2/2022 Einheitlichkeit oder Individualität – was macht Sinn?

In vielen alltäglichen Bereichen machen uns Kombi-Geräte das Leben leichter. Da gibt es den Staubsauger, der gleichzeitig feucht wischt oder den Backofen, der für den schnellen Snack zur Mikrowelle wird. Kein anderes Gerät hält bei einer so geringen Größe derart vielfältige Funktionen bereit wie das Smartphone: fotografieren, scannen, E-Mails, Kalender, Internetzugang, telefonieren und vieles mehr…
Eine vergleichbare Entwicklung ist auch bei Versicherungsprodukten erkennbar.
Auf der einen Seite gibt es das Bündel mehrerer rechtlich selbstständiger Verträge unter einem anlass- oder sachbezogenen Titel. Sinngemäß sind dies Produkte, die z. B. unter Namen wie „Alles für Haus und Hof “ angeboten werden und neben einer Gebäude- auch eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung beinhalten.

Auf der anderen Seite gibt es Verträge, die Leistungsmerkmale aus unterschiedlichen Produkten vereinen: Beispielsweise enthält die Gebäudeversicherung auch eine Maschinenversicherung oder die Inhaltsversicherung ist durch zusätzliche Einschlüsse um eine Elektronik- und Transportversicherung ergänzt.

Die Motivation der Produktentwickler ist in aller Regel ein vertrieblicher Ansatz. Aber macht es einen Unterschied, ob ich für alle Risiken jeweils einen einzelnen Versicherungsvertrag abschließe oder einen Vertrag für viele Risiken? Ist das eine Vorgehen sinnvoller als das andere? Die Antwort liefert der Bedarf des Kunden.

Um beim Bild des Smartphones zu bleiben, reichen hier die Apps für eine schnelle E-Mail oder einen Schnappschuss. Für höheren Komfort oder eine bessere Qualität braucht es dann doch PC oder Fotoapparat.

Bei Versicherungsprodukten verhält es sich ähnlich. Der Einschluss zusätzlicher Bausteine, angelehnt an Spezialprodukte bietet guten Schutz und reicht in vielen Fällen aus.

Der Baustein „Elektronik“ in der Inhaltsversicherung beispielsweise umfasst häufig aber nur Geräte der technischen Büroeinrichtung wie Kommunikations und EDV-Geräte. Für die Versicherung von Mess- und Prüftechnik oder medizinischen Geräten ist folglich eine eigenständige Elektronikversicherung erforderlich.

Letztlich ist es völlig zweitrangig, welcher Weg zum passenden Versicherungsschutz führt. Wichtig ist, dass der individuelle Versicherungsbedarf des Kunden erkannt und bedient wird. Und da hilft nur die richtige Beratung in einem offenen und vertrauensvollen Gespräch.

■ Karsten Martini

IGU e. V.