1/2018 „Eigentum“ an Mobilitätsdaten – Wem gehören die Daten aus dem Auto?

Bei kaum einem Thema wird so kontrovers gehandelt wie beim Thema Datenweitergabe. Millionen von Nutzern moderner Kommunikationsmedien geben arglos oder willentlich sensible Daten preis. Andererseits steigen bei den Nutzern die Erwartungen an den Schutz personenbezogener Daten.
Wenn man an das Sammeln von Daten denkt, hat man in erster Linie das Internet bzw. internetbasierte Anwendungen wie Facebook, Twitter, WhatsApp oder Cloud-Anwendungen im Sinn.
Eine offensichtliche Datenquelle wird bisher übersehen: Das Automobil. Durch die ständige Weiterentwicklung und Vernetzung unserer Autos werden sie zu immer größeren Datenlieferanten.
Und auf diese Datenquelle hat bisher allein einer Zugriff: Der jeweilige Hersteller des Fahrzeugs.
Ist das richtig so? Wem gehören eigentlich die beim Fahrzeugbetrieb anfallenden Daten? Dem Fahrzeughersteller? Dem Halter oder Fahrer des Fahrzeugs? Vielleicht beiden? Was ist, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt? Gehören die Daten dann dem Leasinggeber, also dem Fahrzeugeigentümer oder dem Kfz-Halter, der es für gewöhnlich nutzt? Gibt es rechtlich überhaupt ein „Eigentum“ an Daten?
Das sind Fragen, die auch das Bundesverkehrsministerium interessieren und die so schwer zu beantworten sind, dass es dazu die Studie „Eigentumsordnung an Mobilitätsdaten?“ in Auftrag gegeben hatte. Im Sommer 2017 wurde die Studie veröffentlicht und befindet sich zurzeit in einer breiten Fachkonsultation, die sich an sämtliche Interessenträger u.a. aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Instituten und Verbraucherschutzorganisationen richtet. Die Klärung der Eigentumsfrage ist Basis für die Erschließung neuer Geschäftsmodelle. Die Diskussion dazu dauert aktuell noch an.
Einigkeit besteht darüber, dass Daten marktfähige und damit finanziell relevante Güter sind. Ebenfalls klar zu sein scheint, dass Datenmonopole vermieden werden müssen. Aus diesem Grunde müssen Mobilitätsdaten Gegenstand einer regulatorischen gesetzgeberischen Initiative sein.
Ein Ausschnitt zu diesem Thema – die Speicherung von Daten in Kfz mit hochautomatisierten Systemen – wurde im Januar auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Die dort vertretenen Experten empfahlen, solche Daten nicht nur im Kfz selbst („black box“), sondern auch außerhalb bei „einem unabhängigen Dritten“ zu speichern.
Damit ist die richtige Zielrichtung vorgegeben. Nicht nur die Autohersteller, sondern Dritte müssen einen Datenzugriff haben können. Die Autofahrer selbst müssen frei entscheiden können, ob, wann und wem sie welche Daten senden. Dadurch werden dann ganz praktische Fragen beantwortet: Die Unfallmeldung aus dem Fahrzeug geht sofort an die Notrufzentrale. Wohin geht sie noch? An den Autohersteller? Oder besser gleich an den Versicherer, damit dieser die Bergung des Fahrzeugs und die schnellstmögliche Schadensregulierung veranlassen kann?
Die Frage nach der Hoheit über solche Daten ist aktuell auch Gegenstand der Petition „data4drivers“, die sich klar positioniert: Die im Auto anfallenden Daten gehören nicht den Automobilherstellern, sondern in die Hände der Autofahrer.
WER SOLL DIE HOHEIT ÜBER IHRE DATEN HABEN? ENTSCHEIDEN SIE SELBST: WWW.DATA4DRIVERS.EU ■ Rainer Rathmer

IGU e. V.