2/2013 Mitarbeiterbindung durch Entgeltumwandlung

Es ist noch nicht lange her, da war gutes Personal auf dem Arbeitsmarkt in fast allen Branchen leicht zu finden.

Heute sind besonders Fachkräfte schwer zu bekommen. Unternehmen suchen und konkurrieren um gut ausgebildetes Personal. Arbeitgeber müssen neben einem guten Gehalt daher auch attraktive Rahmenbedingungen schaffen, um gute Mitarbeiter und Fachkräfte zu bekommen und zu halten. Das muss nicht immer teuer sein, sondern kann – zum Beispiel über die betriebliche Altersversorgung – auch kostenneutral erfolgen.

Die Gesetzliche Rente ist nur noch eine Grundsicherung für das Alter. Per Gesetz ist festgelegt, dass jeder Mitarbeiter die Chance haben muss, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufzubauen. Der einfachste Weg dafür ist die Direktversicherung.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Der Arbeitgeber schließt zur Versorgung seiner Mitarbeiter eine Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, entweder zusätzlich zum Gehalt oder durch Entgeltumwandlung, das heißt durch Abzug vom Bruttogehalt des Mitarbeiters. Im Jahr 2013 können bis zu 2.784 Euro jährlich bzw. 232 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.

Was soll daran attraktiv für den Arbeitgeber sein?

Gehen wir von folgendem Beispiel aus: Der Mitarbeiter möchte monatlich 100 Euro für eine Entgeltumwandlung nutzen. Diese 100 Euro behält der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Mitarbeiters ein, führt also für diesen Entgeltumwandlungsbetrag weder Steuern noch Sozialabgaben ab. Die Sozialabgaben, die der Mitarbeiter einspart (ca. 20 Prozent bzw. 20 Euro), spart auch der Arbeitgeber in der Regel zunächst ein. Wenn diese Ersparnis genutzt wird und an den Mitarbeiter weitergeben wird, kostet dieser Zuschuss das Unternehmen keinen Cent.

Tipp

Die Direktversicherung kann auch sehr wirkungsvoll als Vergütungsinstrument eingesetzt werden. Statt einer Gehaltserhöhung kann ein Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung zur Verfügung gestellt werden. Wenn dieser Arbeitgeberbeitrag an eine Entgeltumwandlung in bestimmter Höhe geknüpft wird und der Arbeitgeber zusätzlich seine Sozialabgabenersparnis an den Mitarbeiter weitergibt, wird erfahrungsgemäß eine hohe Teilnahmequote im Unternehmen erreicht.

Gleichzeitig übernimmt das Unternehmen soziale Verantwortung, die Mitarbeiter werden motiviert, eigenverantwortlich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen und es wird eine langfristige Bindung an das Unternehmen geschaffen. Berücksichtigt werden sollte die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter im Unternehmen.

■ Karin Windau-Eilers

IGU e. V.