Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum Bundeshaushalt 2011 und der Finanzplan bis 2014 ist der Beginn für den Ausstieg aus den krisenbedingten Konjunkturprogrammen. Nachdem sich das Ende der Finanz- und Wirtschaftskrise abzeichnet, leitet die Bundesregierung jetzt eine Exit-Strategie aus der exorbitant hohen Staatsverschuldung ein. Dabei setzt sie im Wesentlichen bei den Ausgaben an und legt damit die Grundlage für einen erfolgreichen und nachhaltigen Aufschwung.

Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Griechenlandkrise – derzeit erleben wir schwierige Zeiten, die unsere Gesellschaft vor bisher nicht gekannte Herausforderungen stellt. Viele Menschen sind verunsichert, blicken mit Sorge auf ihren Arbeitsplatz und das Wohl ihrer Familien. Die Probleme und auch die Antworten darauf sind sehr komplex.

Die Maßnahmen, die die Bundesregierung in der Vergangenheit mittels Konjunkturprogrammen ergriffen hat, um die Folgen der Krise abzuschwächen, waren erfolgreich: Deutschland kommt deutlich besser durch die internationale Wirtschaftskrise als viele andere EU-Länder. So ist die Arbeitslosigkeit in unserem Land 2009 „nur“ um 4,4 Prozent, im Europaschnitt aber um 36 Prozent gestiegen. Und auch in diesem Jahr setzt sich der positive Trend fort. Fakt ist allerdings auch, dass die notwendigen Konjunkturmaßnahmen den Bundeshaushalt erheblich belasten. Hier muss schnell gegengesteuert werden, sonst ist unser Staat zukünftig nicht mehr handlungsfähig.

Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte in Deutschland wird in diesem Jahr voraussichtlich eine Größenordnung von fast 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreichen, so dass die Einhaltung des im Maastricht-Vertrages festgelegten Zieles von 60 Prozent des BIP weit entfernt ist. Auch wenn Deutschland im Vergleich zu vielen, insbesondere auch bedeutsamen EUMitgliedsstaaten, deutlich besser dasteht, so verdeutlicht dies den anhaltenden Konsolidierungsbedarf. Nur wenn Deutschland seiner Vorbildfunktion ohne Wenn und Aber nachkommt, kann von anderen EU-Partnern glaubwürdig eine vergleichbare, nicht selten auch härtere Konsolidierung eingefordert werden. Dies ist – wie das Beispiel Griechenland gezeigt hat – eine wesentliche Basis für die Stabilisierung des Euro.

Die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme werden sich in Zukunft allein aufgrund der demographischen Entwicklung weiter verschärfen. Schon jetzt sind 12 Prozent des Bundeshaushalts nur für Zinszahlungen gebunden und stehen damit nicht für andere, zukunftsgerichtete Zwecke zur Verfügung. Dieser Anteil wird noch weiter wachsen, allein durch die steigende Schuldenlast und irgendwann wieder steigende Zinsen. Deshalb muss schon jetzt mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung der Grundstein für tragfähige öffentliche Finanzen und stabile soziale Sicherungssysteme gelegt werden.

Christlich-liberale Finanzpolitik erschöpft sich nicht darin, dass in der Krise Schulden gemacht werden, um die Konjunktur wieder anzukurbeln, sondern bedeutet, dass nach der Krise im Aufschwung die Schulden wieder abgebaut werden – was in den vergangenen Jahrzehnten aber in dieser Symmetrie nicht funktioniert hat. Diese Symmetrie wiederherzustellen, ist das Ziel der kürzlich eingeführten Schuldenbremse.

Aber es führt kein Weg daran vorbei, dass wir in Zukunft Haushaltsdisziplin üben müssen in Deutschland und Europa. Eine nachhaltige Konsolidierung ist Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Nachhaltiges Wachstum in Deutschland – und Europa – setzt dreierlei voraus: Erstens: Solide Staatsfinanzen. Zweitens: Investitionen in Bildung und Forschung. Und Drittens: Krisenresistente Finanzmärkte.

Es geht aber nicht darum, um jeden Preis die Ausgaben zu beschneiden. Es wurde nicht der berühmte „Rasenmäher“ hervorgeholt und alles gleichmäßig gestutzt. Ganz im Gegenteil: Es wurde im Detail geschaut, wo Einsparungen und Verbesserungen der Einnahmen möglich sind, ohne das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die gerechte Verteilung der Lasten in der Gesellschaft zu gefährden.

Deshalb wird überwiegend auf der Ausgabenseite konsolidiert: Es werden Anreize für die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeit geschaffen, es werden leistungshemmende Steuererhöhungen vermieden, es wird in Bildung und Forschung investiert, und Investitionen bleiben insgesamt unangetastet und werden auf hohem Niveau auch im Finanzplanungszeitraum fortgeschrieben. Vorwürfe, die Bundesregierung würde mit dem Haushaltsentwurf 2011 bzw. mit dem Finanzplan  irgend etwas „kaputt sparen“, entbehren daher jeglicher Grundlage. Fakt ist: Mit dem Haushaltsentwurf wird ein Weg einer maßvollen Haushaltsdisziplin eingeschlagen, um wieder Freiräume für notwendige Investitionen zu schaffen.

Mit dem vorgelegten Entwurf des Bundeshaushalts 2011 und dem Finanzplan bis 2014 der christlich-liberalen Bundesregierung werden wir uns im Parlament und in den Gremien intensiv beschäftigen und Anfang September über Begleitgesetze beraten, um dann schließlich im November ein tragfähiges Zukunftspaket zu verabschieden.

Franz-Josef Holzenkamp

Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Eigentümer die Absicht hat, Einkünfte zu erzielen und dies auch nachweisen kann. Bei länger leer stehenden oder renovierungsbedürftigen Wohnungen muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der späteren Vermietung oder Renovierung erkennbar sein. Indizien für die Vermietungsabsicht können zum Beispiel Inserate in einer Zeitung, Vermietungsangebote im Internet oder ein Maklerauftrag sein.

Ist eine solche Vermietungsabsicht nicht erkennbar, können Verluste wegen fehlender „Einkünfteerzielungsabsicht“ nicht berücksichtigt werden.

Umfasst ein Objekt mehrere Wohnungen, müssen diese Voraussetzungen für jede einzelne Wohnung nachgewiesen werden.
■ Hans-Peter Süßmuth

In der letzten Ausgabe haben wir Sie informiert, wie Sie sich die derzeit günstigen Baufinanzierungszinsen mit einem Forward-Darlehen für bis zu drei Jahre in voraus sichern können. Doch auch wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits komplett „abbezahlt“ haben, sollten Sie überlegen, ob Sie das aktuelle Zinsniveau nutzen können. Vielleicht ist Ihre Immobilie schon etwas in die Jahre gekommen und könnte die ein oder andere Renovierung gebrauchen? Oder Sie haben schon länger geplant, die Wohnfläche durch einen Wintergarten zu erweitern? Oder Sie nutzen die  Gelegenheit, durch gezielte Modernisierungen die Energiekosten zu senken. Durch einen günstigen Kredit „rechnen“ sich die Kosten für zum Beispiel eine Dämmung des Daches oder für neue Fenster mit Isolierglas deutlich schneller als noch vor einigen Jahren.

Ein weiterer Anstoß zur Modernisierung einer Gebrauchtimmobilie verbirgt sich hinter der Abkürzung EnEV2009. Die Energieeinsparverordnung von 2009 schreibt beispielsweise vor, dass bei ab 2002 gekauften Immobilien bis Ende 2011 ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen mit einem Wärmeschutz versehen und Fußböden eines begehbaren Dachbodens nachträglich gedämmt werden müssen. Weitere Infos finden Sie unter www.zukunft-haus.info. Auch eine neue EU-Richtlinie,
die eine Überprüfung (und gegebenenfalls die Reparatur) von Abwasserrohren bis Ende 2015 vorschreibt, zwingt einige „Häuslebesitzer“ schon bald zum Handeln.

Bei der Wahl der richtigen Finanzierung kommen sogenannte Blankodarlehen – für Summen bis zum Beispiel 30.000 Euro, ohne Grundbucheintrag – und das klassische Annuitätendarlehen mit Grundbucheintrag in Frage. Auch die speziellen Programme der KfW-Förderbank („Wohnraum Modernisieren“, „Energieeffizient Sanieren“, „Altersgerecht Umbauen“) sollten unter die Lupe genommen werden.

Unterstützung bekommen Sie in Ihrem LVM-Servicebüro. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern Aachener Bausparkasse und Augsburger Aktienbank bietet die LVM Versicherung eine auf Sie zugeschnittene Rundum-Lösung aus einer Hand.

■ Hermann Mangels

In der Tageszeitung finden sich immer wieder Schlagzeilen zur Vorsorgesituation. Sei es die aktuelle Diskussion um Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen oder die Altersvorsorge – wir bekommen viele Informationen aus den Medien. Was das aber für Sie persönlich bedeutet, können Sie nicht in der Zeitung lesen oder im Fernsehen sehen.

Eigenverantwortung in Sachen Vorsorge wird immer wichtiger. Mittlerweile ist den meisten bewusst, dass die gesetzliche Versorgung bei Weitem nicht ausreichen wird. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind – ohne private Vorsorge geht es heute nicht mehr.

Kennen Sie Ihre persönliche Vorsorgesituation überhaupt? Hat das Bürgerentlastungsgesetz Auswirkungen auf Ihre Versorgungssituation? Welche bestehenden Ansprüche haben Sie ggf. als Selbstständiger oder Freiberufler aus einer gesetzlichen Vorsorgeform wie zum Beispiel der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Wussten Sie zum Beispiel, dass bestehende Ansprüche aus der gesetzlichen Altersversorgung im Alter zu versteuern sind? Auch zusätzliche Einkünfte aus Vermögen, unter anderem Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden bei der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/ Witwerrente nach neuem Recht) oberhalb von bestimmten Freibeträgen zu 40 Prozent angerechnet.

Umso wichtiger ist es heutzutage, die eigene Versorgungssituation zu kennen und zu wissen, wie sich diese mit privater ergänzender Vorsorge verbessern lässt.

Aber: Jeder Mensch ist anders. Und so auch seine Situation, seine Wünsche und seine Ziele. Daher treffen standardisierte Vorsorgelösungen so gut wie nie auf die jeweiligen Bedürfnisse zu. Optimal ist eine Beratung, die die persönliche und finanzielle Gesamtsituation berücksichtigt und somit eine ganzheitliche Perspektive gewährleistet. Wichtig dabei ist, dass bestehende Vorsorgeansprüche und private Vorsorgekonzepte gleichermaßen berücksichtigt und bewertet werden.

Und genauso wie veränderte Lebenssituationen – zum Beispiel Heirat, Kinder oder der Wechsel vom Angestellten in die Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit – eine neue Orientierung erfordern, muss eine einmal getroffene Vorsorge regelmäßig auf möglichen Anpassungsbedarf überprüft werden. 

Wie erkennen Sie eine gute ganzheitliche Beratung?

Eine gute ganzheitliche Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Ihre derzeitigen Versorgungssituation, bestehende Verträge und Ihre Ziele und Wünsche berücksichtigt. So entsteht im Dialog mit Ihnen ein auf Sie und Ihre Situation maßgeschneidertes Konzept. Optimale Beratung ist Teamwork.

Bei der LVM Versicherung zum Beispiel nutzen die Vertrauensleute in den Agenturen für die ganzheitliche Beratung den LVM-Kompass®. Das Programm hilft, im Kundengespräch zu ermitteln, ob die Versorgung zur Lebensplanung passt. Auch und besonders im Alter.

Was sollte eine ganzheitliche Beratung leisten?

Einstieg in eine wirklich persönliche Beratung ist natürlich immer Ihre individuelle Lebenssituation. Je nach Lebensbereich sollten Ihre Ziele und Wünsche erfragt werden.
Auf Basis Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrer Ziele und Wünsche präsentiert Ihnen Ihr Berater die passenden Lösungen – im Bereich der Vorsorge, der Besitz- und Vermögenssicherung und im Vermögensmanagement. Wichtig dabei: Die Lösung sollte immer personen- und situationsbezogen sein. Das bedeutet: eine Lösung, die perfekt zu Ihnen passt und bestehende Absicherungen und Verträge berücksichtigt.

Im Idealfall – wie zum Beispiel bei der Beratung mit dem LVM-Kompass® – werden Versorgungslücken auch gut grafisch nachvollziehbar dargestellt. Denn manchmal sagen Bilder und Zahlen mehr als 1.000 Worte. Ein gutes Gefühl der Sicherheit bekommen Sie nur durch eine individuelle Beratung und die Darstellung von Versorgungslücken sowie durch die konkreten Vorschläge, die sich aus einer guten Beratungsanalyse ableiten lassen.

Nutzen Sie die Chancen einer ganzheitlichen Beratung – um mit etwas Hilfe auf den richtigen Weg zu kommen und auf Kurs zu bleiben.
■ Manfred Schulte
LVM Versicherung

Wer die beiden Begriffe „Mittelstand“ und „Spionage“ einmal „googelt“, kommt aus dem Staunen kaum noch heraus. 31.000 Ergebnisse zeugen davon, dass der Mittelstand von einem Problem betroffen ist, das es früher nur im kalten Krieg zu geben schien.

Dabei fallen einem gleich auf der ersten Seite Schlagzeilen wie „Spionage wird für den Mittelstand zum Mega-Problem“ und „Mittelstand gegen Spionage nicht ausreichend abgesichert“ auf.

Worum geht es genau und warum wird das Problem jetzt akut? Im Grunde geht es fast immer um Produkte oder Produktteile, die illegal nachgebaut werden. Dabei gibt es fast nichts, was nicht kopiert wird. Waren es früher nur eine Hand voll Nobelmarken, die gefälscht wurden, so sind es heute zunehmend Produkte des normalen Alltags. Sei es das bekannte Nike-T-Shirt aus dem Türkeiurlaub, Maschinen-Ersatzteile wie zum Beispiel gefälschte Wälzlager der Schaeffler-Gruppe bis hin zu lebensgefährlichen Arzneimittel-Plagiaten: Alles was sich mit Gewinn veräußern lässt, wird gefälscht.

Hauptsächlich wird der Mittelstand hier aus China und Russland angegriffen, aber auch aus den USA, Großbritanien und Frankreich. Gerade technologisch innovative Firmen sind dabei das Ziel. Es sind aber weniger andere Firmen als vielmehr die Geheimdienste, die gezielt Informationen ausspionieren und weiterverkaufen. Besonders die beiden erstgenannten Staaten haben ihre Aktivitäten in den letzten Jahren massiv verstärkt, um den Vorsprung an Know-how westeuropäischer Staaten für das eigene Wirtschaftswachstum zu nutzen. So zählt es zu der höchsten, ehrenhaften Leistung eines chinesischen Ingenieurs, „perfekte Sachen perfekt nachzubauen“.
Der münstersche Filterhersteller Hengst erlebte es im Jahr 2006: Vor der Küste von Malta entdeckte der Zoll 200.000 Plagiate von Hengst-Filtern. Neben dem direkten wirtschaftlichen Schaden ist der Imageschaden oft noch größer: Plagiate sind von Laien optisch kaum vom Original zu unterscheiden – die technische Qualität ist meistens aber erschreckend schlecht. Schäden durch Plagiate werden aus diesem Grund oft dem Originalprodukt zugeschrieben, das Image „geht den Bach runter“. Global breit aufgestellte Unternehmen mögen das verkraften, bei mittelständischen Zulieferern, bei denen die Gewinnmargen ohnehin permanent unter Druck sind, kann dies schnell existenzbedrohend werden.
Produktionsstätten und Maschinen sind wertvoll und werden entsprechend versichert und geschützt. Informationen und Firmen-Know-how sind oft genauso wertvoll, versicherbar sind diese Werte in der Regel aber nicht. Um so wichtiger ist es, sie zu schützen. In einer Studie aus dem Jahr 2010 gaben fast die Hälfte aller Unternehmen an, keine präventiven Vorkehrungen getroffen zu haben. Dabei kann sich niemand sicher sein, dass eine kopierte Seite mit sensiblen Daten nicht auf einem Rechner in 5.000 km Entfernung zu sehen ist, noch bevor sie ganz gedruckt wurde. Und wer glaubt, dass Handywanzen ver boten sind, kann ja mal bei ebay nachsehen.

Ein absoluter Schutz vor einem Angriff auf das Unternehmenswissen ist sicher nicht möglich und würde jeden Kostenrahmen sprengen. Aber mit ein wenig gesundem Menschenverstand und einer gehörigen Portion Skepsis ist schon viel gewonnen. Von Experten wird hier empfohlen, zunächst sich selbst darüber klar zu werden, was überhaupt schützenswert ist und sich dann auf diesen Bereich zu konzentrieren. Bei Patententwicklungen zum Beispiel sollte das Gesamtwissen zerlegt werden und nur dem Eigentümer in seiner Gänze zur Verfügung stehen. Der Mensch selbst gilt nach wie vor als die größte Sicherheitslücke. Im Zweifel helfen die Landesbehörden des Verfassungsschutzes, die auch beratend tätig werden. Sie sind unter www.verfassungsschutz.de zu finden.

■ Hans-Peter Süßmuth

Wir haben in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Das Ziel heißt, dieses zu erhalten, medizinischen Fortschritt für alle zu gewährleisten und gleichzeitig für zukünftige Generationen zu sichern. Das sind große Herausforderungen, die einen Umbau zwingend notwendig machen. Dieser kann nicht von heute auf morgen sondern muss schrittweise erfolgen.

Die christlich-liberale Koalition hat sich deshalb das Ziel gesetzt, die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens auf Basis des bestehenden Leistungskataloges mittel- und langfristig zu gewährleisten. Alle Menschen sollen in Deutschland auch in Zukunft unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Zu diesem Zweck wurde bereits eine Regierungskommission eingesetzt, die jetzt Vorschläge für eine Neuordnung der Finanzierung erarbeitet.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits mit der Einführung des Gesundheits-fonds in der letzten Legislaturperiode den Grundstein für den Einstieg in ein neues Finanzierungssystem gelegt. Deshalb sollen die Gesundheitskosten in Zukunft teilweise vom Faktor Arbeit abgekoppelt werden, damit Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindert werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gewährleistet bleibt. Bei der Ausgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass jeder Bürger seinen Beitrag entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Erhaltung des Niveaus der Gesundheitsversorgung beiträgt und keiner überfordert wird.

Gesundheit ist ein hohes Gut.

Dennoch darf nicht vergessen werden, dass auch Eigenverantwortung im Gesundheitswesen eine große Rolle spielt. Vor diesem Hintergrund muss jedem klar sein, dass Gesundheit nicht zum Nulltarif zu haben ist. So liegt die Grenze, bis zu der Zuzahlungen zu leisten sind, bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken ist diese Grenze auf ein Prozent abgesenkt, um eine Überforderung zu vermeiden.
Damit auch in Zukunft jeder Bürger am medizinischen Fortschritt teilhaben kann, ist es notwendig, den bestehenden Leistungskatalog auf Ineffizienz und fehlende Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Hier werden alle Leistungsbereiche, aber auch die Kassenverwaltungen überprüft. Ein besonderes Thema wird hierbei die Frage der Finanzierung von innovativen neuen Arzneimitteln sein.

Um die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem zu begrenzen, müssen selbstverständlich auch die Pharmaunternehmen ihren Beitrag leisten. Deshalb soll mit einem Maßnahmenbündel, der weitere Anstieg der überproportional ange-wachsenen Arzneimittelausgaben verhindert werden. Die Eckpunkte zur Reform der Arzneimittelversorgung verknüpfen kurzfristige Sparmaßnahmen zur notwendigen Ausgabenbegrenzung mit langfristig wirkenden Strukturmaßnahmen. Kurzfristig sollen die steigenden Ausgaben bei den Arzneimitteln durch ein Preismoratorium und durch eine Erhöhung des Rabatts begrenzt werden, den Pharmaunternehmen für eine bestimmte Arzneimittelgruppe den gesetzlichen Krankenkassen einräumen müssen. Langfristig soll durch ein neues Instrumentarium sicher gestellt werden, dass bei der Erstattung neuer und besonders teurer Arzneimittel die Versicherten nur für einen tatsächlichen Zusatznutzen, nicht aber für eine Scheininnovation zahlen. Die Kassen und die Arzneimittelhersteller sollen hier auf Basis von wissenschaftlichen Studien grundsätzlich zu vertraglichen Vereinbarungen kommen. Gelingt ihnen im vorgegebenen Zeitraum  keine Einigung, entscheidet eine neutrale Schiedsstelle.

Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Defizites der GKV in Höhe von acht Milliarden Euro im laufenden Jahr und einem drohenden Defizit von bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr 2011 müssen neben den strukturellen Reformen die kurzfristig wirkende Maßnahmen wie ein Preismoratorium und eine Erhöhung des gesetzlichen Herstellerrabattes zeitnah umgesetzt werden.

Darüber hinaus ist es erklärtes politisches Ziel bei der ambulanten ärztlichen Versorgung, dem zunehmenden Ärztemangel vor allem im ländlichen Bereich zu begegnen. Dazu gehört, verstärkte Anreize für Ärzte zu setzen, sich in unterversorgten Regionen niederzulassen. Die Bedarfsplanung muss deshalb reformiert werden, um den regionalen Besonderheiten besser Rechnung zu tragen.

Franz-Josef Holzenkamp

Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei Tätigkeiten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung ist nicht immer einfach. Insbesondere bei Autodidakten waren die Kriterien der Finanzverwaltung zur Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit nur schwer zu erfüllen.

Diese strenge Betrachtung hat der Bundesfinanzhof durch drei Entscheidungen relativiert und den Kreis der ingenieurähnlichen Tätigkeiten erweitert.

➜ Ein als Netz- oder Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur (Studienrichtung technische Informatik) übt einen freien Beruf aus.

➜ Ein EDV-Betriebswirt mit umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten, die denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, übt einen freien Beruf aus, wenn er im Bereich EDV-Consulting/Software Engineering selbstständig tätig ist.

➜ Ein als IT-Projektleiter tätiger Wirtschaftsassistent Datenverarbeitung mit umfassenden fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der EDV übt einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf aus.

■ Hans-Peter Süßmuth

Serviceleistungen für Privatversicherte liegen im Trend.

Vorbei sind die Zeiten, in denen sich die Krankenversicherungsunternehmen weitgehend auf die Kostenerstattung für ihre Kunden beschränkt haben. Heute bieten sie ihren Versicherten auch in anderen Bereichen Service und Hilfestellungen an, die man allgemein unter dem Oberbegriff „Assistanceleistungen“ zusammen fasst. Immer mehr Bedeutung gewinnen dabei die modernen Medien, speziell das Internet. Anders als beispielsweise Kundenzeitschriften, die nur in begrenztem Umfang informieren können, ermöglicht es den Versicherten den ständigen Zugriff auf eine Fülle von Informationen. Durch zusätzliche interaktive Anwendungen ist es darüber hinaus individuell nützlich.

Bereits seit dem 01. Juni 2004 bietet die LVM Krankenversicherungs-AG ihren  Kunden im Internet ein Gesundheitsportal. Seither eröffnet dieses Portal seinen Nutzern den Zugang zu zahlreichen Informationen rund um das Thema Gesundheit. In den Folgejahren ist diese Serviceleistung weiter verbessert worden durch neue oder noch umfassendere Themengebiete. So finden sich im Portal interessante Informationen und Tipps u.a. zu gesunder Ernährung, Prävention, sportlichen Aktivitäten, aber auch zu Wissenswertem über Krankheiten.

Unter der Webadresse www.gesundheitsportal-privat.de findet der Interessierte Zugang zu diesem Gesundheitsportal. Eine benutzerfreundliche zielgerichtete Suche hat beim Aufbau des Portals Priorität: es ist übersichtlich strukturiert. Neben aktuellen Nachrichten und Themen beinhaltet es auch ein umfangreiches Lexikon. Damit können sich Interessenten über Krankheiten und deren Symptome, sowie Untersuchungen, Eingriffe, Labordiagnostik und Medikamente umfassend informieren. Großen Wert wird dabei auch auf die Berichterstattung über Neuigkeiten in der Medizin gelegt. Auch zu dem häufig nachgefragten Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit sind umfassende Informationen und Tipps und Adressen abrufbar.

Zusätzlichen Service bietet der Experten-Rat, Selbst-Tests, ein Quiz und auch wichtige Kontaktadressen z.B. von Selbsthilfegruppen sind eine wertvolle Hilfe. Daneben gibt es die Möglichkeit des Informationsaustausches z.B. durch Diskussionsforen. Das Gesundheitsportal eröffnet den LVM-Kunden damit den Zugang zu einem umfassenden Spektrum an nützlichen Information rund um das Thema Gesundheit – natürlich schnell und kostenlos! Wer möchte, kann sich stets auf dem aktuellen Stand halten und einen Newsletter abonnieren.

Zusätzlich gibt es den nur für Mitglieder vorgesehenen „geschützten“ Bereich, in den man sich einloggen kann. Er ist interessant für all diejenigen, die an weiter gehenden speziellen Informationen interessiert sind und ggf. private Daten preisgeben, die vertraulich behandelt werden sollen.
Trotz der umfangreichen Informationen und gebotenen Hilfestellungen in vielen Bereichen ersetzt dieser Internet-Service jedoch nicht eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Das bedeutet: Die über das Portal vermittelten Informationen und Tipps dürfen nicht als allgemeingültig missverstanden werden. Sie sind somit nicht geeignet, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder ohne ärztlichen Rat selbst mit Behandlungen oder Therapien anzufangen.
■ Norbert Schulenkorf

Bei Panne, Unfall oder in anderen Notsituationen ist hoffentlich eine Sache mit Gepäck: der Schutzbrief LVM-AutoPlus. Über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus bietet dieser viele Hilfestellungen und Serviceleistungen in misslichen Lagen.

Egal, ob direkt vor der Haustür, einige hundert Kilometer vom Wohnort entfernt oder gar im Ausland. Mit dem LVM-Schutzbrief sind Autofahrer auf allen Routen sicher unterwegs und bleiben im Schadensfall nicht im Regen stehen.

Was der Schutzbrief alles leistet

Jeder Autofahrer hat sicherlich schon die ein oder andere Situation erlebt, in der er oder Bekannte einmal Hilfe bei einer Panne oder nach einem Unfall in Anspruch genommen haben. Und meistens ist man in ausgerechnet diesen Augenblicken überfordert mit der außergewöhnlichen Situation und hat die richtigen Telefonnummern nicht im Kopf. Kein Problem mit dem LVM-Schutzbrief: Auf der ServiceCard findet sich die Hotline-Nummer, unter der rund um die Uhr geschulte LVM-Mitarbeiter erreichbar sind und weiterhelfen.

Der LVM übernimmt darüber hinaus die Kosten für den Abschleppdienst sowie die Pannen- und Unfallhilfe bis zu 150 Euro, bei einer Bergung sogar unbegrenzt. Ist der Schadensort mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt, erhalten Fahrer und gegebenenfalls Mitfahrer drei Übernachtungen bis zu 60 Euro pro Person und Nacht. Auch Mietwagenkosten für maximal 7 Tage bis zu 50 Euro am Tag schließt der LVM-Schutzbrief ein. Der Schutzbrief LVM-AutoPlus bietet nicht nur fahrzeugbezogene Leistungen, sondern auch viele personenbezogene, wie z. B. die Kosten für den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport oder die Vermittlung ärztlicher Betreuung.

Was nützt es einem Schwerverletzten, dass die meisten Unfälle glimpflich ausgehen?

Wer hilft in einer Notlage schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen?

Worauf kommt es nach einem schweren Unfall wirklich an?


Die Redaktion hat darüber mit einem Betroffenen, dem 36jährigen Heiner S. und mit Wilfried Reekers, dem Leiter der Leistungsabteilung der LVM-Unfallversicherung, gesprochen.*

Was war passiert?

Am Sonntag, 29.06.2008, dem Finaltag der Fußball-Europameisterschaft – macht sich Heiner S. mit seinem Motorrad auf den Weg, um gemeinsam mit Freunden das Endspiel um die Europameisterschaft zwischen Spanien und Deutschland anzusehen. Die Freunde warten jedoch vergebens auf Heiner, denn nur wenige Kilometer vor dem Ziel nimmt die Fahrt auf der L 777 ein plötzliches Ende: Ein Hund läuft unmittelbar vor dem Motorrad auf die Straße. Heiner S. kann nicht mehr bremsen, stürzt und bleibt schwer verletzt auf dem Asphalt liegen. Ein Rettungswagen bringt Heiner S. ins nahe gelegene Kreiskrankenhaus, in dem ein Bruch der linken Schulter und ein Bruch des rechten Oberarms operativ versorgt werden.

Die Familie von Heiner S. meldet sich beim LVM. Durch die Gespräche mit den Angehörigen und mit dem Verletzten gewinnen die Spezialisten der Leistungsabteilung den Eindruck, dass hier unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Die LVM-Spezialisten haben gerade eine Pilotphase für ein so genanntes „aktives Personen-Schadenmanagement“ vorbereitet und das zahlt sich jetzt für Heiner S. aus: Sie veranlassen, dass Heiner S. in die Spezialabteilung der Universitäts-Unfallklinik verlegt wird. Dort stellt sich heraus, dass im Kreiskrankenhaus der Bruch des Beckens nicht festgestellt und der Bruch an der linken Schulter nicht richtig verschraubt wurde. Die Schulter wird nachoperiert und endlich auch der Beckenbruch mit einem sogenannten externen Fixateur stabilisiert. Damit wird der Grundstein für die bestmögliche Gesundung und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit gelegt. Damit Heiner S. während der Heilbehandlung und Rehabilitation optimal betreut wird, schaltet die LVM-Unfallversicherung mit Monika Grube eine erfahrene Fallmanagerin eines anerkannten Rehabilitationsdienstes ein. Monika Grube sorgt durch ihr Fachwissen und ihre Kontakte zu Ärzten und Kliniken dafür, dass Heiner S. nach der Entlassung aus der Universitätsklinik bald in eine passende Reha-Klinik kommt und auch danach in einem Zentrum für ambulante Rehabilitation weiter die bestmögliche Therapie erhält. Nach 2 Wochen im Krankenhaus, 4 Wochen in einer stationären Reha-Klinik und 2 ½ Monaten ambulanten Reha-Maßnahmen kann Heiner S. wieder seiner Tätigkeit als Industriekaufmann nachgehen.

*Anmerkung der Redaktion: Die Namen des Verletzten und der Fallmanagerin wurden aus Gründen des Datenschutzes geändert. Die Schilderung des Unfallhergangs und des weiteren Verlaufs beruhen dagegen auf den tatsächlichen Gegebenheiten.

IGU: Wie haben Sie die erste Zeit nach dem Unfall erlebt?

Heiner S.:
Für mich und meine Familie, besonders für meine Mutter, war der Unfall ein großer Schock. Ich konnte zunächst selbst ja gar nichts regeln. Ich konnte noch nicht mal telefonieren. Dazu die Schmerzen in der Hüfte. Man weiß ja nicht, was zu tun ist, was die richtige Behandlung ist und auf was man Anspruch hat. Ohne die Hilfe von Frau Grube wäre alles nicht so gut gelaufen.
IGU: Was war für Sie das Besondere an der Betreuung?

Heiner S.:
Es war ganz einfach jemand da, der sich um mich gekümmert hat. Frau Grube hat mich in den vier Wochen, die ich in der Klinik war, mehrfach besucht und sich auch sonst regelmäßig gemeldet. Geholfen haben mir oft die kleinen Dinge. Zum Beispiel die Sache mit dem Bett: In der Reha-Klinik hatte ich erst ein ganz normales Bett und konnte nicht allein aufstehen, wenn das Kopfteil nicht aufgerichtet war. Meine Arme durfte und konnte ich ja nicht belasten. Frau Grube hat dann dafür gesorgt, dass ich ein elektrisch verstellbares Bett bekommen habe. Selbst die Schwestern waren überrascht, dass für einen normalen Kassenpatienten wie mich so etwas möglich war. Sie glauben gar nicht, wie wichtig es ist, wieder etwas ohne fremde Hilfe zu können.

IGU: Wie ging es nach der Reha-Klinik weiter?

Heiner S.:
Frau Grube hat für mich einen Platz in einem ambulanten Reha-Zentrum organisiert, in dem ich ungefähr 2 ½ Monate Krankengymnastik und Ergotherapie gemacht habe. Das war wirklich harte Arbeit für mich, jeden Tag dorthin zu fahren und zu trainieren. Es hat aber auch viel gebracht. Ohne die Betreuung hätte ich sicher nicht so viele Anwendungen bekommen und hätte nicht so schnell wieder arbeiten gehen können.

IGU: Vielen Dank für das Gespräch!

IGU: Herr Reekers, warum bietet der LVM diese besondere Leistung an?

Wilfried Reckers (LVM):
Unsere Kunden erwarten zu Recht mehr von einer Unfallversicherung als die umkomplizierte Abwicklung eines Leistungsfalls und die Auszahlung der versicherten Geldleistung. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir außerdem, wie wichtig es besonders bei schweren Unfällen ist, schnell die richtige Heilbehandlung und die passenden Rehabilitationsmaßnahmen einzuleiten. Gemeinsam mit einem anerkannten Rehabilitationsdienst haben wir daher unser Pilotprojekt zum aktiven Personenschaden-Management gestartet.

IGU: Es geht Ihnen also nicht darum, Kosten zu sparen?

Wilfried Reckers (LVM):
Bis heute haben wir schon über 400 Menschen aktiv nach einem schweren Unfall begleitet und konnten für viele eine deutliche Verbesserung des Verlaufs und des Gesundheitszustandes erreichen. Sie können sich vorstellen, dass der Aufwand für diese individuelle Betreuung erheblich ist; eine unmittelbare rechenbare Einsparung ergibt sich daher nicht.

IGU: Wie machen Sie jetzt weiter?

Wilfried Reckers (LVM):
Wir werden das Pilotprojekt fortsetzen und möchten unsere Erfahrungen dazu nutzen, den LVM-Unfallschutz um einen Zusatzbaustein zu erweitern, der Menschen mit schweren und schwersten Verletzungen schnelle und unmittelbare Hilfe durch Experten vor Ort sichert. Denn: Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch – so wie es unser Motto ausdrückt: „In guten Händen. LVM“.

IGU: Vielen Dank für das Gespräch!

■ Rüdiger Bräucker

Das iPad hat bereits vor der Markteinführung in Deutschland hohe Erwartungen geweckt: Unterwegs elektronische Bücher (e-Books) und Zeitschriften lesen, im Internet surfen, Musik hören oder Filme ansehen. Dabei ist das iPad weder ein Note- oder Netbook, noch ein Handy oder Smartphone. Doch was es eigentlich dann, dieses iPad?

In den USA ist das iPad bereits seit Ostern erhältlich. Laut Apple sind in knapp einem Monat bereits über eine Million Geräte verkauft worden. In Deutschland soll der Verkauf Ende Mai starten.

Das Gerät wiegt fast 700 Gramm und ist 1,3 cm flach. Das kapazitive Touchdisplay misst 19,7 * 14,7 cm. Bevor man das iPad verwenden kann, muss man es aktivieren (beim Kauf im Laden oder an einem PC mit iTunes). Danach präsentiert sich das iPad mit einer Oberfläche, die blitzschnell auf Berührungen oder Drehen reagiert. Wer das iPhone kennt, kommt auch mit dem iPad schnell zurecht. Die mitgelieferten Anwendungen können den Platz auf dem großen Display gut ausnutzen. Die Termine sind im Kalender gut lesbar, E-Mails sieht man in voller breite und Websites werden komplett angezeigt. Die intuitive Bedienung mit den Fingern ist dem iPhone nachempfunden. Auch das stöbern in der Foto- und Musiksammlung funktioniert mit Fingergesten für Scrollen oder Zoomen. Gibt es einmal etwas einzutippen, wird eine vierzeilige Bildschirmtastatur eingeblendet. Diese hat im Querformat sogar fast Normalgröße, allerdings ohne Umlaute.

Das iPad hat bereits einige Standard-Apps zur Pflege von Kalender und Kontakten, zum Abspielen von Multimediaanwendungen und zur Verbindung mit dem Internet. Mit Google Maps hat man Landkarten und eine einfache Routenplanung überall dort an Board, wo man ins Internet kommt. Die meisten Apps kennt man vom iPhone, auf dem iPad ergeben sich aber dank des großen Displays bessere Darstellungsmöglichkeiten.

Zusätzliche Anwendungen bekommt man, wie schon beim iPhone, ausschließlich über den App Store von Apple. Bei den Anwendungen werden technische, inhaltliche und rechliche Aspekte geprüft, bevor Apple diese im Store zulässt. Bereits jetzt gibt es über tausend iPad-Apps, teilweise kostenlos. Zugang  erhält man entweder über einen PC mit der iTunes-Software oder direkt über das iPad. Vorraussetzung ist eine Registrierung bei Apple (Apple-Account). Die iTunes-Software dient der Verwaltung sämtlicher Inhalte des iPads. Neben Musik, Videos, Fotos werden auch System-Updates aufgespielt. Über den iTunes Store kann man Online Multimediainhalte wie Musik, Filme, Hörbücher direkt bei Apple kaufen.

Da das iPad insbesondere auch zum Lesen von Büchern und Zeitschriften benutzt werden soll, gibt es natürlich auch eine entsprechende Anwendung: iBooks. Über iTunes können elektronische Bücher (e-Books) und Zeitschriften auf das iPad geladen werden. Neben Büchern aus dem iBookstore können auch Bücher von anderen Anbietern wie z.B. Amazon auf dem iPad gelesen werden. Bisher ist Apples Bücherladen nicht besonders voll, aber man kann auch ohne Apple eine Unmenge an EBokks lesen. Interessant ist sicherlich der Zugang zu den Angeboten der Zeitschriften und Magazine.

Das iPad gibt es zunächst nur mit WLAN, ein Modell mit UMTS-Modul und GPS-Empfänger sollen folgen. Die angegebene Akkulaufzeit des iPad ist deutlich länger als die der meisten Langläufer-Notebooks.
Insgesamt hat man mit dem iPad einen ganz anderen Bezug zu den Inhalten, weil man sie unmittelbar in den Händen hält. Mit Desktop-PC oder Notebook hat man Zugang über den Umweg Maus oder Tastatur. Dies ist sicherlich ein ganz wesentlicher Unterschied. Das iPad ist etwas kleiner als ein Zeitschriften-Magazin und daher auch mobil einsetzbar. Der breite Rahmen sorgt im Hoch- und Querformat für einen komfortablen Griff, ohne aus Versehen mit dem Daumen das Display zu berühren. Es ist zwar schwerer als ein Taschenbuch, aber leichter als ein Netbook.
■ Ralf Samson

Die gesetzliche Rentenversicherung wird zukünftig für alle Arbeitnehmer eine Grundsicherung sein – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Jeder Arbeitnehmer ist daher eigenverantwortlich dafür zuständig eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Neben der privaten Vorsorge bietet sich aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auch eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebliche Altersversorgung an.

Definition:

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer Versorgungszusage auf einen Teil seines Gehaltes. Gemäß Betriebsrentengesetz werden künftig fällige Entgeltbestandteile in eine wertgleiche Zusage umgewandelt.

In der Praxis werden vom Arbeitgeber Teile des künftigen Gehaltes direkt vom Bruttolohn einbehalten. Dadurch sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und es fallen, abhängig von der individuellen Verdienstsituation, weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung:

In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Entgeltumwandlung. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), das sind im Jahr 2010 2.640 €, können in einen entsprechenden Vertrag eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg der Betrieblichen Altersversorgung vorgeben. Bietet er keinen Durchführungsweg an, kann der Arbeitnehmer die Durchführung über eine Direktversicherung verlangen. Über die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse erfüllt der Arbeitgeber den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, entscheidet er allein über das Versicherungsunternehmen, mit dem er zusammen arbeiten möchte.

Minderung der Lohnnebenkosten:

Ein Kriterium für die Förderung der Betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen ist die Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen bei pflichtversicherten Arbeitnehmern. Da die Beiträge zur Sozialversicherung paritätisch gezahlt werden, entsteht die Ersparnis sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

Förderung der Altersvorsorge:

Soll der Aufbau der Altersversorgung der Arbeitnehmer gefördert werden, besteht hier die Möglichkeit das Ersparte oder einen Teil dieser Ersparnis an die Arbeitnehmer als Anschubfinanzierung weiterzugeben. Viele Mitarbeiter sind eher motiviert, in die Vorsorge zu investieren, wenn sie einen Teil „geschenkt“ bekommen. Gleichzeitig werden die Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden. Eine Arbeitgeberbeteiligung, flexibel oder als Festbetrag gestaltbar, gilt als Betriebsausgabe und ist daher voll absetzbar.

Vermögenswirksame Leistungen:

Als Alternative zum Bausparvertrag oder Fondssparplan ist es in vielen Branchen inzwischen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen auch möglich, die Vermögenswirksamen Leistungen in die Entgeltumwandlung mit einzubeziehen. Statt einer Einzahlung aus dem Nettogehalt gilt auch hier, dass die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei aus dem Bruttogehalt in den Vertrag der Betrieblichen Altersversorgung fließen.

Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen:

Bei Austritt des Mitarbeiters aus dem Unternehmen kann eine Direktversicherung oder ein Pensionskassenvertrag auf den Mitarbeiter als Versicherungsnehmer übertragen werden. Alternativ kann bei einem Arbeitgeberwechsel – mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers – der Vertrag im neuen Unternehmen fortgeführt werden oder aber das Deckungskapital übertragen und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wichtig für den bisherigen Unternehmer: Er hat keinerlei Verpflichtungen mehr aus dem Vertrag. Unternehmensbilanz: Verträge zur Entgeltumwandlung über die genannten Durchführungswege sind in der Unternehmensbilanz nicht auszuweisen. Zusätzlich ist es vergleichsweise einfach die Verträge im Unternehmen zu verwalten.

Leistungsbezug ohne Arbeitgeberbeteiligung:
Bei Ablauf der Verträge ist das Unternehmen nicht eingebunden. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt vom Versicherer direkt an den ehemaligen Arbeitnehmer. Eine Verpflichtung zur Anpassung im Leistungsbezug besteht bei entsprechender Vertragsgestaltung nicht.

Fallbeispiel:

10 Ihrer Mitarbeiter machen eine Entgeltumwandlung in Höhe von monatlich 50 €. Im Jahr ergibt das in Ihrem Unternehmen 10 x 600 €, somit einen Gesamtumwandlungsbetrag in Höhe von 6.000 €.
Die Auswirkungen = Ihr Vorteil:

• 1.200 € Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl für Ihre Arbeitnehmer als auch für Sie (bei einem angenommenen Beitragssatz von 20 %)
• Die 6.000 € Beitrag stellen wie bei einer Gehaltszahlung eine steuermindernde Betriebsausgabe dar.

Fazit:

Sie als Arbeitgeber zahlen überhaupt keine eigenen Beiträge, sparen aber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 20 % im Jahr.

1. Ermäßigter Steuersatz für Übernachtungen

Im Hotelgewerbe gilt seit dem 01. Januar 2010 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7v.H.. Begünstigt ist die Vermietung von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und Campingflächen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für alle Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, auch wenn sie gesondert berechnet werden: Überlassung von möblierten  Räumen mit Fernseher, Radio, Telefon und Safe, Stromanschluss, Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern, Bademäntel , Schuhputzautomat, Schuhputz- und Nähzeug, Reinigung der Räume, Weckdienst und Unterbringung mitgebrachter Tiere.

Für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, gilt der Regelsteuersatz 19 %, z. B. für Verpflegung, Nutzung von Telefon, Minibarverkäufe, Internet und Pay-TV, Wellnessleistungen, Überlassung von Sportgeräten- und anlagen, Ausflüge, Reinigung der Kleidung, Schuhputzservice und Transport zwischen Bahnhof oder Flughafen und Unterkunft.

Wird für diese Leistungen kein gesondertes Entgelt ausgewiesen, muss der Entgeltanteil vom Vermieter geschätzt werden, z. B. mit den kalkulatorischen Kosten und einem angemessenen Gewinnzuschlag.

Bei einem pauschalen Übernachtungspreis darf die Hotelrechnung für bestimmte Leistungen, die dem Regelsteuersatz 19 v.H. unterliegen, einen nicht aufgegliederten Sammelposten mit 20 % des Pauschalpreises ausweisen = Business-Package oder Service-Pauschale mit 19 v.H. Umsatzsteuer. Dieser Sammelposten kann das Frühstück enthalten, Internet und Telefon, Kleiderreinigung und Transfer sowie die Überlassung von Fitnessgeräten und Garage. Er berechtigt zum Vorsteuerabzug mit 19 %, wenn Entgelt und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind.

2. Vorsteuerabzug bei Grundstücksgemeinschaften

Vermieten mehrere Eigentümer, z. B. Ehegatten, gemeinsam ein Grundstück, so muss für den Vorsteuerabzug darauf geachtet werden, das Eingangsrechnungen (z. B. von Handwerkern) auf die Gemeinschaft ausgestellt werden.

Der Bundesfinanzhof verweigert in einer aktuellen Entscheidung den Vorsteuerabzug aus der Renovierung eines Mietshauses. Es gehörte einem Ehepaar gemeinsam und wurde auch gemeinsam vermietet. Den Auftrag zur Renovierung hatte jedoch der Ehemann alleine erteilt und die Rechnungen der Handwerker waren deshalb nur an den Ehemann adressiert, nicht aber an die Ehegattengemeinschaft.

■ Hans-Peter Süßmuth

1. Private PKW-Nutzung

Führt ein Unternehmer zu einem Pkw im Betriebsvermögen kein Fahrtenbuch, das eine ausschließlich betriebliche Nutzung nachweist, geht die Finanzverwaltung von einer privaten Mitnutzung aus. Diese ist als Entnahme zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer über einen weiteren privaten Pkw verfügt und behauptet, nur diesen für private Fahrten zu verwenden.

Bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen muss die Entnahme grundsätzlich für jeden Pkw versteuert werden, der für eine Privatnutzung geeignet ist und nicht ausschließlich eigenen Arbeitnehmern überlassen wird.

Es kann jedoch eine private Mitnutzung nicht unterstellt werden, wenn für jeden Führerscheinbesitzer in der Familie mindestens ein privater Pkw zur Verfügung steht, der in Leistung, Ausstattung und Gebrauchswert mit den betrieblichen Pkw vergleichbar ist. Ein geringeres Markenimage eines ansonsten gleichwertigen Privatfahrzeugs schadet nicht.

2. Reisekosten

Reisekosten, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind, waren bisher grundsätzlich nicht abzugsfähig. Die Verfolgung privater Interessen auf einer beruflich veranlassten Reise – z. B. die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten – führte zum Abzugsverbot für die gesamten Reisekosten.

Dies sieht der Bundesfinanzhof jetzt anders. Er lässt bei aufteilbaren Reisekosten den anteiligen Abzug zu, wenn der berufliche Teil der Reise nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

Im entschiedenen Fall durfte ein Arbeitnehmer 4/7 der Flugkosten zu einem Fachkongress in die USA abziehen, weil er an 4 Tagen den Kongress besuchte und 3 Tage Urlaub anhängte. Auch andere Aufteilungsmaßstäbe oder der Verzicht auf die Aufteilung ist möglich, wenn die berufliche oder private Veranlassung besonders gewichtet ist. So wären etwa die Kosten für die Hin-  und Rückreise zu einem Fachkongress auch bei angehängtem Urlaub in voller Höhe abziehbar, wenn die Kongressteilnahme auf Anweisung des Arbeitgebers  erfolgt.

Es bleibt jedoch beim bisherigen Abzugsverbot bei gemischt veranlassten Aufwendungen, wenn eine Trennung der Kosten in einen beruflichen und privaten Teil nicht möglich ist, wie z. B. bei einer touristischen Pauschalreise eines Spanischlehrers nach Spanien.
■ Hans-Peter Süßmuth

Für jeden Gastwirt oder Hotelier sind zufriedene Gäste ganz unbestritten die beste Werbung. Zufriedene Stammkunden kommen wieder und schwärmen gegenüber Verwandten, Freunden oder Kollegen von einem guten Service und einem entspannenden Aufenthalt. Ein wichtiges Anliegen des Unternehmers im Gastgewerbe ist es daher, alle Einrichtungen immer tip top in Schuss zu halten. Kommt es trotz aller Sorgfalt doch einmal zu einem Schadenfall, ist es wichtig, einen zuverlässigen Partner an der Seite zu haben.

Spezielle Haftung

Ob Gastwirt oder Hotelier – dies ist nicht nur ein Unterschied hinsichtlich der unternehmerischen Planung. Auch bei der Frage, ob oder in welcher Höhe ein Gast Anspruch auf Schadenersatz hat, können sich gravierende Unterschiede  ergeben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist zum Beispiel geregelt, dass jeder Gastronom, der Übernachtungsgäste beherbergt, für Beschädigungen oder Abhandenkommen der Sachen haftet, welche die Gäste mitgebracht haben. Auf ein Verschulden des Hoteliers kommt es hierbei überhaupt nicht an. Es besteht gegen den Hotelier also auch ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn zum Beispiel in das Hotelzimmer eingebrochen wird und der Dieb Gegenstände des Gastes stiehlt. Um hier die Existenz des Hoteliers nicht zu gefährden, sind die pro Gast zu ersetzenden Beträge durch das Gesetz allerdings begrenzt auf:

➜ das 100-fache des Beherbergungspreises für eine Nacht
➜ maximal 3.500 Euro
➜ bei Geld und Wertsachen: maximal 800 Euro

Für Gastwirte ohne Übernachtungsgäste gilt diese verschärfte Haftung nicht.

Unbegrenzte Haftung bei Verschulden

Hat in ein Gastwirt oder ein Hotelier den Schaden zudem noch verschuldet (etwa durch ein defektes Zimmertürschloss), oder hat er die Sachen ausdrücklich in Obhut genommen, so kann der Gast über die genannten Summen hinaus unbeschränkt Schadenersatz fordern.

Saal, Sauna, Spielgeräte

Jeder Gastwirt und Hotelier haftet selbstverständlich auch, wenn durch defekte betriebliche Einrichtungen eine Sache beschädigt oder eine Person verletzt wird. Vorstellbar ist etwa, dass eine Stufe zum Veranstaltungssaal nicht gekennzeichnet wird und ein Gast stolpert und sich verletzt. Oder in der zum Wellnessbereich des Hotels gehörenden Sauna löst sich ein Brett der Sitzbank, wodurch ein Saunabesucher verletzt wird. Sollte das Kind eines Gastes zum Beispiel auf dem hoteleigenen Spielplatz durch ein defektes Spielgerät zu Schaden kommen, können durch Schmerzensgeldforderungen und Regressansprüche der Krankenkasse hohe Forderungen auf den Hotelier zukommen.

Eigener Herd ist Goldes Wert

Wohl dem Gastwirt oder Hotelier, der die Betriebsräume sein Eigen nennen kann. Häufig werden für den Betrieb einer Gaststätte oder eines Hotels aber Immobilien angemietet. Ein gutes Gefühl hat dann der Mieter, wenn er Schäden an der Immobilie nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Über die Gebäudeversicherung ist meist nur die einfache Fahrlässigkeit versichert – eine Haftpflichtversicherung bietet auch dann Schutz, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Kfz und Reisegepäck

Größere Hotels verfügen häufig über einen Kundenparkplatz. Ärgerlich, wenn hier ein Schaden an einem abgestellten Kundenfahrzeug entsteht, oder das im PKW verbliebene Reisegepäck zu Schaden kommt. Schnell passieren kann etwas, wenn das Personal das Zubringen und Abholen von Kundenfahrzeugen übernimmt.

Guter Basis-Schutz und sinnvolle Plus-Pakete

Der LVM hat ein neues Versicherungskonzept speziell für das Gastgewerbe entwickelt. Der umfangreiche Basis-Schutz beinhaltet zahlreiche neue Versicherungsbausteine, die bisher zusätzlich zu versichern waren. Durch verschiedene Plus-Pakte für Gaststätten und Hotels wird der LVM den unterschiedlichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen gerecht. Und der Preis dafür? Auch hier wird differenziert: Gaststättenbesitzer zahlen pro beschäftigte Person. Bei Hoteliers richtet sich die Beitragshöhe nach der Höhe des Jahresumsatzes. Auf diese Weise bleibt Sicherheit auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten bezahlbar.

■ Andrea Haeusler

Der Versicherungs-Test

Grunddeckung oder auch Pluspaket – welchen Schutz braucht der Betrieb? Das Versicherungskonzept des LVM berücksichtigt die haftungsrechtlichen Unterschiede bei Hotels und Gaststätten.

Machen Sie den Versicherungs-Test:

Welcher Versicherungsschutz ist für Ihren Betrieb der richtige?

Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Datenschutz will den sogenannten gläsernen Menschen verhindern. Nicht nur Kunden, sondern vor allem auch für und in Unternehmen kommt dem Datenschutz eine wichtige Bedeutung zu.

Unternehmen gehen tagtäglich mit sensiblen Kundendaten um. Mit diesem Wissen müssen Unternehmen im Interesse ihrer Kunden, aber auch in ihrem eigenen Interesse im Rahmen von gesetzlichen Vorschriften und Regularien umgehen. Gelebter Datenschutz ist von elementarer Bedeutung für das Unternehmen und trägt deutlich zu der positiven Wirkung in der Öffentlichkeit bei. Dies gilt für die Weitergabe von Daten nach außen ebenso wie für den Datenaustausch und die Verwendung von Daten im Unternehmen.

Fälle von Datenschutzmißbrauch haben in der Vergangenheit zu einer deutlichen Verschärfung der Gesetze geführt. So hat es über 90 Änderungen im Datenschutzgesetz gegeben. Daneben gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die  Datenschutzaspekte behandeln. Zukünftig sind weitere Verschärfungen und neue Gesetze zu erwarten.

Ohne entsprechende IT-Kenntnisse ist wirksamer Datenschutz heutzutage nicht mehr sicherzustellen. Dennoch findet Datenschutz nicht nur in der IT statt. Stattdessen sind in Unternehmen alle aufgefordert, Datenschutzgrundsätze zu kennen und zu beherzigen. Denn Datenschutz und der sensible Umgang mit Kundendaten ist ein wesentlicher Teil für das Vertrauen unserer Kunden. Dazu sind Informationen, Hinweise und Hilfestellungen nötig. Häufig hilft aber auch schon der gesunde Menschenverstand. Denn sicherlich möchte niemand erleben, dass seine persönlichen Umstände per Telefon abgefragt werden.

■ Nicola Flügemann

Über 90 Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

✘ Erweiterte Anforderungen an den Schutz von Mitarbeiterdaten
✘ Verschärfte Regelungen für die Weitergabe von Daten an Dienstleister
✘ Verschärfte Anforderungen bei der Nutzung von Auskunfteien, beim Scoring und bei Werbemaßnahmen
✘ Erweiterung der Meldepflicht, zum Beispiel beim Verlust meldepflichtiger Daten
✘ Deutliche Erhöhung der möglichen Bußgelder

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise nimmt keine Rücksicht auf Wahltermine und neue Regierungen. Die Bewältigung ihrer Folgen erfordert weiterhin rasches und entschlossenes Handeln. Allen offensichtlichen Startschwierigkeiten zum Trotz hat die Koalition von Union und FDP die Regierungsgeschäfte zügig nach der Bundestagswahl aufgenommen.

Auf der Basis des Koalitionsvertrages hat die neue Regierungskoalition mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz bereits eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen umgesetzt. Von Erleichterungen für Unternehmen, durch Korrektur von wachstumshemmenden Elementen wie zum Beispiel der Entschärfung der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen, bis zu steuerlichen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die zum Jahresbeginn mit einem Umfang von etwa 21 Milliarden Euro in Kraft getreten sind. Dieser Umfang wurde zu einem Drittel von der neuen Koalition beschlossen.

So wurde zum Beispiel der Bezug von Kurzarbeitergeld zum 1. Januar 2010 auf bis zu 18 Monate verlängert, dass die Auswirkungen der Krise abgemildert hat. Ohne diese Änderung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 beginnen wird, lediglich maximal sechs Monate betragen. Ebenfalls fortgeführt werden die besonderen Erleichterungen im Bereich der Kurzarbeit, so zum Beispiel die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildungsmaßnahmen.

Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung durch einen einmaligen Zuschuss von 3,9 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds für das Jahr 2010 die Finanzierung des Gesundheitssystems stabilisiert und weitere Beitragssteigerungen verhindert.
Der erste Bundeshaushalt der neuen Bundesregierung steht somit ganz im Zeichen der Krisenbekämpfung: Stabilisieren und Setzen von Wachstumsimpulsen.
Ein Beispiel hierfür ist das derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindliche Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird ein sonst unvermeidlicher Anstieg der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung vermieden. Hierbei wird das Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit zur Abdeckung des Defizits im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von voraussichtlich 16 Milliarden Euro in einen einmaligen Zuschuss umgewandelt und der Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung einmalig auf insgesamt 15,7 Milliarden Euro aufgestockt.
Diese Politik des Krisenmanagements hat sich in den letzten Monaten bewährt, die Finanzmärkte konnten stabilisiert und die konjunkturelle Talfahrt gestoppt werden. Insbesondere die erfolgreichen Arbeitsmarktmaßnahmen dienen in vielen Ländern der Welt als Vorbild.
Auch auf der Ausgabenseite hat die Bundesregierung bereits klare politische Akzente gesetzt: Für die Zukunftssicherung stellt sie mit einem Programm von 12 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2010 bis 2013 zusätzlichen Investitionen für Bildung und Forschung bereit.

Trotz den hiermit verbundenen Belastungen für den Haushalt ist es gelungen, die vorgesehene Nettokreditaufnahme gegenüber dem ersten Entwurf der Großen Koalition zu reduzieren. Das zeigt deutlich, dass die neue Bundesregierung an einer nachhaltigen Haushaltspolitik sowie an dem Ziel festhält, das strukturelle Defizit in den nächsten Jahren schrittweise zurückzuführen, um so bis zum Jahre 2016 die vereinbarte Schuldengrenze von 0,35 Prozent des BIP (Bruttoinlandsproduktes) einhalten zu können.
Aufgrund der starken Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftkrise für die deutsche Volkswirtschaft und der Herausforderungen für die Bewältigung der Krise, dürfen wir uns nichts vormachen. Wahrscheinlich werden wir bei der Verschuldung des Bundeshaushaltes erst im Jahr 2013 wieder den Stand von 2008 erreichen.

Die christlich-liberale Koalition hat sich daher in dieser Legislaturperiode zur Aufgabe gemacht, mit veränderten Weichenstellungen und mit gezielten Korrekturen, aber auch mit neuen Themenschwerpunkten, die Zukunft unseres Landes zu gestalten und den Zusammenhalt zu stärken.
Die großen Herausforderungen, die wir zu bewältigen haben, sind die Überalterung unserer Gesellschaft mit ihren Folgen auf unsere sozialen Sicherungssysteme, die Sicherstellung der Energieversorgung unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit und der Ausbau der Infrastruktur. Darüber hinaus bleibt es eine wesentliche  Aufgabe der Koalition, durch weitere Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto erhalten.

Franz-Josef Holzenkamp
(MdB)

Bei dem Thema „steuerbegünstigte Vorsorge“ ist für Selbstständige in der Regel die „Basis-Rente“, oft auch „Rürup-Rente“ genannt, erste Wahl. Hier können sie bis zu 20.000 Euro (Ledige) und 40.000 Euro (Verheiratete) jährlich aufwenden, von denen im Jahr 2010 dann 70 Prozent steuerlich absetzbar sind. Die spätere Rente ist dafür ab dem Jahr 2040 in voller Höhe zu versteuern, bis dahin gilt eine Übergangsregelung und die Besteuerung steigt schrittweise an. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Angestellte können ebenfalls die Basis-Rente nutzen, allerdings reduzieren sich die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge um gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Oft ist für Angestellte jedoch die „Riester-Rente“ interessanter, wenn es um eine geförderte Altersvorsorge geht: Auf der einen Seite können auch hier die Beiträge steuerlich abgesetzt werden – allerdings nur bis zu 2.100 Euro jährlich. Auf der anderen Seite spendiert der Staat aber Zulagen, die direkt in den Vertrag fließen und in vielen Fällen höher als die Steuerersparnis sind. Übrigens: Auch Selbstständige können die Riester-Rente nutzen, wenn sie mit einem „riesterfähigen“ Partner verheiratet sind.

Im Alter ist sogar eine 30prozentige Auszahlung des Kapitals möglich, nur der Rest muss verrentet werden. Für Angestellte ist die betriebliche Altersversorgung eine weitere, sehr lukrative Möglichkeit, sich mit Beteiligung des Staates eine sichere Altersversorgung aufzubauen.

Dass aber auch die klassische Lebens- und Rentenversicherung in Zeiten der Abgeltungsteuer allemal interessant ist, wird oft gar nicht erkannt. Aber: Mit Lebens- und Rentenversicherungen lässt sich das Vermögen lebenslang vor der Abgeltungsteuer schützen, wenn man sich später für die Rentenzahlung entscheidet!
Seit gut einem Jahr gilt nun die Abgeltungsteuer und beschert Kapitalanlegern mal mehr, meist aber weniger Freude am Gewinn ihrer Investments. Der Grund: Alle privaten Kapitalerträge wie Zinsen oder realisierte Kursgewinne werden nun mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Verständlich, dass Investoren händeringend nach Lösungen suchen, die ungeliebte Abgeltungsteuer zu vermeiden – insbesondere bei dem ohnehin derzeit sehr niedrigen Zinsniveau. Dabei ist die Lösung ganz einfach: Die altbekannte private Lebens- und Rentenversicherung ist von der Abgeltungsteuer gar nicht betroffen, sofern man sich im Alter für die Rente entscheidet: Die Ansparphase erfolgt komplett steuerfrei, von den späteren Renten wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und stellt quasi einen fiktiven Zinsanteil an der Rente dar. So beträgt der Ertragsanteil bei Rentenbeginn im Alter 65 nur 18 Prozent. Das bedeutet, dass von z.B. 1.000 Euro privater Rente nur 180 Euro als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssten. Wenn man nun für Rentner einen niedrigen Steuersatz unterstellt (zum Beispiel 25 Prozent), dann würden von den 1.000 Euro Rente nur 45 Euro an Steuern abgezogen, die Nettorente läge dann also bei 955 Euro! Und wenn man sich später für die Kapitalauszahlung entscheidet, dann sind die Erträge (diese hat der Gesetzgeber als Differenzbetrag zwischen Ein- und Auszahlung definiert) letztendlich nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn das 60. Lebensjahr erreicht wurde und die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug. Andernfalls sind die Erträge in voller Höhe zu versteuern.

Voraussetzung für die hälftige Besteuerung ist jedoch die Absicherung eines biometrischen Risikos: Der Todesfall oder – bei Rentenversicherungen – die Langlebigkeit müssen kalkulatorisch entsprechend berücksichtigt werden, damit hier eine deutliche Abgrenzung zu reinen  Sparprodukten erfolgen kann. Die Produkte der Versicherungsunternehmen orientieren sich natürlich an diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen und bieten ihren Kunden so eine interessante Alternative. Und nur der Vollständigkeit halber: Die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung erfolgt immer einkommensteuerfrei.

Hinzu kommen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten: Die Produktmanager der Versicherungsunternehmen setzen verstärkt auf Flexibilität, um den Kundenwünschen gerecht zu werden. Flexible Laufzeiten bzw. Rentenbeginnalter, flexible Beitragszahlung und Zusatzbausteine für die Absicherung der Arbeitskraft und der Familie bieten heute bedarfsgerecht das, was der Kunde zur optimalen Absicherung benötigt.

Kunden werden vermutlich zukünftig verstärkt mit dem Segen des Fiskus ihre Altersvorsorge flexibel nach dem Baukastenprinzip aufbauen. „Abgeltungsteuerfrei und flexibel – eine Kombination die ankommt“ zitierte jüngst auch FOCUS-Money und beschrieb damit genau die hier dargestellte Variante der späteren Verrentung, denn „das Vermögen im Versicherungsvertrag kann … ungestört anwachsen.“ Und bei durchschnittlichen Vertragsdauern von derzeit 26 Jahren summiert sich dieser Vorteil schnell zu einem kleinen Vermögen.
■ Hans-Peter Süßmuth

Wiederholt haben diverse Gesundheitsreformen der letzten Jahre und Jahrzehnte ihr beabsichtigtes Ziel verfehlt. Alle bisherigen Versuche, Kosten einzusparen und den Beitrag möglichst konstant zu halten schlugen fehl. Stattdessen steigen im Gesundheitswesen die Kosten weiter deutlich an. Und auch die Zuweisungen aus dem noch recht jungen Gesundheitsfonds, erst 2009 von der „schwarz-roten“ Bundesregierung eingeführt, reichen bereits ein Jahr nach Start des Fonds zahlreichen Krankenkassen nicht für ein ausgeglichenes Budget.

Das fehlende Geld sollen wieder einmal die Versicherten selbst aufbringen. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen kündigen bereits an, dass sie in diesem Jahr nicht ohne einen Zusatzbeitrag auskommen werden. Wollten anfangs einige Kassen von ihren Mitgliedern monatlich pauschal 8 Euro Zusatzbeitrag erheben, wie es u.a. DAK und KKH-Allianz im Februar bzw. März bereits getan haben, wird es voraussichtlich für zahlreiche Bundesbürger noch deutlich teurer. Einige Krankenkassen signalisieren bereits jetzt, dass sie den maximalen Zusatzbeitrag kassieren werden.

Damit müssen Versicherte, die schon jetzt den Höchstbeitrag zahlen, aufs Jahr hochgerechnet nochmals bis zu 450 Euro Zusatzbeitrag an ihre Kasse zahlen! Der höchstmögliche Zusatzbeitrag liegt nach dem Gesetz bei einem Prozent des Bruttoeinkommens des Kassenmitglieds. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich brutto 3.750 Euro berechnet, kann also maximal 37,50 Euro betragen. Zu den ersten Kassen die hiervon Gebrauch machen gehört die Betriebskrankenkasse (BKK) Heilberufe mit immerhin etwa 170.000 Mitgliedern, sowie voraussichtlich die GBK-Köln mit etwa 40.000 Mitgliedern. Weitere werden sicherlich in Kürze folgen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrags

Der Gesetzgeber wünscht ausdrücklich mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Deshalb muss auch niemand tatenlos zusehen, wenn seine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt. Den Versicherten steht bei Erhebung eines Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht zu und zwar auch während der  ansonsten bestehenden 18-monatigen Bindefrist.

So müssen die Krankenkassen spätestens einen Monat vor der Fälligkeit eines Zusatzbeitrags ihre Mitglieder informieren und dabei auch auf das besondere Kündigungsrecht hinweisen. Möchte das Mitglied daraufhin kündigen, wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats nach dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung ausgesprochen hat, wirksam. Hiervon ausgenommen sind nur die Versicherten in einem Wahltarif, sie haben kein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie sind somit durch den Wahltarif 3 Jahre an ihre Kasse gebunden.

Vergleichen hilft Sparen: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse

Dass es auch ohne Zusatzbeitrag geht, beweist die bundesweit geöffnete Ersatzkasse hkk Erste Gesundheit mit Sitz in Bremen. Statt von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen, hat sie für das Jahr 2010 die Ausschüttung einer Beitragsprämie beschlossen. So erhalten die beitragspflichtigen Mitglieder bereits im zweiten Jahr hintereinander eine Prämie von 60 Euro ohne Vorbedingungen ausgeschüttet. Damit gehört sie nach eigener Aussage auch in Zeiten des Gesundheitsfonds zu den wettbewerbsfähigsten Krankenkassen. Auch wer erst im Laufe des Jahres zur hkk wechselt, darf sich noch freuen. Zwar setzt die Prämie in Höhe von 60 Euro eine für das ganze Jahr durchgehende beitragspflichtige Mitgliedschaft voraus. Aber auch bei einer kürzeren Mitgliedschaftsdauer in der hkk wird die Prämie noch entsprechend angepasst, also zeitanteilig ausgezahlt. Damit umfasst der Beitragsvorteil eines hkk-Mitglieds selbst noch gegenüber den Kassen, die nur 8 Euro monatlich und somit auf das Jahr hochgerechnet 96 Euro Zusatzbeitrag erheben, immerhin bis zu 156 Euro/Jahr.

Private Krankenversicherung erlebt Renaissance

Die Schwächen des Gesundheitsfonds und die Finanznot vieler Krankenkassen rücken aktuell die privaten Krankenversicherungen als zukunftsorientiertere Alternative wieder stärker in den Fokus. Zwar müssen auch sie die steigenden Krankheitskosten durch Beitragserhöhungen an ihre Versicherten weiter geben. Dennoch gilt nach wie vor: Vielen freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse bringt der Wechsel in die private Krankenversicherung Leistungs- und Beitragsvorteile. Hier empfiehlt sich eine ausführliche Beratung, in der auch auf individuelle Aspekte eingegangen werden kann.

Etwa 2.000 LVM-Servicebüros sind bereits zusätzlich hkk-Servicepunkt

Durch die exklusive Partnerschaft zwischen dem LVM und der hkk bieten bundesweit etwa 2.000 LVM-Servicebüros jetzt auch gleichzeitig als hkk-Servicepunkt ihren Kunden und Interessenten neben dem umfassenden privaten LVM-Rundum-Krankenschutz auch ein optimales Angebot aus gesetzlichem Krankenschutz und privaten LVM-Zusatzversicherungen.
■ Norbert Schulenkorf

Der Betriebsnachfolger hat bereits seit 2008 die Wahl, ob er eine Verschonung des Betriebsvermögens zu 85 Prozent oder zu 100 Prozent in Anspruch nehmen möchte. Rückwirkend ab 2009 ergeben sich nun deutliche Verbesserungen: Die Zeiträume, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss, werden verkürzt. Außerdem werden die erforderlichen Lohnsummen gesenkt!

85 Prozent des Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn

➜ das Unternehmen fünf Jahre fortgeführt wird
➜ die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraumes nicht unter 400 Prozent der Ausgangssumme gesunken ist und
➜ das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal
50 Prozent beträgt.

100 Prozent bleiben auf Antrag steuerfrei, wenn

➜ das Unternehmen sieben Jahre fortgeführt wird
➜ die Lohnsumme am Ende des gesamten Zeitraumes nicht unter 700 Prozent der Ausgangssumme gesunken ist und
➜ das unschädliche Verwaltungsvermögen maximal
10 Prozent beträgt.

Die Wahl ist mit Abgabe der Steuererklärung bindend und kann nicht nachträglich geändert werden. Die Erleichterungen sind erstmals auf Erwerbe anzuwenden, deren Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist. Sofern für Erbschaften aus 2007/2008 auf Antrag das neue Recht angewendet wurde, gelten die Verbesserungen auch rückwirkend.
Hinweis: Die Regelung zu den Lohnsummen gilt nur bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten. Für schädliche Überentnahmen gilt bei beiden Varianten die verkürzte Frist von fünf Jahren.

Zum aktuellen Stand: Seit Jahren wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Es handelt sich dabei um eine Ergänzungsabgabe, mit der die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden sollte. Eine Ergänzungsabgabe darf allerdings nur für „vorübergehende Bedarfsspitzen“ erhoben werden. Für die Deckung eines langfristigen Bedarfs ist sie unzulässig.

Nun hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) entschieden, dass der Solidaritätszuschlag seit dem Jahr 2007 seine verfassungsrechtliche Bedeutung verloren hat und dem Zweck einer Ergänzungsabgabe widerspricht. Als Folge hat das FG dieses Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Nur dieses kann entscheiden, ob der „Soli“ tatsächlich verfassungswidrig ist. Hinweis: Die Finanzämter müssen das Einspruchsverfahren ruhen lassen, da ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

IGU e. V.