Vermietungsverluste sind mit anderen positiven Einkünften verrechenbar, wenn aus dem Mietobjekt auf Dauer ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Steht die Wohnung längere Zeit leer, muss der Vermieter die Ernsthaftigkeit seiner Vermietungsbemühungen nachweisen, auch wenn in der Vergangenheit mit Überschuss vermietet wurde und das Mietverhältnis ohne Zutun des Vermieters beendet wurde. Bei längerfristigem Leerstand genügt es nicht mehr, nur Vermietungsanzeigen aufzugeben.
Führen Vermietungsanzeigen auf Dauer nicht zum Erfolg, muss der Vermieter Art und Intensität seiner Vermietungsbemühungen an den Wohnungsmarkt anpassen. Dies kann zum Beispiel die Einschaltung eines Maklers oder die Anpassung der Miethöhe, Mietdauer oder Kaution notwendig machen. Je länger der Leerstand dauert, um so gefährdeter ist die Anerkennung der Verluste.