Seit Anfang des Jahres fördert der Staat privaten Zusatzschutz zur Vorsorge für den Pflegefall. Deshalb gibt es hierauf zugeschnittene neue Tarife, die häufig einfach auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet werden. Namensgeber dafür ist Gesundheitsminister Daniel Bahr. Alle volljährigen Bürger die auf diese Weise eigenverantwortlich vorsorgen wollen, unterstützt der Staat mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. So lässt sich bei einem monatlichen Mindesteigenanteil von 10 Euro und einem Monatsbeitrag von 15 Euro (einschließlich Zulage) eine Förderquote von bis zu 33,3 Prozent erzielen.
Die alternde Gesellschaft wird zum Problem
Prognosen und Fakten, die Anlass zur Vorsorge geben: Im Jahr 2020 werden ca. 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Mit dem Älterwerden nehmen auch die gesundheitlichen Probleme zu. Gut 35 Prozent der 80 bis 90-Jährigen werden zum Pflegefall. Hiervon sind schon etwa 30 Prozent vollstationär in Pflegeheimen untergebracht. Und die Zahl der Pflegefälle und demenziell Erkrankten steigt weiter. Gleichzeitig verliert die Familie an Bedeutung. Immer weniger Menschen können darauf vertrauen, später im Pflegefall von Angehörigen betreut und gepflegt zu werden. Niemand kann voraussehen wann das Schicksal zuschlägt: Krankheits- oder unfallbedingt kann man auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall werden. Wer trotzdem nur abwartet und sich nicht kümmert, muss später im Pflegefall mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Deshalb soll nun die staatliche Förderung möglichst viele Bundesbürger dazu bewegen, zusätzlich und frühzeitig privat für den Pflegefall vorzusorgen. Dabei gilt: Je früher man sich für einen Pflegezusatztarif entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag und umso höher ist die im Pflegefall zu erwartende Leistung. Deshalb sollten sich auch jüngere Menschen angesprochen fühlen – auch wenn sich, durchaus nachvollziehbar, kein junger Mensch gerne mit dem Thema Pflege auseinandersetzt.
Ein Tarifvergleich lohnt sich!
Der Gesetzgeber hat Mindestleistungen formuliert, die alle „Pflege-Bahr“-Tarife erfüllen müssen um zuschussfähig zu sein. Zum Vorteil der Versicherten dürfen die Anbieter jedoch auch leistungsstärkere Produkte anbieten. Es lohnt sich also zu vergleichen. Doch was genau zeichnet einen leistungsstarken Tarif aus? Grundsätzlich leisten alle Tarife im Pflegefall einen Tagessatz, dessen Höhe von der jeweils zuerkannten Pflegestufe abhängig ist. Vier verschiedene Pflegestufen gibt es: Recht neu ist die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Betreuungsbedarf. Hierzu gehören vor allem an Demenz erkrankte Menschen ohne große körperliche Beeinträchtigungen. Daneben gibt es bekanntlich die Pflegestufen I, II und III, die abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers muss die Leistung in der höchsten Pflegestufe III monatlich mindestens 600 Euro betragen. In den niedrigeren Stufen sind die Leistungsvorgaben geringer angesetzt – in Stufe 0: 60 Euro, in Stufe I: 120 Euro und in Stufe II: 180 Euro.
Der LVM-„Pflege-Bahr“ leistet mehr
Deutlich leistungsstärker präsentiert sich der “Pflege-Bahr“-Tarif der LVM: Ausgehend von 600 Euro Leistung in der Pflegestufe III erhalten Versicherte in der Pflegestufe 0 bereits 120 Euro, in Stufe I schon 180 Euro und in Stufe II sind es beachtliche 360 Euro. Ein weiteres LVMPlus: Die ansonsten 5 Jahre betragende Wartezeit entfällt bei einem unfallbedingten Eintritt des Pflegefalls. Vorteilhaft beim LVM-Tarif ist zusätzlich, dass der Tagessatz dynamisch angepasst werden kann, um über die lange Laufzeit hinweg eine inflationsbedingte Entwertung auszugleichen.
Zusätzliche Vorsorge macht Sinn
Der Pflege-Bahr ist ein sinnvoller Schritt hin zu einer besseren Absicherung der hohen Pflegekosten. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch in Kombination mit dem Pflege-Bahr nur zum Teil ausreichen, um die Versorgungslücke zu schließen. Hier empfiehlt es sich, den Absicherungsbedarf individuell zu berechnen. Entscheidend ist dabei die Frage, in welchem Umfang im Pflegefall Einkünfte z. B. Renten, Mieterträge, Kapitalerträge erwartet werden können und wieviel davon für die Pflegekosten verbraucht werden kann. Reichen diese Einkünfte absehbar nicht aus oder sollen sie unangetastet bleiben, weil z. B. noch der Lebensunterhalt für einen gesunden Partner finanziert werden muss, ist eine weitere Pflegezusatzversicherung als dritte Komponente sinnvoll. Damit lässt sich die Versorgungslücke dann sogar ganz schließen. Interessierte können den „Pflege-Bahr“ in jedem LVM-Servicebüro abschließen und sich darüber hinaus auch umfassend beraten lassen. Um die Beantragung des staatlichen Zuschusses kümmert sich die LVM auch.
Norbert Schulenkorf