Gebäudebeschädigung in der Betriebsinhaltsversicherung
Frau Hartmann traute ihren Augen nicht, als sie morgens die Tür ihrer Boutique aufschließen wollte. Unbekannte Täter hatten in der Nacht die Schaufensterscheibe eingeschlagen. Vermutlich wurden die Täter gestört, denn es wurde lediglich Ware im Wert von 300 Euro aus dem Schaufenster entwendet. Damit keine weiteren ungebetenen Gäste ihr Unheil treiben konnten, erfolgte direkt eine Notreparatur. Die Scheibe wurde an den folgenden Tagen von einem Glaser erneuert.
Versicherungsschutz für die Beseitigung von Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruchdiebstahl besteht in der Regel über eine Betriebsinhaltsversicherung.
Da viele Versicherer jedoch Schaufensterscheiben generell ausgeschlossen haben, gilt es, seinen Versicherungsschutz diesbezüglich zu überprüfen.
Bei der LVM Versicherung sind Verglasungen bis vier Quadratmeter Einzelgröße im Versicherungsschutz enthalten. Größere Scheiben können über eine separate Glasversicherung versichert werden.
■ Birgit Lemke