Mähroboter sind eine schöne Sache für die Besitzer. Nachbarn könnten sich vom dauerhaften Geraspel allerdings gestört fühlen. Dürfen sie die Mähzeiten einschränken?
Im Vergleich zu konventionellen Benzinrasenmähern arbeiten die kleinen Mähroboter ziemlich geräuscharm. Dafür wuseln sie mehr oder weniger im Dauerbetrieb über das Grün. Solange der zulässige Lärmpegel nicht die gesetzlich vorgegebenen Werte überschreitet, müssen Nachbarn das Brummen aber dulden, hat das Amtsgericht Siegburg entschieden (Az. 118 C 97/13).
In dem Fall war der Mähroboter werktags jeweils zwischen 7 und 20 Uhr unterwegs, allerdings nicht durchgehend. Während der in der Gemeinde vorgeschriebenen Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr stand er still. Außerdem kehrte er spätestens alle 75 Minuten zu seiner Ladestation zurück, wo er bis zu eine Stunde lang neue Energie tankte. Den Nachbarn war der Dauerbetrieb trotzdem zu viel. Das ständige Brummen verursache ihnen gesundheitliche Probleme, argumentierten sie und verlangten, dass der Rasenmäher höchstens fünf Stunden am Tag in Betrieb sein dürfe. Doch auf diese Einschränkung wollten sich die Roboterbesitzer nicht einlassen.
Zu Recht, fand das Gericht. Der Roboter halte schließlich alle Grenz- und Richtwerte ein. Zwar setzt das Bundesumweltamt in seiner Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm tagsüber eine Obergrenze von 50 Dezibel für Wohngebiete an. Direkt neben dem Roboter wird diese Grenze auch überschritten, hier maß ein Gutachter einen Lärmpegel von 56 Dezibel. Beim Nachbarn kam davon aber nicht allzu viel an, je nach Standort ergab sich eine Belastung von 20 und 35 Dezibel. Damit seien die zulässigen Grenzwerte bei Weitem nicht erreicht, da der Wert auf dem Grundstück des Nachbarn gemessen wird, so das Gericht.
Auch der permanente Betrieb sei kein Problem, fand das Gericht. In der Verordnung über die Grenzwerte sei die Dauer schon berücksichtigt. Grundsätzlich sei die Geräuschemission „sozialadäquat“, die Nachbarn würden dadurch nur unwesentlich belästigt. Insofern sei es auch unerheblich, ob der Nachbar durch die Geräusche gesundheitlich beeinträchtigt werde. Maßgeblich für die Zumutbarkeit sei das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“.
Bei dem Mähroboter handelte es sich übrigens schon um ein vergleichsweise leises Modell. Bei den meisten Robotern liegt der angegebene Pegel in etwa zwischen 60 und 75 Dezibel.
■ Quelle: n-tv.de, ino