Text: Thorsten Meyer
„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit von Ephesus, 535-475 v. Chr.). Dieses alte Sprichwort zeigt, dass uns der Wandel seit jeher begleitet. Er ist sogar zwingend notwendig, denn Stillstand bedeutet Rückschritt.
Geändert hat sich das Tempo, mit dem die Veränderungen an uns vorbeiziehen. Da kann einem schon mal schwindlig werden. Und der Wandel macht auch vor dem Unfallschutz nicht halt. Deshalb passt sich der Schutz, den die Versicherer anbieten, immer wieder den Lebenssituationen der Kunden an. So sind in aktuellen Policen die Folgen eines Unfalls durch Schwindel mitversichert. Ältere Policen decken dies nicht ab. Dieser wichtige Punkt wird unter dem Begriff „Bewusstseinsstörungen“ behandelt. Um den eigenen Schutz und den Ihrer Mitarbeiter zu überprüfen, lohnt sich ein Blick in die Police.
Doch damit nicht genug. Zum Vorteil des Kunden verschiebt sich auch die Grenze, ab der die Unfallversicherer bei aktuellen leistungsstarken Policen die volle Invaliditätsleistung erbringen. Früher wurde erst bei Vollinvalidität (100 Prozent Invalidität) die volle Summe ausgezahlt. Heute gibt es Policen, die bereits bei 50 Prozent Invalidität die volle Summe auszahlen. Das ist nicht nur kundenfreundlich, sondern vor allem bedarfsgerecht – ein echter Leistungsturbo.
Dies sind nur zwei von vielen Beispielen, wie sich die Unfallversicherung den veränderten Bedürfnissen der Kunden anpasst. Die Frage nach dem Warum erübrigt sich fast: Es ist den Menschen wichtig. Nach einem Unfall geht es darum, sich mit den einschneidenden Folgen auseinanderzusetzen und den Alltag darauf einzustellen. Da ist kein Platz für finanzielle Not.
Und was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Das sagt Ihnen Ihr persönlicher Berater. Er hat den Überblick und kann diese wichtigen Punkte in Ihren Versicherungsschutz einschließen. Sprechen Sie mit ihm.
Zum Autor:
Thorsten Meyer ist Versicherungsfachwirt. Seit über zehn Jahren befasst er sich vorrangig mit Unfall- und Krankenversicherungen.