3/2013 Ferienjobs von Schülern sind sozialversicherungsfrei

Immer wieder tauchen Fragen zur Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs auf. Schüler können während der Ferien unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt.

Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für Minijobs anzuwenden.

IGU e. V.