2/2015 Betriebliche Altersvorsorge: Auch für ältere Mitarbeiter noch lukrativ!

Um die zusätzliche Altersvorsorge zu stärken, fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Es muss jedoch jeder Arbeitnehmer für sich entscheiden, ob er diese Vorteile in Anspruch nehmen will. Ältere Arbeitnehmer gehen teilweise davon aus, dass sich eine betriebliche Altersvorsorge für sie persönlich gar nicht mehr lohnt. Tatsächlich ist jedoch häufig genau das Gegenteil der Fall: Gerade für sie kann die betriebliche Altersvorsorge ausgesprochen rentabel sein. Dies verdeutlicht das folgende Beispiel:
In der Muster GmbH erhalten alle Mitarbeiter die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zugunsten einer LVM-Direktversicherung. Berthold B., Vertrauensmann der örtlichen LVM-Versicherungsagentur, bietet hierzu jedem Mitarbeiter ein individuelles Beratungsgespräch an. Mitarbeiter Klaus S. (58) geht skeptisch in dieses Gespräch. Er denkt sich, dass sich die Entgeltumwandlung für die kurze Zeit, die ihm bis zur Rente verbleibt, bestimmt nicht mehr lohnt. Außerdem sind seine finanziellen Möglichkeiten bei einem Nettogehalt von 1.860 Euro (3.000 Euro Brutto, Steuerklasse I, 9 Prozent Kirchensteuer) beschränkt. Im Gespräch mit Herrn B. erklärt er, dass er auf maximal 80 Euro seines Nettogehalts verzichten könne. Da die Einzahlung in die Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei erfolgt, wird aus diesen 80 Euro netto ein monatlicher Sparbetrag von 162,03 Euro:
Bruttoaufwand monatlich 162,03 €
./. Steuerersparnis 48,85 €
./. Sozialabgabenersparnis 33,18
Nettoaufwand monatlich 80,00 €
Durch die steuerliche Förderung verdoppelt sich also der Sparbeitrag.
Doch wie sieht es bei der Auszahlung aus?
Herr S. geht 2023 im Alter von 66 Jahren in Rente. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Bei der Direktversicherung wählt er anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung. Da er diese Leistung versteuern muss und seine Einkünfte im Erwerbsleben höher als im Rentenbezug sind, verschiebt er die Auszahlung auf das Jahr nach dem Rentenbeginn. Die Leistung aus der LVM-Direktversicherung beträgt dann 16.609 Euro*. Direktversicherungsleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die Beitragspflicht besteht jedoch erst ab einer gewissen Leistungshöhe. Die Bagatellgrenze, unterhalb derer keine Beiträge zu zahlen sind, liegt derzeit in den alten Bundesländern bei 17.010 Euro. Da Herr S. keine weiteren Versorgungsbezüge erhält, muss er keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf seine Direktversicherungsleistung zahlen. Nach Abzug von Steuern verbleibt ihm folgende Netto-Kapitalauszahlung:
Kapitalauszahlung (brutto)* 16.609 €
Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag 0 €
Steuern** 4.440 €
Kapitalauszahlung (netto) 12.169 €
Stellt man dem Nettoaufwand in Höhe von 80 Euro monatlich die Netto-Kapitalauszahlung in Höhe von einmalig 12.169 Euro gegenüber, ergibt sich für diese Altersversorgung eine Rendite von 9,11 Prozent. Damit lohnt sich der Abschluss einer Direktversicherung für Herrn S. auf jeden Fall.
Tipp: Durch einen Zuschuss zur Direktversicherung (zum Beispiel aus eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen) können Sie als Arbeitgeber die Rendite für Ihre Mitarbeiter noch einmal deutlich erhöhen!

■ Monika Traphagen
*Unverbindliche Gesamtleistung (inklusive Gewinnbeteiligung) bei Annahme einer jährlichen Verzinsung von 3,25 Prozent.
**Berechnung anhand der Steuer-Grundtabelle 2015 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rente von 1.000 Euro und der steuerlichen Pauschbeträge.

IGU e. V.