2/2015 Ergänzung zur Vollkasko – jetzt auch für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger

Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
Gewerbliche Fahrzeuge sind wertvoll. Deshalb zahlen sich effizientes Flottenmanagement und das Absichern von Kostenrisiken aus. Besonders für Lkw, landwirtschaftliche Zugmaschinen und andere Nutzfahrzeuge empfiehlt sich als Ergänzung zur Vollkaskoversicherung unbedingt der Zusatzschutz gegen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Der Grund: Die Vollkasko reguliert Unfallschäden. Das sind Schäden am Fahrzeug, die durch äußere mechanische Gewalteinwirkung wie zum Beispiel Kollision, Steinschlag und vieles mehr entstehen. Nicht abgedeckt sind somit Brems-, Betriebs- oder reine Bruchschäden, da hier keine Gewalt von außen einwirkt.
Bei gewerblichen Nutzfahrzeugen sind solche Schäden jedoch keine Seltenheit. Dazu gehören zum Beispiel Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden und Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs.
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Zusatzversicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden also geboten für:
◗◗ Einknickschäden
◗◗ Implosionsschäden
◗◗ Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung 
    (nicht versichert sind Schäden an der Ladung selbst)
◗◗ Verwindungsschäden
◗◗ reine Bruchschäden
◗◗ Bremsschäden
◗◗ Betriebsschäden
Ein weiterer Vorteil:
Obwohl diese Zusatzversicherung als Teil der Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, führen Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden nicht zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko.
■ Jürgen Grevenbroich

IGU e. V.