2/2013 Absicherung für den Pflegefall – jetzt individuell berechenbar

Vor allem die Einführung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“) hat das Thema „Pflege und Demenz“ in unserer Gesellschaft wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Jeden kann es irgendwann selbst oder als Angehörigen einer zu pflegenden Person treffen. Neben der gesundheitlichen Problematik sind es vor allem hohe Pflegekosten, die in so einer Situation belastend wirken. Je nach persönlicher Situation kann der Absicherungsbedarf aber individuell sehr unterschiedlich sein.

Um die Finanzierungslücke der Kunden passgenau und individuell zu ermitteln setzt die LVM  Versicherung in der Analyse und Beratung ab Juli 2013 auch im Bereich der Pflegeversicherung den LVM-Kompass ein.

Ein absolut nützliches Instrument ist der LVM-Kompass dann, wenn es um die Abfrage und   Zusammenstellung von zentral wichtigen Parametern geht, die konkret für die Bedarfsermittlung notwendig sind wie zum Beispiel:

◗ Wie hoch ist voraussichtlich die spätere monatliche Rente, die für die Finanzierung von Pflegekosten eingesetzt werden kann?

◗ Muss evtl. noch ein Teil der Rente „abgezweigt“ werden für den Lebensunterhalt des Partners/der Partnerin, falls einer von beiden in ein Pflegeheim umzieht und der andere allein in der Wohnung zurück bleibt?

◗ Mit welchem sonstigen Vermögen (Guthaben, Einkünften etc.) ist zu rechnen, das für die Pflegekosten eingesetzt werden kann? Über welchen Zeitraum hinweg?

◗ Wie hoch ist die Leistung der Pflegepflichtversicherung – abhängig von der angenommenen Pflegeeinstufung und Versorgungsform (häuslicher, ambulanter Pflege oder vollstationärer Pflege), die in die Berechnung einbezogen werden kann?

Es lohnt sich also, das Beratungsangebot der bundesweit etwa 2.200 LVM-Versicherungsgenturen zu nutzen und sich dort unverbindlich ein individuelles Absicherungskonzept durch den LVM-Kompass ausarbeiten zu lassen.

■ Norbert Schulenkorf

IGU e. V.