Jeder Autofahrer kennt die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, abgekürzt IVK. Seit mehr als fünf Jahrzehnten wird sie auf grünem Papier ausgedruckt und daher „Grüne Karte“ genannt.
Wozu dient die „Grüne Karte“?
Verkehrsopfer sollen nicht dadurch benachteiligt werden, dass ihnen ein Schaden entsteht, der durch ein ausländisches Kraftfahrzeug ohne oder mit zu geringem Versicherungsschutz verursacht wird. Bei Fahrten ins Ausland gilt die „Grüne Karte“ daher als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz Haftpflichtversicherung nach den im Besuchsland geltenden Bestimmungen besteht, also zum Beispiel der im Besuchsland geltenden Mindestversicherungssumme. Dadurch wird vermieden, dass Autofahrer bei Grenzübertritt eine dem Besuchsland entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. In den meisten Mitgliedsländern genügt als Nachweis für eine gültige Kfz Haftpflichtversicherung sogar das Autokennzeichen des Herkunftslandes (sogenanntes „Kennzeichenabkommen“). Dennoch empfiehlt es sich aus Transparenzgründen, die „Grüne Karte“ immer bei Auslandsreisen mitzuführen.
Wie funktioniert das Grüne-Karte-System?
Das Grüne-Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Gegenwärtig gehören dem System 48 Länder an. In jedem Mitgliedsland gibt es ein nationales Grüne Karte-Büro, in Deutschland das „Deutsche Büro Grüne Karte e.V.“ – eine Einrichtung der deutschen Autoversicherer.
Verursacht ein Kraftfahrzeug mit „Grüne Karte“ im Ausland einen Schadenfall, wird dieser vom dort ansässigen nationalen Grüne-Karte-Büro bearbeitet. Das Büro stellt dabei sicher, dass das Verkehrsopfer eine Entschädigung gemäß dem gewohnten nationalen Standard erhält.
Was ist der Zweck des neuen Anstrichs?
Seit Juli 2020 können Versicherer nun die „Grüne Karte“ auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen sie dies in Deutschland und den meisten Mitgliedsstaaten verbindlich tun. Eine vor diesem Zeitpunkt auf grünem Papier ausgestellte IVK läuft aber nicht automatisch zum 1. Januar ab, sondern bleibt bis zu dem auf der Karte eingetragenen Ablaufdatum gültig.
Der Verzicht auf die grüne Farbe trägt den geänderten technischen Möglichkeiten Rechnung. Er hat den Vorteil, dass die IVK jetzt auch elektronisch, zum Beispiel per E-Mail, von den Versicherern an ihre Kunden versandt und auf dem heimischen Drucker ausgedruckt werden kann. Ein Ausdruck ist weiterhin unbedingt erforderlich. Das Vorzeigen einer rein digitalen „Grünen Karte“ auf dem Smartphone genügt nicht.
Auch wenn die grüne Farbe künftig ganz wegfällt, wird das Grüne-Karte-System wohl weiterhin bestehen bleiben, ebenso der Name „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ für die in Deutschland zuständige Organisation. Manche Dinge ändern sich also doch nicht …
■ Rainer Rathmer