1/2015 Bürgschaftsversicherung – wofür?

Viele Unternehmer haben in ihrem Geschäftsleben mit dem Thema zu tun. Insbesondere Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes kennen die Problematik. Bürgschaften sind oft Voraussetzung, um einen entsprechenden Auftrag zu erhalten. Dies bedeutet häufig: „Ohne Bürgschaft kein Auftrag!“ Neben dem Baugewerbe benötigen auch Unternehmen aus anderen Branchen Bürgschaften – insbesondere dann, wenn es um Aufträge von öffentlichen Auftraggebern geht.

So sieht der Alltag aus

Als Unternehmer unterliegen Sie für Ihre ausgeführten Arbeiten und Tätigkeiten einer Gewährleistungshaftung. Ihr Auftraggeber möchte sicher sein, dass der Auftrag so ausgeführt wird wie vereinbart. Mögliche Gewährleistungsansprüche sollen auch später noch befriedigt werden können. Oft behält daher der Auftraggeber 5 oder 10 Prozent der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung als Sicherheit ein. Dieses wird auch als Sicherheitseinbehalt bezeichnet. Das Geld steht Ihnen in der Regel 5 Jahre nicht zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihrem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft zur Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen bieten. Somit entfällt der Sicherheitseinbehalt und Sie erhalten die volle Auftragssumme.

Wichtig zu wissen!

Oft wird die Bürgschaft von einer Bank ausgestellt. Die Bank rechnet den Betrag aber zu 100 Prozent der Kreditlinie an. Somit reduzieren die Bürgschaften den finanziellen Spielraum des Unternehmers (Auftragnehmers). Dieses Vorgehen ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ein Grund, die Bürgschaft nicht bei einer Bank, sondern bei einem Versicherer ausstellen zu lassen. Bei den Auftraggebern sind beide Bürgschaften (Bankbürgschaft und Versicherungsbürgschaft) anerkannt.

Übrigens: Die Standardbürgschaft ist die Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Es gibt noch einige andere Bürgschaftsarten wie zum Beispiel Ausführungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft oder Vorauszahlungsbürgschaft.

Tipp:

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach einer Bürgschaft. Auch die LVM kann Ihnen verschiedene Bürgschaften zu günstigen Konditionen vermitteln.

AUF EINEN BLICK

Die Vorteile einer Versicherungsbürgschaft:
◗ Verschafft dem Unternehmer Liquidität
◗ Günstige Konditionen
◗ Einfache Beantragung
◗ Verwaltungsarmes Produkt
Was wird für eine Angebotsabgabe benötigt:
◗ Unternehmensart
◗ Welche Art der Bürgschaft wird gewünscht?
◗ Höchstbetrag je Bürgschaft?
◗ Dauerhafter Bedarf oder einmaliger Bedarf?
■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.