Text: Jutta Hülsmeyer, Anne Hilchenbach
Vereine erfüllen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben. Sie fördern das soziale Miteinander und die Begegnung von Menschen. Sie pflegen Traditionen, engagieren sich für kulturelle Vielfalt und leisten vielfach wertvolle Lebenshilfe. So viel Freude das Vereinsleben bereitet, birgt es aber auch Risiken. Ob Wettkampf, Geselligkeit oder Gemeinnütziges – im Verein nehmen Obmann, gesetzliche Vertreter und Mitglieder viele Aufgaben wahr. Dabei können Fehler unterlaufen oder rechtliche Streitigkeiten aufkommen.
Die Vereinshaftpflichtversicherung – ein absolutes Muss für jeden Verein.
Wussten Sie schon …
…, dass jeder Verein – und damit der Vorstand als seine Vertretung – laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden aufkommen muss, die durch seine Aktivitäten entstehen? Und das in unbegrenzter Höhe.
Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Anspruch gegen ein Vereinsmitglied oder gegen den Verein selbst richtet. Es ist außerdem gleichgültig, ob der Verein eingetragen oder als gemeinnützig anerkannt ist. Die Vereinsvorstände haften für alle Aktivitäten des Vereins – gegebenenfalls sogar mit ihrem Privatvermögen.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss für jeden Verein. Dabei ist guter Versicherungsschutz gefragt, denn das Vereinsleben ist vielseitig und je nach Situation kann schnell etwas passieren. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
● Durch ein Versehen engagiert der Vereinsvorstand eine 5-köpfige Musikband für das Vereinsfest zu einem falschen Termin. Die fälligen Honorarkosten muss der Verein trotzdem zahlen. -> Vermögensschäden
● Auf der eigenen Website veröffentlicht der Verein das Hochzeitsfoto eines Mitglieds ohne dessen Zustimmung. -> Persönlichkeits-/Namensrechtverletzung
● Der Verein leiht sich für ein Jubiläumsfest ein Zelt. Beim Aufbau wird es nicht ausreichend gesichert. Durch eine Windböe reißt das Zelt aus der Verankerung und wird erheblich beschädigt. -> Schäden an geliehenen Sachen
● Ein Mannschaftsbetreuer fährt mit seinem eigenen Auto einige Spieler der Jugendmannschaft zu einem Auswärtsspiel. Aufgrund einer Unaufmerksamkeit fährt er vor einer Ampel auf ein wartendes Auto auf. Er meldet den Kfz-Haftpflichtschaden seinem Kfz-Versicherer. Der Schadenfreiheitsrabatt für sein Auto wird hochgestuft. -> Ausgleich der SFR-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden
● Bei einem Sommerfest verkaufte der Verein von Mitgliedern selbst gebackene Kuchen. Für die Füllung eines Kuchens wurden rohe Eier verarbeitet. Der Kuchen wurde aber zu warm gelagert. Mehrere Personen erkrankten nach dem Verzehr an Salmonellen. -> Abgaben von Speisen und Getränken
Empfehlenswert ist für die Vereinshaftpflicht eine Grundversicherungssumme von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung – ohne sie kann es teuer werden
Auch wenn es schwer vorstellbar scheint …
… Vereine und Verbände können sich genauso wie Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sehen.
Ein Rechtsstreit kann für einen Verein und seine Mitglieder sehr teuer werden und unter Umständen sogar dessen Existenz gefährden. Mit einer Vereinsrechtsschutzversicherung profitiert der Verein von finanzieller Unterstützung, um sein Recht durchzusetzen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und sonstige Prozesskosten. Darüber hinaus bietet sie sinnvolle Rechtsservices und vermittelt den Kontakt zu Mediatoren für Schlichtungsgespräche.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
● Bei einem Vereinsfest wird ein Vorstandsmitglied von einem Besucher verletzt. Schadenersatz und Schmerzensgeld müssen geltend gemacht werden. -> Schadenersatz-Rechtsschutz
● Aufgrund zurückgehender Einnahmen muss der Verein einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle kündigen. Allerdings ist die betroffene Mitarbeiterin mit Ihrer Sozialauswahl nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. -> Arbeits-Rechtsschutz
● Während einer Vereinsveranstaltung erleidet ein Besucher einen Unfall und
wird dabei verletzt. Gegen den Vorstand wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung eingeleitet, weil die die Sicherheitsvorschriften angeblich nicht eingehalten wurden. -> Straf-Rechtsschutz
● Das Vereinsfest soll die nächtliche Ruhe der Nachbarn gestört haben. Der Verein bekommt einen Bußgeldbescheid. -> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
● Das Finanzamt bestreitet die Gemeinnützigkeit des Vereins. -> Steuer-Rechtsschutz
● Die Anwohner in der Nähe einer Sportanlage des Vereins beschweren sich über Lärmbelästigung durch den Trainings- und Spielbetrieb und verlangen eine Einstellung der Vereinsaktivitäten an den Wochenenden. Ein Mediator erreicht, dass das nachbarschaftliche Miteinander wieder hergestellt wird. –> Immobilien-Rechtsschutz
● Auf der Vereinsfahrt verunfallt der Vereinsbus, der in der zusätzlichen Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert wurde. Mehrere Vereinsmitglieder werden verletzt und verlangen Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Unfallverursacher. -> Verkehrsrechtsschutz
Vereine sollten neben der Vereinsrechtsschutzversicherung die Immobilienrisiken und den Verkehrsrechtsschutz versichern, damit auch die letzten beiden Beispielsfälle abgesichert sind.
Zur Autorin:
Jutta Hülsmeyer ist seit vielen Jahren in der Versicherungsbranche tätig und auf den gewerblichen Haftpflichtbereich spezialisiert.
Zur Autorin:
Anne Hilchenbach ist Juristin mit Erfahrung in Vertriebsunterstützung, Produktgestaltung und Marktbeobachtung rund um Rechtsschutzversicherungen.