2/2013 Erhöhung des Grundfreibetrages

Der deutsche Bundesrat hat den Weg für die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums freigemacht.

Rückwirkend ab 1. Januar 2013 erhöht sich der Grundfreibetrag von zuvor 8.004 Euro auf 8.130 Euro. Weiter angehoben werden soll er ab 2014 auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt unverändert. Eine weitergehende Entlastung durch den Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesratsmehrheit weiter blockiert. Und damit bleibt es dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen führen können.
■ Margarete Lindenblatt

IGU e. V.