1/2015 Vom hohen Wert der Arbeitskraft

Jeder vierte Deutsche wird laut Statistiken einmal in seinem Leben berufsunfähig. Nicht nur Angestellte und Arbeiter, sondern auch und gerade Selbstständige sehen sich in einer solchen Situation mit finanziellen Problemen konfrontiert, die sie in ihrer Existenz bedrohen. Die meisten Selbstständigen sind schließlich nicht gesetzlich versichert.

Allein: Selbst eine Rente, wie sie der Staat im Fall einer Erwerbsminderung zahlt, würde den Verlust der Arbeitskraft finanziell nicht wettmachen. Die volle Erwerbsminderungsrente nämlich beträgt nur rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – und wird obendrein erst dann fällig, wenn der Betroffene keine drei Stunden mehr pro Tag arbeiten kann; egal, in welchem Beruf. Ist er noch fit genug, um drei bis sechs Stunden täglich tätig zu sein, erhält er sogar nur circa 18 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Von mehr als einer Grundabsicherung also kann keine Rede sein – zumal der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente noch dazu an strenge Regeln gekoppelt ist.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich insbesondere für Selbstständige, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umfang der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente, dem ausgeübten Beruf, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Am besten sind die beraten, die sich frühzeitig absichern. Denn je jünger der Antragsteller, desto besser ist in der Regel sein Gesundheitszustand – und desto niedriger das Risiko von Ausschlüssen bestimmter Krankheitsbilder oder von Risikozuschlägen. Deswegen bieten beispielsweise viele Versicherer – darunter auch die LVM Versicherung – inzwischen Schülern, Auszubildenden und Studenten gezielt eine Berufsunfähigkeitsvorsorge an.

Auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind eher überschaubar. Wenn überhaupt ein Anspruch auf Leistungen von staatlicher Seite besteht. Denn das ist nur bei Wege- oder Arbeitsunfällen gegeben. Gemäß einer Statistik des Robert Koch Instituts sind acht Prozent aller Deutschen jährlich in einen Unfall verwickelt – der jedoch in zwei von drei Fällen in der Freizeit passiert.

Zur umfassenden Absicherung der Arbeitskraft dient also neben der privaten Berufsunfähigkeits- eine private Unfallversicherung. Im Fall der Fälle helfen gute Versicherer dem Betroffenen mit einem Reha-Management. Bei der LVM Versicherung beispielsweise kümmert sich ein Unfall-Manager um die bestmögliche Behandlung und Anschlusstherapie. Durch eine solche Rehabilitation kann das Unfallopfer eine Berufsunfähigkeit häufig vermeiden. Bei schweren Unfallfolgen ist gegebenenfalls dennoch eine Umschulung notwendig. Der Unfall-Manager hilft dann bei der beruflichen Neuorientierung, um dem Versicherten eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Sind nach einem Unfall behindertengerechte Umbauten notwendig, können die Kosten schnell sechsstellige Summen erreichen. Damit die Betroffenen hier schnell Unterstützung erhalten, bietet die LVM Versicherung zum Beispiel eine Umbau-Sofort-Hilfe in Höhe von bis zu 50.000 Euro an. Mit der kann der Versicherte Maßnahmen an Haus, Wohnung oder Auto finanzieren.

Und so greifen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung letztlich ineinander: Die eine hilft, wenn möglich, bei der Wiederherstellung der Arbeitskraft, einer Umschulung und gibt situativ eine Finanzspritze auch in Millionen-Höhe – die andere dient der kontinuierlichen finanziellen Absicherung, indem sie dem Berufsunfähigen Monat für Monat eine Rente zahlt und damit sein Auskommen garantiert. Ein Muss insbesondere für Selbstständige, die das Risiko des Arbeitskraftverlusts alleine schultern.

TIPP: Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte mit höheren Einkommen haben bei Invalidität eine hohe Versorgungslücke. Besonders vorteilhaft lässt sich diese Lücke – neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung unter Ausnutzung von steuerlicher Förderung schließen.
■ Katharina Fiegl

IGU e. V.