1/2017 Nicht nur bei Alkohol am Steuer kann sich der Führerschein verabschieden

Alkohol am Steuer, zu dichtes Auffahren oder zu schnell unterwegs, das kann schnell den Führerschein kosten – ganz oder für mehrere Monate. Das kann übrigens auch für Fahrradfahrer problematisch werden. Wer sich für das Trinken von Alkohol entscheidet, sollte unbedingt das Auto stehen lassen. Auch das Fahrrad sollte nach Alkoholgenuss besser nicht gefahren werden. Denn wenn ein betrunkener Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, ist auch sein Führerschein weg. Bei einer Fahrt in Schlangenlinien oder Ausfallerscheinungen reichen bereits 0,3 Promille, um den Führerschein los zu werden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem zeitweisen Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis. Wird ein Fahrverbot verhängt, gilt es für maximal drei Monate. Ein Fahrverbot wird bei groben oder beharrlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt. Innerhalb von vier Monaten ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheids kann sich der Verkehrssünder den Zeitraum aussuchen, in dem er den Führerschein abgibt.
Bei einer Fahrt bei Trunkenheit mit mindestens 1,1 Promille, handelt es sich um eine Straftat. Der Führerschein wird sofort eingezogen und ist dann mindestens sechs bis zwölf Monate weg und muss neu beantragt werden. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille müssen Betroffene auch im Rahmen einer medizinischpsychologischen Untersuchung ihre Eignung für den Straßenverkehr nachweisen. Für Führerscheinneulinge, die noch auf Probe unterwegs sind, gilt generell die 0,0-Promillegrenze.
Ist der Führerschein weg, dürfen auch keine anderen führerscheinpflichtigen Fahrzeuge bewegt werden. In Deutschland gibt es nur einen Führerschein, in den alle Klassen eingetragen werde, in denen der Inhaber ein Fahrzeug lenken darf. Ein Fahrverbot droht übrigens auch bei zu hohem Tempo, Fahren unter Drogeneinfluss, dem Missachten einer roten Ampel oder einem zu geringen Mindestabstand zum Vordermann.
■ Quelle: n-tv.de

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