4/2015 Erst Gurten, dann Spurten – gilt auch für die Ladefläche!

„Wir unterbrechen unser Programm für eine dringende Warnmeldung: Auf der A 1 zwischen hier und dort liegen Gegenstände auf der Fahrbahn.“
Sicherlich hat jeder schon einmal diese Nachricht gehört und sich gefragt, wie Spanngurt, Werkzeug, Kühlschrank oder Strohballen auf die Straße kommen. So ein Ladungsverlust ist im ersten Moment häufig kurios, bei längerem Überlegen wahnsinnig gefährlich und bei genauer Betrachtung in den meisten Fällen unnötig, weil mit richtiger Ladungssicherung vermeidbar.
§ 22 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die Verantwortung für eine ordentliche Landungssicherung beginnt bereits beim Absender. Dieser kennt die besonderen Eigenschaften der Ware und muss daher für eine beanspruchungsgerechte und transportsichere Verpackung sorgen. Ist eine besondere Behandlung erforderlich, muss das Gut entsprechend gekennzeichnet sein.
Verlader und Frachtführer haben sich dann um die beförderungssichere Verladung zu kümmern. Diese beginnt bereits bei der Auswahl des richtigen Fahrzeugs. In Kombination mit der richtigen Art, Menge und Anwendung von Sicherungsmaterialen dürfte eigentlich nichts mehr passieren.
Kommt die Bestellung dann doch nicht vollständig, beschädigt oder gar nicht an, ist es immer ärgerlich und auch schon mal richtig teuer.
Wer Waren bestellt, versendet oder transportiert trägt oftmals auch das Risiko für den Transport.
Das finanzielle Risiko bei Beschädigung oder Verlust kann über eine Transportversicherung abgesichert werden. Je nach Art des Transports und des zu versichernden Interesses gibt es drei unterschiedliche Arten:
◗ Autoinhaltsversicherung
Für alle, die mit dem eigenen Fahrzeug und für den eigenen Betrieb Güter zum Beispiel aus dem Handels- und Produktionsprogramm, Kundengeräte oder selbst genutzte Werkzeuge transportieren.
◗ Transportwarenversicherung
Für alle, die für den eigenen Betrieb Güter mit den verschiedensten Transportunternehmen und Transportmitteln in der ganzen Welt versenden oder beziehen.
◗ Frachtführerhaftungsversicherung
Für alle, die mit eigenen Fahrzeugen Güter gegen Entgelt für Dritte transportieren. Hat das transportierende Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ist es sogar eine Pflichtversicherung für den Fuhrunternehmer.
Im Regelfall sind es eigenständige Verträge. Vielfach kann die Autoinhaltsversicherung als zusätzlicher Baustein in eine Geschäftsinhaltsversicherung mit eingeschlossen werden.
So vielfältig wie die Fahrzeuge und Waren, die täglich über unsere Straßen rollen, sind häufig auch die Konstellationen im Transportgeschäft. Damit auch hier immer alle Rädchen in einander greifen empfiehlt sich eine gute Beratung.
■ Karsten Martini

IGU e. V.