nach  Unternehmens- und Nutzerbasisgröße durchaus einige Stunden pro Tag in Anspruch nehmen.

Viele Unternehmen sind längst in sozialen Netzwerken aktiv, ohne es zu wissen: Geben mehrere Personen in ihren Profilen den gleichen Arbeitgeber an, erstellt beispielsweise XING automatisch ein Basis-Profil des jeweiligen Unternehmens. Auch auf Facebook oder Google+ geben viele Menschen an, wo sie arbeiten. Das Verhalten eines Einzelnen oder kleinerer Gruppen kann also auf das  Unternehmen zurückfallen.

Nichtsdestotrotz eröffnen soziale Netzwerke auch Unternehmen völlig neue Kommunikationswege und gezielte Ansprachemöglichkeiten in bisher kaum vorstellbaren Dimensionen. Vor allem unter der jüngeren Bevölkerung haben Facebook & Co die Kommunikationsmittel des „klassischen“ Web 1.0, wie E-Mail oder SMS, bereits in den Hintergrund gedrängt. Man begegnet ihnen hier also „auf Augenhöhe“, was den Zugang spürbar erleichtern kann. Zudem gilt für nahezu alle Altersgruppen, dass die generelle Hemmschwelle, mit unbekannten Personen und auch Unternehmen in Verbindung zu treten, in sozialen Netzwerken deutlich geringer ist als in der „Offline-Welt“. Durch die gegenseitige Preisgabe von persönlichen Informationen entsteht Vertrauen. Vervielfacht wird dieser Effekt noch durch die soziale Vernetzung, wenn beispielsweise eigene Freunde bereits mit der anderen Person oder dem Unternehmen in Verbindung stehen.

Wann ist ein Unternehmen in sozialen Netzwerken erfolgreich?

Man sollte nicht den Fehler begehen und soziale Netzwerke in erster Linie als Vertriebskanal betrachten. Das vorrangige Ziel dieser Plattformen ist die Kommunikation und der Informationsaustausch, größtenteils auf persönlicher und privater Basis. Aggressive Verkaufsstrategien werden von den Nutzern nicht toleriert und führen eher zu einem Imageschaden als zum gewünschten Erfolg.

Dementsprechend sollte das Ziel für Aktivitäten in sozialen Netzwerken vornehmlich in der Imageförderung und dem aktiven Dialog mit (potenziellen) Kunden und Geschäftspartnern liegen, der sonst so nicht möglich wäre. Indirekt können sich darüber natürlich vertriebliche Erfolge erzielen lassen. Der Effekt von sozialen Netzwerken in diesem Prozess ist aber äußerst schwer zu messen. Schließlich sagen Anhaltspunkte wie „Gefällt mir“-Klicks oder Kommentare nichts darüber aus, ob Nutzer das Produkt hinterher tatsächlich erwerben oder den Vertrag abschließen. Darüber hinaus sind weitere Anwendungsformen denkbar: Für bestimmte Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen  Teil ihres Kundenservices über soziale Netzwerke abzubilden. Andere nutzen bereits heute das „Wissen des Schwarms“, um über Merkmale von künftigen Produktinnovationen abstimmen zu lassen.

Worauf ist zu achten?

Unternehmen, die in sozialen Netzwerken aktiv sind, brauchen zunächst eine einheitliche Basis und einen Rahmen, damit ihre Mitarbeiter das Unternehmen in angemessener Weise und als eine Einheit repräsentieren können. Hier hat sich die Definition von sogenannten „Social Media Guidelines“ bewährt. Diese oft sehr kurz und bewusst offen gestalteten Empfehlungen sollen die Mitarbeiter im beiderseitigen Interesse für ihre Verantwortung sensibilisieren, wenn sie für das Unternehmen und auch privat als Mitarbeiter über soziale Netzwerke kommunizieren. Beispielsweise werden Punkte  wie der respektvolle Umgang mit anderen angesprochen oder der Umstand, dass einmal im Internet veröffentlichte Daten oft trotz Löschung auch nach Jahren noch zu finden sind.

Viele Unternehmen veröffentlichen ihre „Social Media Guidelines“. Eine Übersicht bietet zum Beispiel folgende Internetseite: http://buggisch.wordpress.com/2011/10/12/deutsche-social-media-guidelines/

Im zweiten Schritt sollte ein Unternehmen Ziele für das Engagement in sozialen Netzwerken festlegen. Die Definition der Zielgruppe ist dabei eng mit der Auswahl der geeigneten Plattform verknüpft. Auch geplante Inhalte und die generelle Botschaft des Auftritts sollten im Vorfeld gründlich überlegt werden. Hier muss insbesondere der Kundenmehrwert im Fokus stehen. Weiterhin ist eine Festlegung der Verantwortlichkeiten sowie eine Rollenverteilung erforderlich.

Bei allen Planungen und Aktivitäten ist zu beachten, dass die Kommunikation nicht als anonymes Unternehmen, sondern möglichst persönlich erfolgen sollte. Die Förderung des Dialogs steht in sozialen Netzwerken im Vordergrund, nicht die einseitige Verbreitung von (Werbe-)Botschaften.

Fazit

Soziale Netzwerke haben zweifelsohne die Kommunikationslandschaft verändert. Auch für Unternehmen bieten sie neue, weit reichende Möglichkeiten. Allerdings sollte jedes Unternehmen hinterfragen, welche Ziele es mit einem Auftritt in sozialen Netzwerken verfolgt. Denn der Aufwand für das Betreiben einer solchen Präsenz ist nicht unerheblich und der Nutzen schwer quantifizierbar. Ist man jedoch bereit, die erforderlichen Ressourcen einzusetzen und das Prinzip der Vernetzung zu leben, so eröffnet man sich die Chance, ein aktiver Teil in der Entwicklung dieser zukunftsträchtigen Form der Kommunikation zu sein.
■ Dennis Cosfeld

Zeitarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiter- oder Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing – viele verschiedene Begriffe für dieselbe Situation:

In allen Fällen handelt es sich um die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern durch einen Personaldienstleister an seine Kunden. Die Überlassung erfolgt grundsätzlich zeitlich befristet. Rechtliche Grundlage dieser Dreiecksbeziehung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Der Zeitarbeitnehmer ist beim Personaldienstleister per Arbeitsvertrag fest angestellt. Zwischen dem Personaldienstleister und seinem Kunden (Entleiher) besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Zwischen dem Zeitarbeitnehmer
und der Firma, in die er eingegliedert wird, besteht keine vertragliche Beziehung. Allerdings ist der Entleiher dem Zeitarbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt und hat ihm gegenüber dieselben Fürsorgepflichten (zum Beispiel im Hinblick auf die Arbeitssicherheit) wie gegenüber seinen Angestellten.

Moderne Sklaverei oder Karrieresprungbrett?

Das Thema Arbeitnehmerüberlassung polarisiert! Insbesondere Gewerkschaften beklagen Lohndumping und eine Verwässerung des Kündigungsschutzes. Arbeitgeberverbände hingegen schätzen die erhöhte Flexibilität und für Arbeitnehmer bedeutet die Zeitarbeit häufig Erfahrungssammlung oder gar das Ende der Arbeitslosigkeit. Tatsächlich ist diese Form der Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt inzwischen fest verankert und die Personaldienstleister gehören im Bereich der Arbeitsvermittlung bereits zum Alltag. Nicht jeder darf im Übrigen professionell Personal vermitteln. Jeder Personaldienstleister benötigt für seine selbstständige Personalüberlassung eine behördliche Genehmigung durch die  Bundesagentur für Arbeit. Seit August 2008 ist der Personaldienstleistungskaufmann sogar ein anerkannter Ausbildungsberuf.

Der richtige Haftpflichtschutz
Angestellte sind grundsätzlich über den Arbeitgeber zu versichern, für den sie tätig sind bzw. in dessen Betrieb sie eingegliedert werden. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn die Arbeitskräfte von einem Personaldienstleister überlassen wurden: Der Entleiher muss also über seine Betriebshaftpflichtversicherung für den ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und nach Aufforderung die Anzahl der beschäftigten Personen – einschließlich Zeitpersonal – angeben.

Wenn die Zeitarbeitnehmer über den Betrieb versichert sind, in den sie eingegliedert wurden, stellt sich eventuell die Frage: Benötigt der Personaldienstleister überhaupt noch einen Versicherungsschutz? Die Antwort ist ein klares Ja. Der Personaldienstleister benötigt eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung. Diese versichert seine gesetzliche Haftpflicht aus allen Tätigkeiten und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung stehen. Auch wenn Zeitarbeitnehmer größtenteils über den Entleiher versichert sind, bleibt für den  Personaldienstleister eine gesetzliche Haftpflicht etwa für den Fall, dass er das entliehene Personal
für den Einsatzzweck falsch ausgewählt hat. Denkbar ist etwa, dass ein Zeitarbeiter nicht über eine ausreichende Qualifikation für die entsprechende Tätigkeit verfügt. Hat dies dann beim Entleiher oder dessen Kunden einen Personen- oder Sachschaden zur Folge, kann der Personaldienstleister für diesen Schaden ersatzpflichtig gemacht werden.

Über die Betriebshaftpflichtversicherung können auch die angestellten Personaldienstleister sowie das Büropersonal versichert werden. Ebenfalls mitversichert sind die allgemeinen  Verkehrssicherungspflichten aus den betrieblich genutzten Gebäuden und Räumlichkeiten (zum
Beispiel Streu- und Räumpflichten im Winter).
Grenzen des Versicherungsschutzes
Im Regelfall ist die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Achtung: Wird die Genehmigung zurückgezogen oder widerrufen, erlischt meist automatisch auch der Versicherungsschutz! Grundsätzlich nicht versicherbar sind Schäden, die der Zeitarbeitnehmer dem Entleiher in Ausführung seiner dienstlichen Tätigkeit zufügt. Für Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Entleihers handelt, tritt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft ein. Arbeitsunfälle sind darum grundsätzlich auch nicht über die Betriebshaftpflicht des Personaldienstleisters versichert.
■ Andrea Haeusler

In Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern können die Beschäftigten zur Pflege eines nahen Angehörigen eine Freistellung von der Arbeit verlangen. Sie können diese Freistellung aber nur einmalig für maximal sechs Monate verlangen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt und zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht verloren.
Was war passiert? Er hatte zunächst im Jahr 2009 eine Arbeitsfreistellung für fünf Tage beantragt und gewährt bekommen, danach aber weitere Freistellungen verlangt. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei dem ersten Antrag des Arbeitnehmers um ein einmaliges Gestaltungsrecht, welches auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer nur wenige Freistellungstage in Anspruch nimmt.

Aber Achtung: Das Gericht ließ offen, ob der Arbeitnehmer seine vollen Freistellungsansprüche hätte sichern können, wenn er die Pflegezeit durch einmalige Erklärung auf mehrere getrennte Zeitabschnitte verteilt hätte.

Viele Änderungen in der privaten Krankenversicherung, eine oftmals schlechte Presse und immer wieder das Thema „Bürgerversicherung“: Viele Kunden sind verunsichert. Lohnt es noch, in die private Krankenversicherung zu wechseln, oder ist sie ein Auslaufmodell?

Slogans wie „Private Krankenversicherung hat keine Zukunft“, „Abschaffung der PKV wäre Befreiungsschlag für unser Gesundheitssystem“ und „Krankenversicherung – nie mehr zweite Klasse“ prägen derzeit die Presse. Unsicherheit macht sich breit. Mehrere Verbände und Parteien befürworten derzeit die Bürgerversicherung als eine bessere Alternative zum jetzigen System aus gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Doch ist dies die Lösung für die  Probleme der Zukunft?

„Bürgerversicherung“ klingt zunächst gut, erinnert an Bürgerrechte und Freiheit. Es bedeutet jedoch etwas ganz anderes, denn bei der Bürgerversicherung geht es im Endeffekt genau um das Gegenteil: um ausnahmslose Zwangsmitgliedschaft, staatliche Bevormundung, einen beschränkten Leistungskatalog, keinen Wettbewerb und vor allem weniger Nachhaltigkeit.

Die Probleme im deutschen Gesundheitssystem, wie stetig steigende Ausgaben und die Probleme des demografischen Wandels, löst die Bürgerversicherung nicht. Sie führt vermutlich zu höheren Beiträgen und sonstigen Belastungen. Denn die Ausgestaltung der Bürgerversicherung sieht eine Finanzierung nach dem Umlageverfahren vor, das derzeit schon an seine Grenzen kommt. Im Umlageverfahren werden alle Beitragseinnahmen sofort wieder für die laufenden Kosten ausgegeben. Dabei sichert die jüngere Generation die Gesundheitskosten der älteren Generation. Da es aber in naher Zukunft viel mehr ältere als jüngere Erwerbstätige geben wird, kann das Umlageverfahren die steigenden Kosten absehbar nicht mehr stemmen.

Die bessere Alternative wäre stattdessen schon heute, mehr Vorsorge fürs Alter zu treffen, wie es im System der privaten Krankenversicherung bereits geschieht. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sparen die privaten Krankenversicherer einen Teil der eingenommenen Beiträge für ihre Kunden an. Damit sollen die mit dem Älterwerden steigenden Krankheitskosten ihrer Versicherten aufgefangen werden. Wichtig dabei ist ein auf Dauer und mit Weitblick solide kalkulierter privater Krankenversicherungsschutz mit ausreichenden, im Beitrag eingerechneten Alterungsrückstellungen.
Leider lockten in den letzten Jahren einige Anbieter der privaten  Krankenversicherung ihre Kunden mit sogenannten „Einsteiger- und Billigtarifen“. Meist beinhalten diese Tarife abgespeckte Leistungen zu einem sehr niedrigen Preis. Ziel war, noch mehr Neukunden zu gewinnen – vor allem die sogenannten „preisorientierten“. Doch gerade diese Kunden hatten in den letzten Jahren mit beachtlichen Beitragssteigerungen zu kämpfen. Denn hier wurde häufig zugunsten eines niedrigen Einstiegsbeitrags der Sparanteil zu niedrig kalkuliert, wodurch die Versicherten mit der Zeit entstehende Fehlbeträge nachträglich ausgleichen müssen.

Demnach ist es wichtig, dass Kunden bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung auf eine  vorausschauende Beitragskalkulation, ein langjährig solides Tarifwerk, niedrige Kosten und eine solide Annahmepolitik achten. Werden diese Anforderungen erfüllt, ist und bleibt die private Krankenversicherung attraktiv. Gerade die Bildung von Alterungsrückstellungen macht sie zu einem zukunftsorientierten Absicherungssystem. Zudem sind die Leistungen in der privaten Krankenversicherung vertraglich garantiert. Ob freie Arztwahl, Zweibettzimmer im Krankenhaus oder doch lieber die Regelleistungen: Der Versicherungsschutz kann nach Bedarf und Geldbeutel recht flexibel zusammengestellt werden.

Diesem Leitgedanken folgend hat die LVM Krankenversicherungs-AG seit ihrer Gründung im Jahr 1981 bewusst auf billige Kompakttarife verzichtet und auch nicht mit „Niedrigst-Beiträgen“ geworben. Anders als solche Anbieter kalkuliert LVM-Kranken umsichtig und nachhaltig. Überdurchschnittlich hohe Rückstellungen sorgen dafür, dass sich der Beitrag auch bei steigenden Gesundheitskosten moderat entwickelt.
Dies bestätigen diverse Ratings und unabhängige Medien: LVM-Kranken gehört zu den kerngesunden privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Das Magazin Focus Money beschäftigt sich in der Ausgabe vom 18. April 2012 mit der Finanzstärke der einzelnen PKV-Unternehmen und bestätigt: Platz 1 für die LVM-Krankenversicherung. Auch das Analysehaus Morgen&Morgen vergibt in seinem Rating zur Beitragsstabilität 5 Sterne ***** für LVM-Kranken: „Ausgezeichnet“ im 5-Jahres- und 10-Jahresvergleich. Nach über 30 Jahren Marktpräsenz ein eindeutiger Qualitätsbeweis.
■Eva Nadrowski

Da Männer und Frauen zum Beispiel unterschiedlich lange leben, gibt es bei  einigen Versicherungen für sie unterschiedliche Beiträge. Damit ist aber ab dem 21. Dezember 2012 Schluss. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist das diskriminierend: Das Geschlecht darf zukünftig keinen Einfluss mehr auf die Versicherungsbeiträge haben.

Bis zum Stichtag sind bestimmte Verträge für Männer, andere für Frauen günstiger. Die Tabelle zeigt, welche Versicherungen für wen tendenziell teurer und welche tendenziell günstiger werden.

Für einige Versicherungen lohnt es sich also, noch vor dem 21. Dezember 2012 einen Vertrag abzuschließen. Die bis dahin abgeschlossenen Rentenversicherungen sind beispielsweise für Männer noch deutlich günstiger.
Sie behalten diesen Vorteil auch nach dem 20. Dezember 2012, denn die neuen geschlechtsunabhängigen Tarife (so genannte Unisex-Tarife) gelten nur für Neuabschlüsse ab dem 21. Dezember 2012.

Das gilt auch für Verträge im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Zum 21. Dezember 2012 stellt die LVM Lebensversicherungs-AG alle neuen Zusagen, deren Leistungen sich aus der Höhe der Beitragszahlung ergeben (beitragsorientierte Leistungszusagen), auf die Unisex-Tarife um. Das betrifft Direktversicherungen, Unterstützungskassenverträge, Pensionsfondsverträge und Rückdeckungsversicherungen.

Während Männer deutlich mehr Rente erhalten, wenn sie jetzt noch einen Vertrag abschließen, wird für Frauen der Rentenversicherungs-Tarif ab 2013 deutlich bessere Leistungen bringen.

Sollte eine Frau deshalb mit dem Abschluss besser bis 2013 warten?

Nein, das ist nicht nötig! Damit kein Kunde einen Nachteil hat, gibt es bei der LVM für Verträge, die vom 3. August 2012 bis zum Stichtag abgeschlossen werden, eine Umstellungsgarantie: Wenn der neue Tarif für den Kunden günstiger ist, wird sein Vertrag entsprechend umgestellt! Dieser Vorteil gilt sowohl für Lebens- und Rentenversicherungen als auch für die Krankenversicherung und die Unfallversicherung!

Damit wird 2013 bei gleichem Beitrag und ohne erneute Gesundheitsprüfung auf den neuen Unisex-Tarif umgestellt, wenn dies für den Kunden günstiger ist.
■ Ulla Echelmeyer

Die Staatsschuldenkrise im Euroraum hat sich zu einer handfesten Vertrauenskrise entwickelt, die die Grundfesten der europäischen Währungsunion erschüttert. Die Staatsschuldenkrise begann, als die europäischen Banken in Folge der weltweiten Finanz und Wirtschaftskrise erheblich geschwächt waren. Es muss jetzt gelingen, die Wechselwirkung von Banken- und Staatsschuldenkrise zu entkoppeln, um ein Auseinanderbrechen der Eurozone zu verhindern. Gerade für Deutschland birgt ein Aus der Eurozone gewaltige volkswirtschaftliche Risiken.

Deutschland profitiert im besonderen Maße von der Währungsunion und dem Euro.

Ohne den Euro wäre Deutschland nicht dort, wo es heute ist: eine weltweit führende Exportnation und europäischer Wachstumsmotor. Nicht nur, dass fast jeder zweite Euro aus dem Export geschöpft wird, auch Millionen Arbeitsplätze sind vom europäischen Binnenmarkt abhängig. Dadurch, dass die Wechselkursrisiken in der Eurozone weggefallen sind, sparen deutsche Unternehmen jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Und auch die Verbraucher profitieren vom freien Wettbewerb, der zu einem größeren Angebot und geringeren Preisen führt.

Der Euro ist stabil und muss es auch bleiben.

Seit seiner Einführung hat er gegenüber dem US-Dollar deutlich an Wert gewonnen und sorgt für niedrige Inflationsraten sowie eine hohe Kaufkraft. Die Inflationsrate ist geringer als in den letzten zehn Jahren der D-Mark. Weltweit ist der Euro neben dem US-Dollar zur zweiten Leitwährung geworden.

Szenario: Zurück zur D-Mark

Eine Wiedereinführung von Nationalwährungen wird es nicht ohne erhebliche Einbußen geben. Eine Umstellung auf die D-Mark würde sicherlich viele Investoren anziehen und die D-Mark erheblich aufwerten. Mit der Folge, dass nicht nur die deutschen Exporte deutlich teurer werden, sondern auch eine Rezession mit einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit einsetzen würde. In den gegenwärtigen Krisenstaaten würde eine Wiedereinführung ihrer Nationalwährung dahingegen zu Abwertungen führen. Dies bedeutet, dass sie zwar ihre Waren günstig anbieten und ihre Arbeitslosigkeit abbauen könnten, aber gleichzeitig dann wohl nicht ihre Schulden aus den Rettungspaketen zurückzahlen, die in Euro bestehen bleiben. Und der deutsche Steuerzahler würde auf riesigen Verlusten sitzen bleiben.

Damit dieses Szenario nicht Wirklichkeit wird, muss die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion dauerhaft stabilisiert werden, damit das Wohlergehen Deutschlands in Europa und der Welt gewahrt wird. Es muss ein Teufelskreis vermieden werden, in dem Banken Finanzierungsschwierigkeiten haben, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedsstaates angezweifelt wird, und Staaten vornehmlich deswegen Finanzierungsprobleme haben, weil unklar ist, wie stark sie für etwaige Stützungen von Banken in Anspruch genommen werden.

Währungsunion reformieren – Flächenbrand verhindern

Ob Griechenland, Spanien, Portugal oder Irland – die Beispiele machen eins deutlich: Die Wirtschafts- und Währungsunion in ihrer jetzigen Form wird nicht dauerhaft existieren können. Denn es können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Ein Nichthandeln könnte, wie der Einbruch der heimischen Wirtschaft um 5,1 Prozent im Nachgang der Lehman Brothers-Pleite im Jahr 2009 zeigte, ebenfalls einen Flächenbrand mit unabsehbaren Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte auslösen.

ESM und Fiskalpakt

Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Ratifizierung des europäischen Fiskalvertrages und des Vertrages über einen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Juli 2012 beschlossen, um die europäische Währungsunion dauerhaft zu stabilisieren. Mit dem europäischen Fiskalvertrag verpflichten sich die Staaten zu verbindlichen Schulden begrenzenden Regeln, die der Schuldenbremse des Grundgesetzes sehr ähnlich sind. Die Einführung einer Schuldenbremse nach deutschem Vorbild in allen Euro-Staaten ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Der Fiskalvertrag sorgt dafür, dass die Ursachen der Staatsschuldenkrise im Euroraum bekämpft und solche Krisen künftig besser vermieden werden.

Der ESM garantiert, dass Euro-Staaten sich notfalls zu akzeptablen Konditionen (re-)finanzieren können. Es geht nicht um die Vergemeinschaftung von Schulden, sondern darum, den Euro-Raum auf Basis einer stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung und Steuerung insgesamt auf ein neues Fundament zu stellen. Jedes Land muss weiterhin für seine eigenen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen einstehen. Das Ziel ist eine Stabilitätsunion und keine Transfer- und Schuldenunion. Da die Haftung des ESM begrenzt ist, kann man den ESM keinesfalls mit Eurobonds, also mit unbeschränkter gegenseitiger und gesamtschuldnerischer Haftung, gleichsetzen. Dabei wird es auch bleiben. Darüber hinaus hat Deutschland grundsätzlich durch das Einstimmigkeitsprinzip und die Mehrheitsregeln bei wichtigen Entscheidungen immer ein Vetorecht. Und damit eine weitreichende Kontrolle über die Rettungsschirme.

Finanztransaktionssteuer

Ein weiteres Instrument zur Stabilisierung der Finanzmärkte ist die Einführung der Finanztransaktionssteuer. Insgesamt neun Mitgliedstaaten haben das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene auf den Weg gebracht, das bis zum Dezember abgeschlossen werden soll. Mit der Einführung werden viele spekulative Finanzgeschäfte unattraktiver, zum Beispiel der Hochfrequenzhandel, aber auch der Devisen- und Derivatehandel.

Für Europa und Deutschland geht es um sehr viel. Ein Auseinanderbrechen könnte Deutschland sowohl wirtschaftlich, als auch politisch und gesellschaftlich, um Jahre zurückwerfen.

Deshalb ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig, damit die Währungsunion funktionieren kann. Und das kann sie nur, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Das bedeutet gleichzeitig, dass Hilfen nur in Form von Krediten gewährt werden, die verzinst zurückgezahlt werden müssen und nur gegen Reformauflagen gewährt werden.

Franz-Josef Holzenkamp
(MdB)

Der Bundesfinanzhof hat jetzt nochmals entschieden und seine bisherige Rechtsauffassung bekräftigt: Die Viermonatsregelung für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Studium, ist nicht verfassungswidrig.

Worum geht es?

Für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, besteht ein Kindergeldanspruch, wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Sehr häufig kam es hierüber in der Vergangenheit bei der Zeit zwischen Schulabschluss und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes zum Streit. Da mit Wirkung ab 01. Juli 2011 die gesetzliche Wehrpflicht wie auch der Zivildienst ausgesetzt wurde, haben diese Fälle keine Bedeutung mehr.

„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt“, so sagt ein Sprichwort. Gerade Unternehmer wissen: Es kann nie alles so gelingen, wie man es gern will. Daher ist es gut, im Fall einer Berufsunfähigkeit einen Plan B zu haben. Aber wie kann so ein Plan B aussehen, wenn der Chef eines Unternehmens berufsunfähig wird?

Selbstständige müssen diese Frage letztlich selbst beantworten. Es gibt aber eine Reihe überprüfbarer Kriterien, um auf Dauer den richtigen auch in Zukunft verlässlichen Versicherungspartner zu finden. Mit ihm sollten Selbstständige eine bedarfsgerechte Versicherungslösung finden, um zumindest die  finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu begrenzen. Allein schon aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung absolut notwendig.

Daran erkennen Sie einen guten Berufsunfähigkeitsversicherer

1. Finanzstärke
Der Versicherer muss eine nachweislich ausgezeichnete Finanzstärke aufweisen, damit er seine Leistungsversprechen auch langfristig einhalten kann. Denn: Häufig laufen Berufsunfähigkeitsabsicherungen über mehr als 40 Jahre und haben ein erhebliches finanzielles Volumen.
2. Beratung vor Ort
Die individuellen Belange bei Berufsunfähigkeit von Selbstständigen sind dabei genau zu berücksichtigen. Die Höhe der versicherten Rente sowie des Beitrags sollte angemessen sein. Das verständliche Angebot sollte relevante Leistungsmerkmale enthalten sowie flexible  Anpassungsoptionen oder auch Überbrückungshilfen bei Zahlungsschwierigkeiten vorsehen. Nur so können Sie Wechselfälle des Lebens auffangen.

3. Zielgerichtete und transparente Antragsprüfung
Die Antragsprüfung gibt beiden Vertragspartnern Gelegenheit für die gesamte Vertragslaufzeit im Detail zu klären, was versichert sein soll und was nicht. Dazu sollten beide direkt miteinander in Kontakt treten können. Ein solider Versicherer prüft Anträge sorgfältig, damit er im Leistungsfall möglichst schnell helfen kann.
4. Unkompliziertes Miteinander
Ist ein Vertrag zustande gekommen, sollten Kunden unkompliziert ihren Weg zum Versicherer finden. Persönliche kompetente Ansprechpartner sollten schnell erreichbar sein. Nur so können Sie den Vertrag zeitnah an z. B. veränderte Lebenssituationen anpassen bzw. eventuell veränderte  gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigen.
5. Berufsunfähig – der Leistungsfall tritt ein
Gerade jetzt sollte ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite stehen, der dem Betroffenen hilft. Wenn nötig sollte beispielsweise ein Regulierungsgespräch im Betrieb des Versicherten möglich sein, um das Berufsbild näher abklären zu können. Gut geschulte Spezialisten sollten berechtigte Ansprüche schnell als solche erkennen, damit die versicherte Rente fließen kann.

Es gibt sie also, die langfristig relevanten und im Vorfeld überprüfbaren Kriterien, damit die dauerhafte Wahl des richtigen Partners bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit kein Glücksspiel wird. So lässt sich sogar der krankheits- bzw. unfallbedingte Ausfall eines Betriebsinhabers verlässlich planen und klug vorbauen.
■ Heinrich Hoppe

Sport und Altersvorsorge verbindet nicht nur, dass viele Menschen es über Jahre beim guten Vorsatz belassen. Speziell beim Marathontraining gibt es noch sehr viel mehr Parallelen. Beides will gut geplant und mit Ausdauer umgesetzt werden.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Mit der Überlegung „Ich müsste mal was machen.“ komme ich bei beiden Themen nicht weiter. Andererseits beginnt bekannterweise auch die längste Reise mit dem ersten Schritt. Los geht’s also.

Nach dem erfolgreichen Beginn gilt es, sich nicht zu viel zuzumuten. Eine anfängliche Überforderung lässt die Motivation schnell wieder sinken. Wie viel Trainingskilometer lassen sich pro Woche realisieren, wie hoch kann die monatliche Zahlung vernünftigerweise monatlich sein? Beachten Sie, dass ein Zuwenig zwar bequemer erscheint, Sie aber später nicht zum Ziel führt.

Entscheidend für den Erfolg ist die Regelmäßigkeit. Bis auf – hoffentlich – seltene Ausnahmen, wie zum Beispiel eine Grippe oder ein ernster finanzieller Engpass, gibt es kein „passt gerade nicht“. Schön, dass die ständige Wiederholung zu einer Gewöhnung an den regelmäßigen Aufwand führt und dieser so immer leichter fällt.

Bei der Geldanlage in Investmentfonds profitiert  der Anleger von schwankenden Märkten. Geben die Kurse nach, werden für den gleichen Geldbetrag mehr Anteile gekauft und umgekehrt  (Durchschnittskosteneffekt). Bei der effektiven Vorbereitung auf einen Marathonlauf ist das vielleicht mit der Trainingsintensität vergleichbar. Laufen Sie immer die gleiche Distanz im gleichen Tempo, erzielen Sie nicht ansatzweise so gute Trainingseffekte (Rendite) wie bei einem Wechsel von langen (langsamen) Läufen, (kurzen) Tempoläufen etc.

Dennoch gibt es bei beiden Vorhaben fast zwangsläufig eine Phase, in der sich der innere Schweinehund zu Wort meldet und sich Zweifel breit machen. Ein Formtief (das eigene oder zum Beispiel das des Aktienmarktes) könnte hierfür der Auslöser sein. Gerade jetzt ist es wichtig, weiterzumachen. Wer jetzt durchhält, wird später belohnt.
Die letzten Wochen (Marathontraining) bzw. die letzten Jahre (Altersvorsorge) unterscheiden sich erheblich von den bisherigen. In beiden Fällen gilt es, Risiko heraus zu nehmen. Auf der einen Seite bedeutet dies eine drastische Reduzierung des Trainingsumfanges – bis hin zum lockeren Traben –, um den Körper zu schonen und mögliche Verletzungen zu vermeiden. Andererseits empfiehlt sich eine Umschichtung in eine risikoarme Anlageform, um erzielte Gewinne zu sichern und um nicht  vorhersehbare Kursverluste auszuschließen.
Am Ende des Weges steht das Genießen. Das unvergleichliche Gefühl, alles richtig gemacht zu haben  und das (geplante) Ziel erreicht zu haben. Frohes Schaffen.
■ Hermann Mangels

Die neue Privathaftpflicht 2013 der LVM Versicherung

Eine Privat-Haftpflicht braucht jeder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Tätigkeiten und Umständen des täglichen Lebens ergeben. Sei es als Fußgänger oder Radfahrer, Hobbysportler, Hausbesitzer – die Privat- Haftpflicht schützt Sie in unzähligen Situationen und Lebenslagen des Privatlebens. Auch für jeden Gewerbetreibenden gehört die Privat-Haftpflicht darum zur Grundversorgung in Sachen Versicherung.

Hin und wieder lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu prüfen – und gegebenenfalls eine Vertragsaktualisierung in Erwägung zu ziehen. Welche Neuheiten man sonst „verschlafen“ kann, zeigen wir anhand der aktuellen Verbesserungen der LVM-Privat-Haftpflicht 2013.

Schwerpunkt: Familie

Ein besonderes Augenmerk hat die LVM Versicherung mit der neuen Privat-Haftpflicht auf die Familien geworfen. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zur  Vollendung des 10. Lebensjahres. Das Nachsehen hat der Geschädigte, der im Schadensfall oft leer ausgeht. Sehr ärgerlich ist dies, wenn Bekannte, Nachbarn oder Verwandte zu den Geschädigten gehören. Meist ist es dann ganz im Sinne des Versicherungsnehmers, wenn auch entgegen der Rechtslage eine  Schadenzahlung erfolgen kann. Die LVM Versicherung verzichtet jetzt im Rahmen der neuen PH 2013 auf den Haftungseinwand der Deliktsunfähigkeit bei Schäden durch Kinder. Versicherungsschutz besteht bis 1 ‰ der Versicherungssumme, die für die Privat-Haftpflicht gewählt wurde.

Unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der LVM bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert, darüber hinaus bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung. Danach brauchen Sohn oder Tochter eine eigene Privat-Haftpflicht. Aber – wer kennt das nicht? Zu Beginn eines neuen Lebensabschnitts gibt es so viel zu beachten und zu regeln, dass es fast unmöglich ist, an alles zu denken. Damit ein kurzfristig fehlender  Versicherungsschutz nicht gleich die Existenz des Nachwuchses aufs Spiel setzt, hat die LVM eine Art Rettungsschirm aufgespannt: Vergisst das Kind des  Versicherungsnehmers versehentlich, unmittelbar bei dem Berufsstart eine  eigene Privat-Haftpflicht abzuschließen, so bleibt die Mitversicherung über den Vertrag der Eltern bis zu sechs Monate lang bestehen.
Nicht alle Kinder absolvieren unmittelbar nach der Schule ein Studium oder eine Berufsausbildung. Viele möchten zunächst gerne die Welt kennen lernen, den Horizont erweitern. Eine günstige und   sehr beliebte Gelegenheit hierzu ist „Work & Travel“ – arbeiten und reisen. Hierbei werden die   finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsarbeiten vor Ort sichergestellt.  Über die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist Work & Travel im Rahmen der Auslandsdeckung  mitversichert.

Im weiteren Sinne auch zur Familienfreundlichkeit des Münsteraner Versicherers zählt die  Klarstellung, dass die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater jetzt in jedem Fall mitversichert ist,  unabhängig davon, ob diese rein privat oder sogar gewerblich ausgeübt wird. Dies gilt für    Betreuungsgruppen von bis zu sechs Kindern.

Aktiv sein

Die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist ein optimaler Begleiter für die Freizeit! Ganz hoch im Trend sind derzeit Fahrräder mit Anfahrhilfe, sogenannte Pedelecs. Die Nutzung dieser Räder ist über die  Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert, sofern keine Versicherungspflicht besteht. Nicht mehr unter die Deckung der Privat-Haftpflicht fallen hingegen E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden können. Sie benötigen eine spezielle Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Auch für Wassersportfreunde gibt es gute Nachrichten: Über die neue Privat-Haftpflicht  mitversichert sind jetzt eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche sowie Boote mit Motor (bis zu 7 kW). Der Gebrauch fremder Motorboote ist jetzt sogar bis zu einer Motorstärke von 110 kW mitversichert. Verursacht eine versicherte Person einen Verkehrsunfall als Fußgänger oder Radfahrer und erleidet hierbei selber einen Sachschaden, so ist dieser mit bis zu 500 Euro über die neue PHPlus abgedeckt.

Neu ist auch die Möglichkeit, eine erweiterte Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Sie greift mit einer Versicherungssumme in Höhe von bis zu 100.000 Euro auch dann, wenn die versicherte  Person Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat geworden und hierbei verletzt wurde. Dieser Schutz konnte bislang nur über die PH55Plus versichert werden – jetzt kann er auch zur Privat-Haftpflicht 2013 hinzugewählt werden.

Erste Hilfe

Erste Hilfe am Unfallort? Hiervor schrecken viele zurück. Die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 stellt nun klar: Wer Erste Hilfe leistet, ist über die Privat-Haftpflicht abgesichert. So werden Ängste genommen – und Menschen gerettet.

Weitere Vorteile

Das neue Versicherungskonzept wird abgerundet durch eine Reihe weiterer Vorteile. So wurde etwa der Versicherungsschutz hinsichtlich der Vermietung von Räumlichkeiten vereinfacht: Versichert ist jetzt die Vermietung einer Wohnung, unabhängig von ihrer Größe, auch wenn sie sich nicht im selbst bewohnten Haus befindet. Zudem ist die Vermietung einer gewerblich genutzten Fläche bis 100 qm im selbst bewohnten Haus im Versicherungsschutz enthalten.
■ Andrea Haeusler

Kleinunternehmer, deren Umsätze die im Umsatzsteuergesetz bezeichneten Grenzen nicht überschreiten, können aufatmen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die private Nutzung eines betrieblichen PKW kein Umsatz ist und deshalb bei Berechnung der bezeichneten Grenzen nicht zu berücksichtigen ist. Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für private Zwecke oder für solche, die außerhalb des Unternehmens liegen, ist nur dann Umsatz, wenn gleichzeitig Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
(Blitzlicht 03/2012).

Gestern wie heute ist das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns die Grundlage für das gesellschaftlich verantwortliche Verhalten von Unternehmern und Managern. Vor dem Hintergrund der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise rückt das verantwortungsvolle Handeln von Unternehmen immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Doch welchen Herausforderungen steht der Ehrbare Kaufmann heute gegenüber und wie genau sieht das Leitbild heute aus?
Das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns basiert auf jahrhundertealten Grundideen: der Freiheit und der Eigenverantwortung jedes Menschen, dem fairen Wettbewerb und dem sozialen Ausgleich. Weiterentwickelt verbindet dieses Leitbild für das moderne Unternehmertum Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen, für die Gesellschaft und für die Umwelt, die auf einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg abzielen, ohne den Interessen der Gesellschaft entgegenzustehen. Das Leitbild verknüpft also unternehmerische Tätigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ehrbarem Verhalten. Denn nur verantwortungsvolles Handeln kann die Grundlage für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in der Gesellschaft sein.

Das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns ist insbesondere in mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben mehr denn je verankert und manifestiert sich in folgenden Tugenden:

① Der Ehrbare Kaufmann bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft.

Mit Beginn der internationalen Wirtschaft- und Finanzkrise im Jahr 2009 und angesichts der aktuellen Eurokrise haben viele Menschen das Vertrauen in die Marktwirtschaft verloren. Für das Funktionieren unserer Gesellschaft ist die soziale Marktwirtschaft aber unentbehrlich. Denn ohne Unternehmen gibt es keine Marktwirtschaft und ohne Marktwirtschaft keinen Wohlstand. Eine gesunde Wirtschaft ist das Fundament unseres Staates. Die Marktwirtschaft bildet nicht nur die Basis für Wachstum und Beschäftigung, sondern auch die Voraussetzung für den sozialen Ausgleich.
Neben der Bewältigung der internationalen Wirtschaftskrise stellt der demografische Wandel unsere Wirtschaft und unseren Sozialstaat, die Grundfesten der sozialen Marktwirtschaft, vor eine der größten Herausforderungen. Auf der einen Seite werden wir immer älter, das ist auch gut so. Auf der anderen Seite stellen uns die Folgen der niedrigen Geburtenraten vor neue Aufgaben: Die Belastungen für die Sozialversicherungen, insbesondere die der Renten- und gesetzlichen Krankenversicherung, werden steigen. Die Wirtschaft wächst, aber die Zahlen der offenen Stellen, die sogenannte Fachkräftelücke, steigt in diesem Jahr bereits auf 2,3 Millionen.

Zur Sicherung des Wohlstands und damit der Sozialsysteme setzt der Staat entsprechende  Rahmenbedingungen, die nur im Zusammenspiel mit der Wirtschaft erfolgreich sein können. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass unsere Sozialsysteme zukunftsfest sind und bereits vorhandenes Fachkräftepersonal im Inland aktiviert wird. Erste Schritte sind getan: Das  Renteneintrittsalter wurde stufenweise auf 67 Jahre erhöht. Die Effizienz der Eingliederungsmaßnahmen der arbeitsmarkt-politischen Instrumente wurde gezielt gestärkt, um arbeitslose Jugendliche, Alleinerziehende und ältere Arbeitnehmer in Arbeit zu bringen. Der Zuzug ausländischer Fachkräfte wurde durch Verbesserungen für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen erleichtert. Und gegenwärtig werden die Pläne für einen erleichterten Zuzug hochqualifizierter Ausländer (Blaue Karte EU) diskutiert.

Neben den staatlichen Rahmenbedingungen ist Tarifautonomie eine tragende Säule unserer Sozialen Marktwirtschaft. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften handeln die Tarifverträge und Löhne aus. Die Tarifautonomie entspricht der Eigenverantwortung als Grundsatz unserer Wirtschaftsordnung. Deshalb wird es mit einer christdemokratisch geführten Bundesregierung keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben. Aber dort, wo es keine Tarifverträge gibt, den so genannten weißen Flecken, wird gerade der Vorschlag einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze diskutiert. Die Höhe soll eine Kommission aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern festlegen.

② Der Ehrbare Kaufmann strebt nach langfristigem und nachhaltigem Unternehmenserfolg.

Die Globalisierung, das heißt freier Wettbewerb und offener Marktzugang, erhöht den Konkurrenzdruck der Unternehmen aus der ganzen Welt. Sie können zum Beispiel ihre Standorte jederzeit ins Ausland verlagern, wo die Produktionskosten günstiger sind.
Neben Quartalsabschlüssen oder Aktienkursen verfolgt jeder Unternehmer aber längerfristige Ziele. Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht zuletzt mit der Loyalität und der Motivation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem steigenden Bewusstsein der Kunden und Investoren für die Einhaltung ethischer Grundsätze zusammen. Ein Unternehmen sollte eine Strategie verfolgen, die auf allgemein akzeptierten Prinzipien und Werten des nachhaltigen Wirtschaftens beruht und deren Ziele auch in der Praxis sozialen und ökologischen Grundsätzen entsprechen.

③ Der Ehrbare Kaufmann übernimmt Verantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft.

Der Ruf nach mehr Ehrbarkeit und Verantwortung in der Wirtschaft ist im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise immer lauter geworden. Jedes Unternehmen hat durch seine Geschäftstätigkeit Einfluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf Kunden, die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld. Und die Frage nach der Verantwortung, die daraus resultiert, ist heute ein wichtiger Aspekt der modernen Unternehmenspolitik. Dabei handelt es sich zum Beispiel um flexible Arbeitsplatzmodelle, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

Das vor kurzem vorgelegte Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute zeigt, dass sich Deutschland auf einem guten Weg befindet. Deutschland wird auch dieses Jahr wieder der Wachstumsmotor in Europa sein. Und das ist nicht zuletzt ein Verdienst des im deutschen Unternehmertum verankerten Leitbilds des Ehrbaren Kaufmanns. Der Ehrbare Kaufmann, der Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernimmt, investiert nicht nur in die Rahmenbedingungen seines eigenen Erfolges, sondern leistet seinen Beitrag, um den großen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen: dem demografischen Wandel, dem Wohlstand und dem sozialen Zusammenhalt oder dem Klimawandel. Dennoch ist diese Bewährungsprobe nur gemeinsam und mit allen gesellschaftlichen Akteuren zu bewältigen.
Franz-Josef Holzenkamp
(MdB)

Vom Diplom- zum Master-Studiengang

Ein Unternehmer, der heute einen Absolventen einer Hochschule einstellen möchte, steht mehr denn je vor der Herausforderung, die Qualifikation von Hochschulabsolventen richtig einzuschätzen. Wo früher das Diplom in Ingenieurwesen als eine Art Gütesiegel über der Abschlussurkunde prangte und  man sich in Verbindung mit einer entsprechenden Note auf eine fundierte akademische Ausbildung verließ, stehen heute die Titel Bachelor oder Master of Science. Aber auch wenn diese Titel zunächst weniger aussagekräftig wirken, haben alle doch ihren Wert.

Was hat sich verändert?

Zukünftig wird zum Beispiel das Diplom in Ingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften verschwinden. Denn die im Jahr 1999 europaweit gestartete Reform des Hochschulsystems, auch bekannt als Bologna-Prozess, gilt in Deutschland als weitestgehend umgesetzt. Das  Bildungsministerium für Forschung und Bildung gibt in seinem aktuellen Bericht zur Umsetzung des  Bologna-Prozesses an, dass zum Wintersemester 2010/2011 rund 85 Prozent aller Studiengänge (13.000 von 15.300 Studiengängen) auf die zweistufige Bachelor- und Masterstudienstruktur  umgestellt worden sind. Dabei haben vor allem die Fachhochschulen den Diplomstudiengang auf das neue System umgestellt. Es ist anzunehmen, dass in naher Zukunft auch in anderen Studiengängen  die Umstellung erfolgen wird.

Mehr Flexibilität durch neue Abschlüsse angestrebt

Für Unternehmen stellen die neuen Abschlüsse einen nicht zu unterschätzenden Wandel im Umgang mit Studienschwerpunkten dar. Laut Kultusministerkonferenz gilt der Bachelor als vollwertiger Regelabschluss eines Hochschulstudiums und qualifiziert für den Berufseinstieg. Nach dem Bachelor kann ein Studiengang mit Masterabschluss entweder ergänzend oder nicht ergänzend erfolgen. D.h. anders als das Diplom bietet das zweistufige System mehr Flexibilität und überlässt dem Bachelor- Absolventen die Entscheidung, ob er sein Studium fachlich vertieft oder übergreifend in einem anderen Fach erweitert. Der Bachelorabschluss verleiht im Übrigen dieselben Rechte wie der Diplomabschluss einer Fachhochschule; und der ergänzende Master verleiht dieselben  Berechtigungen wie ein Diplom- oder Magisterabschluss einer Universität.

In den letzten Jahren wurde zunehmend Kritik an der Umsetzung der erklärten Ziele des Bologna-Prozesses geübt. Ob die angestrebte Steigerung der Qualität und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse über Landesgrenzen hinaus gefördert wurde und ob damit auch die Mobilität und Flexibilität der Studierenden und die Beschäftigungschancen durch die Reform gesteigert wurden, ist fragwürdig. Denn insbesondere Bachelor-Studenten kritisieren zum einen die Belastung, die durch die Regelstudienzeit und Überfrachtung an Inhalten und Prüfungen forciert wird, zum anderen einen Rückgang an Mobilität und Flexibilität durch eine niedrige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und zu wenig Studienplätze für Masterstudiengänge. Laut Kultusministerkonferenz wird mit dieser Kritik aktiv umgegangen und entsprechende Weiterentwicklungen der vereinbarten Strukturvorgaben wurden eingeleitet.

Im Ergebnis kann aufgrund der derzeitigen Übergangssituation dem für die Personalbeschaffung Verantwortlichen nur der Rat gegeben werden, sich sehr genau mit den vorgelegten Abschlusszeugnissen vertraut zu machen und sie anhand der o. a. Vorgaben einzuordnen.
■ Rüdiger Keller

Schüler und Studenten sollen sich schon Gedanken über die Absicherung ihrer Arbeitskraft machen? Ist das nicht viel zu früh und eher was für Ältere? Wer wird denn schon in jungen Jahren so krank, dass er seinen Job nicht mehr ausüben oder vielleicht gar nicht erst ins Berufsleben starten kann?
Natürlich steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter, trotzdem ist eine rechtzeitige Absicherung sinnvoll. Ja, sie ist sogar elementar wichtig, denn es steht fest: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – junge und alte Menschen, Angestellte und Arbeiter. Dabei haben sich die Gründe hierfür in den letzten Jahren deutlich geändert: Noch vor wenigen Jahren waren es hauptsächlich die Älteren, die berufsunfähig wurden. Bedingt durch körperliche Tätigkeiten realisierte sich dieses Risiko erst mit fortgeschrittenem Alter. Probleme mit dem Bewegungsapparat waren die Hauptgründe.

In den letzten Jahren verzeichnen die Versicherer in Deutschland aber eine erschreckende Tendenz: Auch in Berufen, die bisher als wenig gefährdet galten, wächst das Risiko. Und das auch schon in sehr jungen Jahren: Psychische Erkrankungen sind nur ein Beispiel.

Doch wie sieht die Vorsorge-Realität aus?

Aktuell muss jeder vierte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen der Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen „die Segel streichen“. Tendenz steigend! Es besteht also ein sehr hohes Risiko, dass es „einen trifft“. Trotzdem sind nur 24 Prozent der Deutschen privat gegen dieses Risiko abgesichert, und das oft auch nur unzureichend.

Woran liegt das?

An der üppigen Versorgung durch den Gesetzgeber jedenfalls nicht: Berufsstarter haben in der Regel nichts zu erwarten, und auch später reicht die Versorgung nicht: Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt gerade mal ca. 32 Prozent vom Brutto. Und sie wird in der Regel erst gezahlt, wenn man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente von ca. 16 Prozent des Brutto erhält, wer 3-6 Stunden arbeiten kann. Ausnahmen gelten für arbeitslos gemeldete Personen, die auch dann die volle Rente erhalten können.

Besonders für Jüngere ist dieses Thema gedanklich in weiter Ferne – und wird deshalb gern in der  Vorsorgeplanung nach hinten geschoben und später vergessen.

Dabei ist es gerade für Schüler und Studenten sehr sinnvoll, sich die nötige Vorsorge rechtzeitig zu sichern. Der Grund: Die Beiträge sind oft deutlich günstiger, als wenn sie den Vertrag wenig später abschließen, z. B. als Azubi. Und was viele nicht wissen: Sie behalten diesen günstigen Beitrag dann während der ganzen Vertragsdauer.

Gerade Ausbildungsbetriebe, die handwerkliche oder andere Berufe mit höherem Risiko wie zum Beispiel Krankenpfleger ausbilden, sollten ihre zukünftigen Azubis rechtzeitig auf dieses Risiko und das Sparpotenzial ansprechen. Ein weiteres Argument: In jungen Jahren sind die Kunden meistens noch gesund und es ist somit einfacher, den notwendigen Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse oder Klauseln zu erhalten.

Welche weiteren Vorteile die modernen Versicherungstarife hier bieten – zum Beispiel Anpassung des Versicherungschutzes nach Abschluss der Ausbildung – sollte in einer ausführlichen Beratung geklärt werden. Ein zu wichtiges Thema, um es auf die „lange Bank zu schieben“.

■ Hans-Peter Süßmuth

Die Arbeitskraft ist bei Selbstständigen ebenso wie bei Arbeitern und Angestellten das wertvollste Kapital. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede in der Absicherung.
Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen  Rentenversicherung (GRV) erhalten die Versicherten, die erwerbsunfähig sind und die in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben. Außerdem muss die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein.

Wer ist pflichtversichert in der GRV?

➡ Arbeiter und Angestellte haben keine Wahl. Sie sind versicherungspflichtig, wenn sie als Arbeitnehmer gegen Entgelt beschäftigt werden. Ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich gegeben.

➡ Daneben gibt es jedoch auch Selbstständige, die kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind. Dieser Personenkreis ist aufgeführt im § 2 des SGB VI. Dazu gehören zum Beispiel Handwerker, selbstständige Physiotherapeuten und Masseure, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

➡ Aber auch Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und keinen Arbeitnehmer haben, der über 400 Euro verdient (zwei geringfügig Beschäftigte mit insgesamt mehr als 400 Euro  Entgelt reichen auch). Da diese Selbstständigen einen Pflichtbeitrag zahlen, sind auch hier die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente erfüllt.

Freiwillig Versicherte können nur dann eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie am 31. Dezember 1983 die Wartezeit von 60 Kalendermonaten (5 Jahre) Beitragszeiten (Pflicht oder Freiwillige), Ersatzzeiten, Zeiten der Kindererziehung oder Zeiten aus einem Versorgungsausgleich erfüllt haben. Des Weiteren ist erforderlich, dass der Zeitraum ab dem 1. Januar 1984 lückenlos mit Beiträgen (es reicht der Mindestbeitrag von 78,40 Euro) oder gleichgestellten Tatbeständen wie zum Beispiel einer Anrechnungszeit, Berücksichtigungszeit oder Kindererziehungszeit belegt ist.

Folgende grafische Darstellung gibt einen guten Überblick über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Erwerbsminderungsrente (EM) aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden kann.
Selbstständige, die nicht mindestens am 1. Januar 1979 mit der Beitragszahlung begonnen haben, verlieren auch durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Erwerbsminderungsrenten-Ansprüche.

Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist für die Gewährung einer Rente jedoch entscheidend, ob der Versicherte überhaupt erwerbsgemindert ist. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, deren Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – in jeder nur denkbaren Tätigkeit – keine 3 Stunden beträgt. Entscheidend ist allein der Gesundheitszustand (das Restleistungsvermögen). Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, ohne dass die selbstständige Tätigkeit aufgegeben werden muss. Allerdings dürfen dann nicht mehr als 400 Euro hinzuverdient werden.

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, deren Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden beträgt. Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt durchschnittlich ca. 490 Euro in den alten Bundesländern und ca. 420 Euro in den neuen Bundesländern. Ausnahme: Versicherte, die arbeitslos sind und somit ihr Restleistungsvermögen wegen dieser Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente.

Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr arbeiten könnten, jedoch in ihrem Beruf keine 3 bis unter 6 Stunden am Tag mehr tätig sein können, erhalten ebenfalls die halbe Erwerbsminderungsrente. Sie haben noch einen Berufsschutz. Die Rente heißt dann „Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit“.
Nicht erwerbsgemindert sind Versicherte, deren Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – in jeder nur denkbaren Tätigkeit – 6 Stunden und mehr beträgt. Sie erhalten keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie hoch die exakten Ansprüche bei voller Erwerbsminderungsrente sind, kann der jährlichen Renteninformation des Rentenversicherungsträgers entnommen werden. Der Blick auf die Zahlen ist in den allermeisten Fällen sehr ernüchternd.

Die Gefahr, erwerbsgemindert zu werden und wenig (oder nichts) aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen, stellt ein existenzielles Risiko dar, denn der gesamte  Lebensstandard baut in der Regel auf dem Arbeitseinkommen auf. Der Absicherungsbedarf ist aus  diesem Grund bei Selbstständigen oft viel höher als bei Arbeitern oder Angestellten.

Die private Vorsorge sollte im Idealfall so gestaltet sein, dass die Versorgungslücke zwischen bestehender (oder auch nicht bestehender) Versorgung und dem aktuellen Einkommen geschlossen werden kann. Doch gerade mit der Ermittlung dieser Lücke tun sich viele Selbstständige schwer: Wie sehen meine bestehenden Ansprüche aus? Und wie ist mein aktuell vielleicht schwankendes Einkommen zu bewerten? Selbstständige haben hier meistens weniger konstante Einkommen als  Angestellte. Zunächst gilt es, die bestehende Versorgung an Hand der Mitteilung der gesetzlichen  Rentenversicherung festzustellen. Ganz wichtig: Wie lange besteht diese Absicherung noch? Fällt sie  ggf. in absehbarer Zukunft ganz weg? Gibt es bereits bestehende private Verträge, die die Arbeitskraft absichern? Danach ist der notwendige Absicherungsbedarf zu ermitteln. Als Faustregel gilt hier bei Selbstständigen: Sie sollten etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre absichern.

Es wird deutlich: Gerade bei Selbstständigen ist eine vertrauensvolle Beratung zu diesem Punkt ihrer Absicherung sehr wichtig. Zu Beginn einer Selbstständigkeit sollten hier die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden. Beratung ist wichtig: Professionelle Unterstützung bietet hier zum Beispiel der LVM-Kompass ®.

■ Bernd Dirksen

Neue Fliesen im Bad? Ein neuer Parkettboden? Egal ob das Material im Fachhandel gekauft und selbst verlegt oder ein Handwerker mit der Beschaffung und den Verlegearbeiten beauftragt wurde: Ist das Material nicht fehlerfrei, dann sind Enttäuschung und Ärger groß! Meist kann in so einem Fall die mangelhafte Ware reklamiert werden. Was aber, wenn für den Aus- und Einbau der reklamierten Baustoffe Kosten anfallen? In der Vergangenheit wäre ein Kunde regelmäßig auf diesen Kosten sitzen geblieben. Nach der neusten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte sich dies zukünftig ändern. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steht zu dieser Frage noch aus.

Ganz aktuell fällte nämlich der EuGH in einer höchstrichterlichen Entscheidung ein Urteil, das den Verbraucherschutz zugunsten der privaten Endverbraucher noch weiter ausbaut. Laut Urteil muss ein Händler oder Handwerker im Falle einer Reklamation dem Endverbraucher nicht nur die mangelhafte Ware umtauschen bzw. den Kaufpreis erstatten. Er muss vielmehr auch die Kosten der Nacherfüllung übernehmen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Stoffe und den Einbau mangelfreien Materials.

Hat der Händler oder Handwerker den Mangel der Sache (etwa durch unsachgemäße Lagerung) verschuldet, ist auch für Nichtjuristen ohne Probleme nachvollziehbar, dass er in einem Reklamationsfall möglicherweise auch für Folgekosten in Anspruch genommen werden kann. Dies galt auch nach der bisherigen Rechtsprechung so. Neu ist, dass die Betriebe künftig auch ohne eigenes Verschulden für die Erstattung von Aus- und Einbaukosten zur Rechenschaft gezogen werden können.

Nur wenn die Aus- und Einbaukosten in keinem Verhältnis zum Wert der reklamierten Sache(n) stehen, müssen nicht die kompletten Kosten übernommen werden, sondern lediglich ein „angemessener“ Betrag.

Zusammengefasst kann man sagen, dass ein Händler und Handwerker künftig unter Umständen wie ein Hersteller für mangelhafte Produkte haftet. Wie im beschriebenen Fall muss er dann sogar für reine Kosten („Vermögensschäden“) aufkommen, auch wenn kein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese im Versicherungsjargon auch „reine Vermögensschäden“ bezeichneten Kosten nicht ab!

Handelsunternehmen und Handwerksbetriebe sollten daher ihren Versicherer fragen, ob auch eine Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, die diese Kosten mitversichert. Im Schadensfall prüft die Haftpflichtversicherung wie üblich zunächst, ob die Schadenersatzforderungen berechtigt sind oder nicht. Auch für den Fall, dass kein Schadenersatzanspruch besteht, profitiert der Betrieb vom Schutz der Erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung: Der Versicherer bietet in diesem Fall passiven Rechtsschutz und weist die Ansprüche als unbegründet zurück.

Der Fall:

Der Kunde eines Baustoffhändlers hatte dort Bodenfliesen eines italienischen Herstellers gekauft. Diese ließ er durch einen Handwerksbetrieb verlegen. Kurze Zeit später wurden auf der Oberfläche der Fliesen Schattierungen festgestellt: feine, produktionsbedingte Mikroschleifspuren. Der Käufer der Fliesen reklamierte die Fliesen bei dem Baustoffhändler. Zusätzlich zur Lieferung neuer, mangelfreier Fliesen verlangte der Käufer von dem Baustoffhändler für den Ausbaus der Fliesen – zu Recht, entschied der EuGH.
■ Andrea Haeusler

Zum Artikel „Trendwende beim Bundesfinanzhof: Aufwendungen für berufliche Erstausbildung und Erststudium steuerlich absetzbar“ (in IGU „Inhalte“, Ausgabe IV/ 2011)

Zwei Urteile des Bundesfinanzhofes ließen darauf hoffen, dass Studierende künftig auch sämtliche Kosten eines Erststudiums nach dessen Abschluss von der Steuer absetzten können.

Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen.

Der Bundestag hat am 27. Oktober 2011 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 dem Gesetz zugestimmt. Darin wird folgendes klargestellt:

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben.

■ BAZ Steuerberatung

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nur in Höhe von 70 Prozent der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Aufwendungen mindern. Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen sind schriftlich Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen anzugeben. Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg fordert Belege, auf denen der konkrete Anlass der Bewirtung genau bezeichnet ist. Es genügt nicht, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Personen aufzuführen.
Hinweis: Nicht ausreichend ist ferner ein Vermerk wie Geschäftsfreunde-Bewirtung, Kundenbewirtung, Arbeitsessen oder ähnliches. Der Vermerk sollte stichwortartig den konkreten betrieblichen Anlass erkennen lassen.
(Blitzlicht 04/2012)

Das deutsche Finanzsystem ist insgesamt stabil. Es gibt derzeit keine Anzeichen einer Kreditklemme für deutsche Unternehmen. Allerdings sind die Auswirkungen der Schuldenkrise in Europa nicht zu unterschätzen. Die Entwicklungen in einigen Ländern der Eurozone haben gezeigt, dass die Währungsunion in der Form, wie sie ursprünglich aufgestellt war, so nicht dauerhaft existieren kann. Hier müssen langfristige Maßnahmen, wie der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), die Reduzierung der Staatsverschuldung und die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik etabliert werden, um den Euroraum wieder zu stabilisieren.
Die größte Herausforderung der letzten Monate ist zweifellos die Überwindung der Krise im Euro-Raum. Der Deutsche Bundestag hat sich in mehreren Abstimmungen und mit großer Mehrheit klar für die Zukunft eines gemeinsamen Europas bekannt. Vielen Abgeordneten ist die Unterstützung nicht leicht gefallen, weil hier riesige Summen zur Disposition stehen und keiner genau sagen kann, was noch vor uns liegt – mir ging es da nicht anders.
Aber die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 hat gezeigt, dass ein Abwarten unkontrollierbare und teure Folgen haben kann. Der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers folgte ein weltweiter Schock: Staaten und Notenbanken pumpten Milliarden in die Märkte, um den Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern. Und die Schuldenkrise im Euro-Raum hat offengelegt, was in der Vergangenheit falsch gemacht wurde: erstens eine übermäßige Staatsverschuldung, zweitens eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit in einigen Staaten und drittens grundlegende Mängel in der Konstruktion der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Um die Stabilität, Einheit und Integrität zu schützen, brauchen wir ein Gesamtpaket. Deshalb war die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der Eurozone, den Euro und das Euro-Währungsgebiet zu schützen, richtig. Dieses Paket muss ein Vertrauenssignal geben, um die Zahlungsfähigkeit der Euro-Länder zu wahren, die Finanzstabilität der Währungsunion insgesamt zu sichern und damit eine weitere Ausbreitung der Schuldenkrise zu verhindern.

Die damalige Situation verlangte nach einer schnellen Reaktion und brachte den temporären Rettungsschirm als Ad-hoc-Instrument hervor. Dieser eignete sich zwar dazu, die Zahlungsunfähigkeit in Griechenland, Irland und Portugal abzuwenden, stellte aber zu keinem Zeitpunkt eine Alternative für einen permanenten Schutz- und Nothilfemechanismus dar.

Der jetzt auf europäischer Ebene unterschriebene ESMVertrag gibt ein deutliches Signal für die Stabilisierung Europas. Der ESM schafft eine neue internationale Finanzinstitution, mit der akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder ab Juli 2012 kurzfristig und mit einem flexiblen Instrumentarium unterstützt werden können. Ein Nichthandeln könnte einen möglichen Flächenbrand mit unabsehbaren Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte nach sich ziehen.

Das Ziel ist eine kurzfristige punktgenaue Krisenhilfe und keine dauerhafte Alimentierung von Staaten. Der ESM darf daher nicht isoliert betrachtet werden. Die Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitglied aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Deshalb ist der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalvertrag ein weiterer grundlegender Baustein für die Stabilität. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung des Euros. Der Vertrag beinhaltet auch Maßnahmen für eine verbesserte wirtschaftspolitische Koordinierung.

Voraussetzungen für ESM-Hilfen

Mit der Verknüpfung zum Fiskalpakt werden die Euro-Staaten zur Einführung nationaler Schuldenbremsen − 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes − verpflichtet. Darüber hinaus erhält ein betroffener Mitgliedsstaat nur Hilfe durch den ESM,
■ wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität in der Eurozone unabdingbar ist,
■ auf einen Antrag eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes hin,
■ auf der Basis einer Bewertung, ob die Staatsverschuldung tragfähig ist,
■ gegen Erfüllung von Auflagen, zum Beispiel im Rahmen eines strikten wirtschafts- und finanzpolitischen Reform- und Anpassungsprogramms, das die ESM-Inanspruchnahme für eine Regierung wenig attraktiv macht, und schließlich
■ generell nach einstimmiger Entscheidung – Ausnahme: Für besonders dringliche Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen ist ein Eilabstimmungsverfahren mit einer qualifizierten Mehrheit von 85 Prozent der Kapitalanteile vorgesehen. Es gilt das Prinzip: Solidarität nur gegen entsprechende Eigenanstrengungen des betroffenen Landes. Nur dann erhält das in Schieflage geratene Land Finanzhilfen, die verzinst zurückzuzahlen sind und deshalb keine Transfers darstellen. Eine Inanspruchnahme ist also nur bei Erfüllung strikter Auflagen möglich, die durch die Europäische Kommission – in Zusammenarbeit mit der EZB und gegebenenfalls dem IWF – überwacht wird.

Gesamtstrategie zur Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion

Der europäische Rettungsschirm ist Teil einer umfassenden Gesamtstrategie zur Reform und Stabilisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, den die Staats- und Regierungschefs der EU entworfen haben. Diese Gesamtstrategie umfasst neben den Krisenbewältigungsmechanismen im Krisenfall insbesondere folgende Maßnahmen zur Krisenprävention:

1. Staatsverschuldung reduzieren und vermeiden durch eine Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts,

2. Wirtschaftspolitik koordinieren durch ein neues Verfahren zur Überwachung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und einen europäischen Planungs- und Berichtszyklus („Europäisches Semester“) und Wettbewerbsfähigkeit ausbauen durch eine gemeinsame Wachstumsstrategie und einen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit („Euro-Plus-Pakt“),

3. Finanzmarkt stabilisieren durch eine neue europäische Finanzmarktaufsicht, effektive Belastungstests für Banken und Versicherungsunternehmen und strengere Regulierung des Finanzsektors (unter anderem durch neue Eigenkapitalvorschriften für Banken, weniger spekulativeFinanzprodukte und neue Gesetze zur Bankenrestrukturierung).

Die Bekämpfung der Krise muss bei den Ursachen der Krise in den Mitgliedsländern ansetzen. Hier ist gemeinschaftliches Handeln und Eigenverantwortung gefragt. Deshalb muss alles daran gesetzt werden, dass eine Stabilitätsunion mit einem Fiskalpakt und einer stärkeren wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit geschaffen wird. Denn ein weiterer Vertrauensverlust in das Finanzsystem wird sich drastischer auf Wachstum und Beschäftigung auswirken – und damit auf unsere öffentlichen Haushalte und den Steuerzahler.

Franz-Josef Holzenkamp
(MdB)

Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 entfällt die Einkommensgrenze von 8.004 Euro, wenn volljährige Kinder in der Ausbildung sind, studieren, sich in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz befinden oder ein soziales Jahr oder Freiwilligendienst leisten. Dementsprechend verzichten Familienkasse und Finanzamt bei der Festsetzung des Kindergelds oder der steuerlichen Berücksichtigung der volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kinder zukünftig auf eine Einkommensprüfung. Die Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags als auch bei der Einkommensteuererklärung die  Einkünfte und Bezüge ihrer volljährigen Kinder nicht mehr detailliert ermitteln und angeben.

Die Kinderförderung entfällt allerdings nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausübung, eines Erststudiums, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder wenn eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Unproblematisch ist, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden beträgt.

Der Wegfall der Einkommensgrenze führt zu einer Verringerung des Aufwandes für Nachweise und Prüfungen für Familien und Verwaltung. Profitieren werden neben Eltern von Kindern mit Erwerbseinkommen insbesondere auch Eltern, deren Kinder hohe Einkünfte aus Geldanlagen oder Vermietungen erzielen.

■ Quelle: Studis-Online.de

Unfälle, bei denen eine Vielzahl von Fahrzeugen beteiligt ist, erregen bundesweit sofort große Aufmerksamkeit. Dies liegt sicherlich insbesondere daran, dass sich ein solches Geschehen von den alltäglichen Kleinunfällen mit reinen Blechschäden abhebt.

Massenunfälle ereignen sich meist im Winter bei Glatteis oder Schnee, oder auch bei Nebel, wie der jüngste Fall vom 18. November 2011 zeigt.
Fast immer sind bei solchen Unfällen leider auch Todesopfer zu beklagen, da eben die Fahrzeuge wegen der Häufigkeit der einzelnen Kollisionen sich teilweise förmlich zu einem einzigen Haufen zusammenschieben. Es ist dann oftmals schwer zu sagen, was noch zu dem einen und was schon zu dem anderen Fahrzeug gehört. Zudem kommt es vor, so zuletzt auch auf bei dem Unfall auf der A31 bei Gronau-Heek, dass Fahrzeugführer oder Insassen ihr Fahrzeug verlassen um etwa Hilfe zu leisten. Sie realisieren dabei nicht, in welcher höchsten Gefahr sie sich befinden, wenn sie sich nicht unverzüglich hinter die Schutz bietenden Leitplanken begeben.

Oft können Unfallhergang und Verschuldensanteile der Beteiligten nicht mehr rekonstruiert werden. Das erschwert die Schadensregulierung nach einem Massenunfall. Die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer führen daher in bestimmten Situationen unter der Regie des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) eine vereinfachte Schadensregulierung durch.

Aber wann genau liegt ein Massenunfall vor, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die daran Beteiligten? Dies soll im Folgenden dargestellt werden.

Es gibt keine starre Grenze, wann ein Unfall zu einem Massenunfall wird, der unter der Regie des GDV reguliert wird. Stets liegt ein Massenunfall vor, wenn mindestens 50 Fahrzeuge bei einem zusammenhängenden Unfallgeschehen beteiligt waren. Aber bereits ab 20 beteiligten Fahrzeugen kann ein Unfall zu einem Massenunfall qualifiziert werden, wenn besondere Verhältnisse dieses erfordern, zum Beispiel bei sehr schwer aufzuklärendem Unfallhergang. Die Entscheidung hierüber wird von der jeweils regional zuständigen Lenkungskommission getroffen, die sich aus fachkundigen  Vertretern verschiedener Kraftfahrzeugversicherer zusammensetzt.

Einen wichtigen ersten Beitrag leistet die Polizei, die im Regelfall sehr zeitnah am Ort des Geschehens ist und einen ersten Eindruck vom Schweregrad des Geschehens und der Anzahl  beteiligter Fahrzeuge gewinnt. Sie soll über den Vorfall an den zentralen Notruf der Autoversicherer eine entsprechende Information absetzen, damit frühzeitig auch eine Entscheidung von der Lenkungskommission getroffen werden kann, ob tatsächlich ein Massenunfall vorliegt und welcher bzw. welche Versicherer die Regulierung durchführen.

Soweit ein Massenunfall in Betracht kommt, soll die Polizei die Beteiligten schon am Unfallort wegen der weiteren Schadensabwicklung an den GDV verweisen. Dafür sollen an den Autobahn- Polizeidienststellen auch Broschüren des GDV zu Massenunfällen zur Aushändigung an Beteiligte vorgehalten werden, aus denen die Kontaktdaten des GDV nebst Rufnummer für telefonische Anfragen hervorgehen. Über diese Anfrage beim GDV erfährt der Beteiligte dann konkret, ob  überhaupt eine gemeinsame Regulierungsaktion erfolgt, also ein echter Massenunfall vorliegt, und er erfährt, welcher Versicherer mit der Regulierung betraut wurde.

Wenn ein Massenunfall vorliegt oder wegen der Anzahl der beteiligten Fahrzeuge zu einem solchen erklärt wurde, dann werden ein oder mehrere Versicherer bestimmt, die mit der Regulierung im Namen aller dem GDV angeschlossenen Versicherer beauftragt werden. So reguliert zum Beispiel die LVM Versicherung den Massenunfall vom 18. November 2011 auf der A31.

Diese Vorgehensweise soll eine möglichst einheitliche, schnelle und reibungslose Abwicklung für die Beteiligten gewährleisten. Regelmäßig dauern die amtlichen Ermittlungen mehrere Monate und oftmals lässt sich der konkrete Ablauf im Detail nicht mehr rekonstruieren.
Bei der gemeinsamen Regulierungsaktion wird in einem vereinfachten Verfahren nach objektiven Kriterien (vor allem dem Schadensbild an dem jeweils beteiligten Fahrzeug) eine quotenmäßige Regulierung der Fahrzeug- und ggfs. auch der Personenschäden vorgenommen. Mit einem ungekürzten Schadenersatz kann dabei nur rechnen, wessen Fahrzeug alleine einen Heckschaden aufweist. Im Übrigen wird nur ein teilweiser Ersatz in Betracht kommen. Ausnahmen gelten für die  Schäden von Insassen, die nicht selbst Fahrer des beteiligten Fahrzeugs waren. Diese werden  konkret nach Sach- und Rechtslage reguliert.

Die Regulierung nach pauschalierten Quoten mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen, ist aber sachgerecht, praxistauglich und im Ergebnis oftmals sogar entgegenkommend. Dabei muss man sich nochmals vor Augen führen, dass mit dieser  Vorgehensweise eine sehr schnelle Regulierung ermöglicht wird, die anderenfalls Monate dauern könnte. Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch in einem Zivilverfahren der Unfallbeteiligte den sogenannten Vollbeweis führen müsste, dass und welcher der anderen Beteiligten seinen Schaden  tatsächlich verursacht hat. Dies wird aber regelmäßig nicht möglich sein. Im Zweifel würde dann der Unfallbeteiligte vor Gericht wegen Beweisschwierigkeiten sogar mit jeglichen Ansprüchen scheitern können, während er nach der Regulierungsaktion des GDV immerhin regelmäßig mit einer anteiligen Erstattung rechnen kann.

Zudem steht es den Beteiligten letztlich frei, ob sie an der gemeinsamen Regulierungsaktion teilnehmen oder nicht. So mag jeder Beteiligte für sich abwägen, ob er sich bei unklarem Hergang und regelmäßig schwieriger Beweislage mit einem eventuell gekürzten Schadenersatz zufrieden gibt  oder aber stattdessen versucht, den vermeintlichen Schädiger zu ermitteln und diesen unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Es dürfte im Ergebnis in jedem Fall ratsam für die Beteiligten sein, sich zunächst einmal an der Regulierungsaktion zu beteiligen und abzuwarten, welcher Schadenersatz danach zugestanden wird. Sollte das Ergebnis unbefriedigend sein, kann immer noch entschieden werden, den vermeintlichen Schadensverursacher wegen des Restschadens direkt in Anspruch zu nehmen.

Wichtig für die Beteiligten ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt des eigenen Kfz-Vertrages nicht belastet wird, soweit nur Leistungen nach der gemeinsamen Regulierungsaktion erfolgen.

■ Olaf Gerstmann

Seit dem 1. Januar 2012 gilt eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Zahnärzte und Kieferorthopäden forderten schon seit langem eine Reform der bisherigen Gebührenordnung, die seit 1988 bis Ende 2011 Bestand hatte. Was für die Zahnärzte gut ist, kann für die Patienten schmerzhafte Folgen haben. Egal ob Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe oder Kieferorthopädie – ihr Eigenanteil steigt in vielen Fällen.
Die neue Verordnung führt zu rund 6 Prozent höheren Honoraren; sie berücksichtigt neue Behandlungsmethoden und Materialien. Gesetzlich Versicherte betrifft die Änderung zwar nur, wenn Leistungen privat abgerechnet werden. In den letzten Jahren ist der Privatanteil der Zahnarztrechnungen jedoch deutlich gestiegen – besonders für Zahnersatz. Leider sind die Festzuschüsse der Krankenkassen hingegen fast unverändert geblieben, sie fangen die höheren Zahnarzthonorare nicht auf. Auch die bisher schon von den Patienten allein zu zahlende professionelle Zahnreinigung (Zahnprophylaxe) wird für viele Patienten spürbar teurer.

Seit 2012 ist privater Zahnzusatzschutz noch wichtiger

Mit Hilfe attraktiver Zahnzusatztarife, wie sie zum Beispiel die LVM Krankenversicherungs-AG anbietet, können gesetzlich Krankenversicherte ihren gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen und ihren Eigenanteil erheblich reduzieren. So gibt es bedarfsorientierte Lösungen für Erwachsene mit dem Leistungsschwerpunkt auf Zahnersatz und für Kinder mit beachtlichen Leistungen für Kieferorthopädie. Die LVM-Ergänzungstarife Dental und Dental-Plus unterscheiden sich durch  unterschiedlich hohe Leistungen für Zahnersatz:

Speziell für Kinder gibt es zusätzlich die Tarife K-Dental und K-Dental-Plus mit Leistungen für Kieferorthopädie (maximal 1.200,- Euro). Die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe sind mit den Erwachsenentarifen identisch. Für Zahnersatz betragen sie 20 bzw. 35 Prozent.

Ausführliche Informationen und Beratung gibt es in Ihrem LVM-Servicebüro „vor Ort“.
■ Norbert Schulenkorf

Eine neue Verordnung führt die sogenannte zeitnahe Betriebsprüfung ein. Mit der Änderung der Betriebsprüfungsordnung legt die Finanzverwaltung erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen verbindlich fest. Die Kriterien einer zeitnahen Betriebsprüfung sind konkret benannt. Danach kann eine zeitnahe Betriebsprüfung nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Steuererklärungen vorliegen.

Ab 2012 sollten Unternehmer deshalb umdenken und mit Betriebsprüfungen in kürzeren Intervallen rechnen. Da der Fiskus zeitnahe Sachverhalte prüft,  können sich die Unternehmer an bestimmte Vorfälle vermutlich detailliert erinnern. Sofern Unterlagen fehlen und Belege nachgefordert werden sollen, ist dies leichter möglich. Zudem erlangen die Betriebe nach Abschluss der Prüfung Rechtssicherheit und wissen, worauf Sie sich einstellen müssen. Verträge, Aufzeichnungen und Belege sollten stets vollständig und aktuell sein. Das Argument, die Unterlagen erst aus dem Archiv zusammenstellen zu müssen, entfällt.

■ BAZ Steuerberatung

In den vergangenen Monaten haben beinah alle deutschen Zeitschriften, Zeitungen und TV-Sendungen den Begriff „Burn-out“ thematisiert. Viele Menschen, insbesondere auch Führungskräfte und Unternehmer, fragen sich daher, was es mit diesem Begriff eigentlich auf sich hat.

Verschiedene Symptome und Auswirkungen von einem „Burn-out“, dem völligen Ausgebrannt-Sein und extremen Erschöpfungszustand, kennen wir von uns selbst oder von Menschen in unserem Umfeld. Dabei beschreiben Sätze wie „Ich bin total erschöpft, ich kann nicht mehr“, „Ich habe zunehmend Konzentrationsschwierigkeiten“, „Meine Nervosität verbunden mit Gereiztheit und Selbstvorwürfen bekomme ich nicht mehr in den Griff“ ganz häufig die Einschränkungen, die sehr schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Klassische Symptome sind darüber hinaus: Schlafstörungen, Muskelverspannungen, Blockaden u.v.m.

Die Weltgesundheitsorganisation definiert „Burn-out“ als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Damit bezieht sich diese Form der gesundheitlichen Einschränkung sowohl auf das private, als auch das berufliche Umfeld. Bemerkenswert ist dabei, dass sowohl die Person, die das Burn-out erleidet als auch das Umfeld die Problemstellung erst wahrnimmt, wenn „die Spitze des Eisberges“ erreicht ist. Dabei ist der Weg zum Burn-out ein schleichender der Prozess, der frühzeitig erkannt werden könnte.

Relevanz für jedes Unternehmen

Auch wenn psychische Erkrankungen, die im Regelfall im Zusammenhang mit einem Burn-out entstehen, nicht immer eindeutig erkannt werden, gehören sie mittlerweile zu einem der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeiten. Wir leben in einer Gesellschaft, die nicht mehr durchatmen kann. Ursachen hierfür liegen sowohl in der Gesellschaft selbst, als auch im direkten Arbeitsumfeld sowie in der eigenen Persönlichkeit:

➡ die permanente Nutzung neuer Medien (privat als auch beruflich)
➡ Termindruck (Service, schnelle Reaktionszeiten)
➡ hohe Anforderungen im Beruf (quantitativ als auch qualitativ)
➡ selbst in der Freizeit „alles nach der Stoppuhr“
➡ das Zählen von Freunden wie mit einem Stromzähler (Facebook lässt grüßen)
➡ Perfektionismus und Profilierungsstreben
u.v.m.

Glaubt man den Experten, Psychotherapeuten und Ärzten, führt letztlich nicht die Belastung oder die gezeigte Leistung zu Problemen, sondern der fehlende Ausgleich zwischen Entlastung und Belastung.

Das heißt, bei vielen Menschen funktioniert in der heutigen Zeit die „Pause“ nicht mehr.

Was kann man tun für sich oder auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Die negativen Folgen in den Unternehmen und Betrieben oder auch für die eigene Person bei Burn-out-Syndrom oder negativem Stress sind gar nicht hoch genug zu beziffern.
Einige Zahlen hierzu: Hochrechnungen belegen, dass die volkswirtschaftlichen Folgekosten von Burn-out in der EU rund 20 Milliarden Euro pro Jahr, in Deutschland ca. 6,3 Milliarden Euro ausmachen. Dies wird verursacht durch ca. 10 Millionen Krankheitstage jährlich – das Erschreckende hieran ist, dass sich die Fehlstunden seit 2004 praktisch verneunfacht haben.

Im Ergebnis führt all dies zu unzufriedenen und unmotivierten Mitarbeitern. Dies zeigt sich wiederum in der betrieblichen Realität durch Kommunikationspannen, durch gleichgültige und demotivierte Mitarbeiter mit großen Leistungstiefs und damit auch in fehlendem Engagement für die betrieblichen Zielsetzungen.

Jedes verantwortungsbewusste Unternehmen sollte daher eine Kultur schaffen, in der insbesondere die Führungskräfte gegenüber ihren Mitarbeitern achtsam sind für die oben genannten  schleichenden Symptome im Verhalten. Zum anderen empfiehlt es sich, dem negativen Stress in einer Organisation ein Maßnahmenpaket entgegenzustellen. Stichwort: betriebliche Gesundheitsförderung.

Viel wichtiger und wirkungsvoller sind jedoch präventive Maßnahmen, die jeder einzelne, vom Geschäftsführer bis zum Azubi, umsetzen kann. Dazu zählen beispielsweise:

➡ eine gesunde, ausgeglichene Ernährung
➡ regelmäßiger Sport
➡ die bewusst gesteuerte Inanspruchnahme von Pausen, mit sehr positiven Folgen für das vegetative Nervensystem und
➡ die ganz persönliche Haltung in Stresssituationen nach Lösungen zu suchen.
Man sollte aktiv mit dem Stress umgehen und nicht in das sogenannte „Jammertal“ verfallen.

Die Erkenntnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entscheidende Vorteil im Wettbewerb sind, ist unbestritten. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören demnach zu den wichtigsten Ressourcen einer Organisation. Der Grundstock für eine  erhöhte Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein Ausgleich zwischen Anspannung und Entspannung. Am Ende des Tages werden zufriedene und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur leisten können, sondern auch leisten wollen.
■ Rüdiger Keller

IGU e. V.