1/2017 Achtung Grenzverkehr!

Im Straßenverkehr gelten im EU-Ausland für Auto- und Motorradfahrer zuweilen andere Regeln als in Deutschland.
Wer in Europa mit dem Auto unterwegs ist, merkt oft kaum, wenn er eine Landesgrenze überfährt. Das ändert jedoch nichts daran, dass in den Nachbarländern oft andere Vorschriften Im Straßenverkehr gelten. Laut dem Auto Club Europa (ACE) gibt es in Europa kein einheitliches Verkehrsrecht. Die Tempolimits für Autobahnen haben mit Ausnahme von Deutschland, fast überall ein Limit von 120 beziehungsweise 130km/h. In Polen sind es allerdings 140, in Norwegen 100 km/h.
Detaillierter wird es beim Telefonieren, Alkohol und Zigaretten am Steuer. Italien und Dänemark greifen bei Alkoholdelikten sehr hart durch. Dort droht eine Enteignung des Autos ab 1,5 Promille, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. In Dänemark kann das Auto dann ab 2,0 Promille beschlagnahmt und sogar versteigert werden. Hier ist auch ein Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung teuer: Es kostet 200 Euro, während in Deutschland derzeit lediglich 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. In den Niederlanden zahlt man sogar 230, in Italien 160 Euro dafür.
Wer als Motorradfahrer in Italien gegen die Helmpflicht verstößt, muss mit zwischen 81 und 326 Euro Geldbuße rechnen. Trägt ein minderjähriger Sozius keinen Helm, haftet der Fahrer. Wiederholungstätern droht eine 90-tägige Beschlagnahmung des Bikes. Das italienische Punktesystem gilt auch für ausländische Fahrer. Wer binnen eines Jahres 20 Punkte sammelt, erhält ein Fahrverbot.
Sind Autofahrer in Norwegen zu schnell unterwegs, müssen sie tief in die Tasche greifen. Hier wird ein Fahrer ab 20 km/h zu viel, ab 420 Euro aufwärts zahlen müssen. In Schweden schlägt das mit 270 Euro und in Italien mit 170 Euro zu Buche. In Slowenien müssen Warndreiecke an der Front des Abschleppenden und am Heck des Abgeschleppten angebracht werden. In Griechenland herrscht absolutes Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 12 Jahren mit fahren. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Eine Missachtung kostet theoretisch 1500, in Bussen und Taxis 3000 Euro.
Für Großbritannien gilt, dass Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden müssen, um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden. Klebeschablonen sind auf der Fähre und an größeren Tankstellen erhältlich. Xenon-Scheinwerfer können meist umgestellt werden. Außer in Großbritannien herrscht in Europa noch in Malta und Zypern Linksverkehr. Vor allem das Abbiegen ist eine Herausforderung, denn dort gibt es Rechtsabbieger-Spuren. Aus Gewohnheit könnte man hier auf die falsche Spur geraten. Wer sich dort ein Auto mietet, muss sich zusätzlich an das Lenkrad auf der „falschen“ Seite und eine umgedrehte Anordnung der Bedienelemente gewöhnen.
Ein internationaler Führerschein ist bei der Automiete innerhalb Europas nicht erforderlich. Wer mit seinem Mietwagen in Deutschland unterwegs ist und eine Auslandsfahrt plant, sollte dies bereits bei Abschluss des Mietvertrages mitteilen. Grundsätzlich besteht kein Unterschied bei einer Anmietung für die Fahrt im In- oder Ausland. Allerdings existieren Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugklassen in Kombination mit einigen Ländern. In den Mietwagenverträgen wird in der Regel über die Bedingungen für Auslandsfahrten informiert.
Sollte es im Ausland zu einem Unfall kommen, ist es immer ratsam die Polizei zu rufen. In Rumänien darf zum Beispiel ein beschädigtes Auto nur die Grenze passieren, wenn eine polizeiliche Schadensbestätigung vorzeigt werden kann. Unfallbeteiligte sollten in jedem Fall nur Dokumente unterschreiben, die sie auch verstehen. Bei Auslandsreisen sollte daher stets ein europäischer Unfallbericht an Bord sein. Der europäische Unfallbericht, der Ausfüllhilfen in elf Sprachen enthält, ist bei jedem Autoversicherer kostenlos erhältlich.
Die Grüne Versicherungskarte sollte auf jeder Fahrt ins Ausland dabei sein, da sie ein zuverlässiger Nachweis des eigenen Versicherungsschutzes ist. In einigen Ländern ist die Versicherungskarte Pflicht. Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, muss damit rechnen, dass er etwa aufgrund geringerer Deckungssummen seinen Schaden nicht voll erstattet bekommt. Ihr Autoversicherer kann Ihnen sagen, wie durch einen Auslandsschadenschutz die Lücke zu schließen ist.
■ Quelle: n-tv.de

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