3/2022 Die Betriebshaftpflicht – bedarfsgerechter Schutz

Welche Eigenschaften sollte ein Produkt haben, damit es bei den Kunden gut ankommt? In der heutigen Zeit gibt es hierzu viele Antworten. Eine lautet: Flexibilität!

Kunden wünschen sich Produkte, die auf ihren persönlichen Bedarf ausgerichtet sind und Unternehmen an ihrer Seite, die derartige Produkte unkompliziert anbieten.

Je nach Tätigkeitsbereich sind Unternehmen individuellen Risiken ausgesetzt, die es zu schützen gilt. Die Betriebshaftpflicht sollte daher optimal auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Der Bäcker von nebenan hat einen anderen Versicherungsbedarf als ein großer Baubetrieb oder ein Hotel. Für viele Branchen bieten Versicherer spezielle Versicherungskonzepte.

Aber reicht diese Form der Flexibilität? Nein, denn Versicherer wie die LVM bieten neben verschiedenen Versicherungssummen auch mehrere Möglichkeiten der Beitragsgestaltung an. Der Beitrag reduziert sich, indem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro vereinbart wird. Der Versicherungsschutz kann ebenfalls flexibel gestaltet werden. Ein solider Grundschutz beinhaltet viele wichtige Leistungen. Dies können zum Beispiel der Versicherungsschutz im Fall von Schäden bei der Bearbeitung fremder Sachen oder Mietsachschäden sein. Auch ist die Privat-Haftpflicht des Betriebsinhabers automatisch enthalten.

Sind weitere Leistungen gewünscht, kann ein sogenannter Plusbaustein hinzugebucht werden. Derartige Bausteine umfassen verschiedene Risiken, für die sonst einzelne Beiträge zu leisten wären. Diese Pluspakete sind auf die jeweilige Betriebsart zugeschnitten. Das Pluspaket für Baubetriebe beinhaltet beispielsweise andere Leistungen als das Paket für herstellende Betriebe oder Hotels und Gaststätten. Ergänzend können Haftpflicht-Cyberrisiken abgesichert werden, da immer mehr Unternehmen Opfer von Cyberattacken werden.

Die Art der Beitragsberechnung spielt ebenfalls eine Rolle. Insbesondere Betriebe der Baubranche unterliegen starken Personal- und Umsatzschwankungen. Es macht Sinn, den Beitrag nicht – wie sonst üblich – nach der Anzahl der tätigen Personen zu berechnen, sondern nach dem Jahresumsatz. So reduziert sich der Beitrag in umsatzschwachen Jahren oder passt sich in umsatzstärkeren Jahren an. Bei der Berechnung nach dem Umsatz ist es so, dass ( fast) alle Risiken über einen Beitrag abgedeckt sind – eine aufwändige Einzelberechnung entfällt.

Was kann passieren?
Bei gemieteten Betriebsgebäuden oder Räumlichkeiten ist der Ärger häufig groß, wenn es zu einem Schaden kommt. Schäden, die durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstehen, sind üblicherweise in der Grunddeckung einer Betriebshaftpflicht mitversichert.

Wie sieht es mit Mietsachschäden durch andere Ursachen aus? Bei einigen Versicherern muss dieses Risiko zusätzlich eingeschlossen werden. Andere haben diese Leistung bereits im Grundschutz integriert. Ein Schadenbeispiel: Der Mitarbeiter stößt versehentlich mit einem Handhubwagen gegen das Rolltor der gemieteten Lagerhalle. Das Rolltor wird stark beschädigt.

Alltägliche Risiken sind nicht zu unterschätzen
Installateure erhalten häufig den Auftrag, die vom Kunden gekaufte Photovoltaikanlage oder andere elektrische Anlagen zu montieren. Hierbei kann es zu Bearbeitungsschäden an der übernommenen Sache kommen. Mit dem Versicherer sollte abgeklärt werden, ob in diesem Fall Schäden an der zu montierenden Photovoltaikanlage oder elektrischen Anlage mitversichert sind.

Homeoffice – ein Thema der letzten Jahre
Immer mehr Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice. Versicherer reagieren auch auf derartige Veränderungen im Arbeitsalltag. So sind in der Regel Haftpflichtansprüche, welche Dritten oder Mitarbeitern in Verbindung mit dem Homeoffice entstehen, mitversichert.

Antidiskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als “Antidiskriminierungsgesetz”, stellt sicher, dass Menschen aufgrund ihres Alters, des Geschlechts, ihrer Rasse oder der ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung, der sexuellen Neigung oder einer Behinderung nicht benachteiligt werden. Unternehmer bzw. Arbeitsgeber sind verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. Dieses macht sich im gesamten Bewerbungsprozess – beginnend mit der Stellenausschreibung – bemerkbar. Viele Versicherer bieten Versicherungsschutz für den Fall, dass der Unternehmer wegen einer Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Benachteiligung von einem Dritten in Anspruch genommen wird.

Fazit
Die Betriebshaftpflicht ist ein unverzichtbarer Schutz! Aufgrund der individuellen Risiken eines jeden Unternehmens ist die Beratung durch einen Versicherungsexperten unerlässlich.

■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.