In Deutschland stellen Blindgänger auch 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs ein großes Problem dar. Besonders in den Ballungsräumen und über Industrieflächen wurden große Mengen Fliegerbomben abgeworfen. Aus unterschiedlichsten Gründen haben davon viele nicht gezündet. Schätzungen liegen meist zwischen 10 und 20 Prozent beziehungsweise bei 100.000 Stück.
Jedes Jahr gibt es 1-2 Selbstentzündungen. Daher wird zum Beispiel anhand historischer Luftbilder nach Minen und Bomben gesucht. Die meisten Blindgänger werden allerdings bei Baumaßnahmen entdeckt. Jedes Jahr werden über 5.000 Blindgänger entschärft.
Was passiert, wenn es zu einer Selbstentzündung kommt oder die Munition während der Entschärfung explodiert?
Die Versicherungsbedingungen fast aller Sachversicherungen kennen den sogenannten „Kriegsausschluss“. Trotzdem greift auch bei der Detonation von Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg der Versicherungsschutz. Dass ein Blindgänger aus dem Krieg stammt kann ein Versicherer nicht als Ausschlussgrund geltend machen. Auch wenn die Bombe im Krieg abgeworfen wurde, liegt Jahrzehnte später kein Krieg mehr vor. Die Explosion eines Blindgängers ist auch kein kriegsähnliches Ereignis.
Immer mehr Versicherer gehen deshalb dazu über, Blindgängerschäden als versicherten Tatbestand zu nennen, um Klarheit zu schaffen.
■ Michael Kürten