1/2024 Krankenkassen-Wechsel: Beiträge sparen und gleichzeitig top versichert sein!

Text: Andrea Weidemann

Von den mehr als 84 Millionen Menschen in Deutschland waren zu Beginn des Jahres 2024 rund 74 Millionen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie waren entweder Pflichtmitglied, freiwillig- oder familienversichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen 95 Krankenkassen auf dem Markt. Davon sind allerdings nicht alle frei wählbar, sondern teils nur regional oder für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen.

Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse?

Spätestens seit Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags im Jahr 2015 ist es für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiv die Kassen zu vergleichen. Denn die Zusatzbeiträge zwischen den einzelnen Krankenkassen variieren stark. Abhängig vom persönlichen Einkommen und der gewählten Krankenkasse ergeben sich Beitragsunterschiede von bis zu mehreren hundert Euro im Jahr.

Hohe Zusatzbeiträge sind ein guter Grund die Krankenkasse zu wechseln. Allerdings sollten die Leistungen nicht außer Acht gelassen werden. Die Regelversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Versicherten einzustellen: durch Service, freiwillige Zusatzleistungen, Wahltarife und Bonusprogramme.

Dabei gilt: Eine teure Krankenkasse muss nicht automatisch ein besseres Leistungsangebot aufweisen.

Im besten Fall spart man Beiträge und ist gleichzeitig top versichert!

Doch was macht eine gute Krankenkasse eigentlich aus?

Bei den Zusatzleistungen kann man beispielsweise auf Zuschüsse zu Reiseimpfungen, Zahnprophylaxe, Kinderwunschbehandlung oder die Erstattung für Naturheilkunde achten. Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Satzungsleistungen im Präventionsbereich zu werfen. Bonusprogramme, die gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnen, runden das Angebot vieler Krankenkassen ab.

Die Erwartungen der Versicherten beim Thema Service sind sehr unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich oder eine Bewertung an dieser Stelle schwierig. Die einen bevorzugen den persönlichen Kontakt in der Geschäftsstelle, die anderen möchten ihre Angelegenheiten mit der Krankenkasse online oder per App erledigen. Wer Kinder hat, dem ist die medizinische Beratung auch am Wochenende wichtig. Für Reisefreudige ist die Möglichkeit einer Videosprechstunde interessant. Die telemedizinische Beratung spricht besonders Personen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sei es die Vermittlung von Facharztterminen oder eine Spezialisten-Empfehlung: Das Spektrum an möglichen Serviceangeboten ist vielseitig.

Um die passende Krankenkasse zu finden, kann es helfen, folgende Fragen für sich zu klären:

● Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
● Welche Zusatzleistungen bietet die Krankenkasse über das gesetzliche Maß hinaus?
● Gibt es Beratungsangebote zu gesundheitlichen Themen?
● Unterstützt die Krankenkasse mich bei der Arztsuche?
● Bietet die Krankenkasse Wahltarife an?
● Bietet die Krankenkasse ein attraktives Bonusprogramm, das zu mir passt?
● Welche Präventionsprogramme gibt es?
● In welcher Höhe werden Kosten für Gesundheitskurse übernommen?
● Ist die persönliche Beratung vor Ort wichtig? Reicht eine telefonische Beratung oder via Internet? Wie sind die Servicezeiten?

Wann ist der Wechsel der Krankenkasse möglich?

Die Krankenkasse kann zum Ende des übernächsten Monats gewechselt werden, vorausgesetzt die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse hat bereits zwölf Monate bestanden. Man nennt dies auch Bindefrist.

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch während der zwölf-monatigen Bindefrist. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monate.

Es gibt zwei Ausnahmen:

→ Wer den Arbeitgeber wechselt, kann ohne Einhaltung der zwei-monatigen Kündigungsfrist zu einem neuen Krankenversicherer wechseln.
→ Freiwillig Versicherte mit einem speziellen Wahltarif sind je nach Laufzeit des Wahltarifs länger an die Krankenkasse gebunden und haben keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht.

Wie ist die Vorgehensweise bei einem Krankenkassen-Wechsel?

Der Krankenkassen-Wechsel ist unkompliziert und risikolos. Eine Kündigung ist dafür seit Januar 2021 nicht mehr erforderlich. Es ist lediglich der Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse auszufüllen. Die neu gewählte Krankenkasse informiert dann die bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nun muss der Versicherte nur noch den Arbeitgeber formlos über die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse in Kenntnis setzen.

Kündigen müssen nur die Mitglieder, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wollen. Damit die Kündigung wirksam wird ist nachzuweisen, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.

Gut zu wissen: Mitversicherte Familienangehörige haben kein eigenes Krankenkassenwahlrecht. Sie sind automatisch in der Krankenkasse des Familienmitglieds (Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner) versichert, wenn sie einen Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung haben.

Ein paar Tipps:

Nicht nur unabhängige Verbraucherorganisationen oder Krankenkassenvergleiche, sondern auch Ratgeber für Verbraucher- und Finanzthemen können beim Krankenkassen-Wechsel hilfreich sein.

Im Januar 2024 hat beispielsweise die Finanztip Verbraucherinformation GmbH verschiedene bundesweit geöffnete Kassen in den Bereichen: Serviceangebot, Beitrag, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz bewertet. Das beste Gesamtergebnis erzielte dabei die Handelskrankenkasse (hkk).

Als bundesweit tätige gesetzliche Krankenversicherung bietet die hkk viele Extraleistungen für Impfungen, Krebsfrüherkennung, sportliche Aktivitäten und alternative Medizin an. Darüber hinaus werden die überdurchschnittlichen Leistungen in diesem Jahr um zusätzliche digitale Vorsorge- und Gesundheitsprogramme erweitert. Entgegen dem allgemeinen Trend hält die hkk ihren günstigen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent stabil und liegt damit 0,72 Prozentpunkte unter dem Branchendurchschnitt von 1,7 Prozent. Die hkk ist schon seit 10 Jahren eine der günstigsten bundesweit wählbaren Krankenkassen.

Die Beitragsersparnis durch die hkk-Mitgliedschaft kann beispielsweise als „Wiederanlage“ für die LVM-Kranken-Zusatzversicherung (inkl. Beitragsvorteil durch die Kooperation) genutzt werden. Die Zusatzversicherungen der LVM sind optimal auf die gesetzliche Krankenversicherung der hkk abgestimmt und runden den Versicherungsschutz individuell ab.

Ein Krankenkassenwechsel kann sich sowohl finanziell als auch vom Leistungsangebot lohnen!


Zu den Autoren:

Andrea Weidemann arbeitet als Versicherungskauffrau in dem Bereich Verkaufsförderung der Krankenversicherung.

IGU e. V.