2/2013 Betriebshaftpflichtversicherung – Wichtige und nützliche Zusatzdeckung durch GewerbePlus

Glück im Unglück – Herr Martin W., Inhaber eines Dachdeckerbetriebes, sah sich zunächst schon in den Ruin getrieben, als er von dem Unfall auf der Baustelle erfuhr: Sein Mitarbeiter hatte beim Schweißen nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen und es kam zu einem Kurzschluss mit einem Brand, der einen Großteil des neu errichteten Daches zerstörte. Zum Glück wurde niemand verletzt, aber es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe! Bei vielen Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz für Schäden wie diesen – so genannte „Bearbeitungsschäden“ – stark begrenzt. Insbesondere für Handwerksbetriebe kann eine ausreichend hohe Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden existenzrettend sein. Es empfiehlt sich daher zu prüfen, ob die derzeitige Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Herr W. hatte zum Glück bereits seit einiger Zeit bei der LVM Versicherung den umfassenden Schutz GewerbePlus vereinbart – und so Bearbeitungsschäden bis zu einer Summe in Höhe von 5 Millionen Euro versichert.

Es sind häufig spezielle Betriebsrisiken, die durch die Standardversicherungslösungen zahlreicher Versicherungsunternehmen nicht abgedeckt sind. Gut, wenn diese Versicherungslücken nur ärgerliche Kosten für den Betrieb verursachen. Von existenzieller Bedeutung können diese Lücken aber sein, wenn es – wie im Beispiel des Betriebes von Herrn W. – um Schäden in Millionenhöhe geht.

Speziell bei Existenzgründern kommt es oft auf jeden Euro an
– da kann schon ein relativ kleiner Schaden für Turbulenzen sorgen und vielleicht den Traum von der Selbständigkeit sehr früh wieder beenden. Da neu gegründete Unternehmen häufig über ein stark limitiertes Betriebsvermögen verfügen, sind oft noch nicht alle wichtigen Maschinen angeschafft. Es wird darauf spekuliert, diese im Bedarfsfall ausleihen oder mieten zu können. Wird eine Maschine jedoch beim Einsatz beschädigt, so hält der Verleiher zu Recht die Hand auf und verlangt Schadensersatz. Je nach Umfang des Schadens und Wert der Maschine kann dies schon einen herben Verlust für den ausleihenden Betrieb bedeuten. Über die reguläre Betriebshaftpflicht sind Schäden an geliehenen Maschinen und Geräten häufig nicht versichert. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für diese Schäden aufkommt – eventuell können Sie eine Zusatzvereinbarung treffen, die – wie bei der LVM GewerbePlus- Deckung Schäden an geliehenen Geräten und Maschinen bis 75.000 Euro mitversichert.

Betriebsinhaber mit gemieteten Büro- oder Betriebsräumen ärgern sich, wenn es zu einem Schaden an der gemieteten Immobilie kommt, der nicht durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstanden ist – in diesem Fall kommt nämlich meist die reguläre Betriebshaftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. Denkbar ist hier zum Beispiel, dass ein Mitarbeiter versehentlich mit der Schubkarre gegen eine Tür stößt und diese hierbei beschädigt. Oder es kommt durch auslaufende Chemikalien zu Schäden am Fußbodenbelag. Gut, wer hier einen umfassenden Zusatzschutz hat, zum Beispiel über die LVM GewerbePlus-Deckung. Denn diese deckt auch sonstige Schäden an Immobilien ab, die eben nicht durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstanden sind. Die Versicherungssumme beträgt auch hier 75.000 Euro.

Bereits in Ausgabe 1/2012 berichteten wir über die neue Rechtsprechung hinsichtlich der Haftung von Handelsbetrieben und Handwerkern für Vermögensschäden, die durch mangelhafte Produkte entstehen können. Im konkreten Fall ging es um die Kosten der Entfernung mangelhafter Fliesen und die Neuverlegung mangelfreier Ware. Diese Kosten fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch hier bietet die LVM Versicherung umfassenden Schutz: Wer für seinen Betrieb ein hohes Schadenrisiko sieht, kann sich durch die Mitversicherung des Risikos Erweiterte Produkt-Haftpflicht entsprechend hoch absichern. Betriebe, die nur einen Basisschutz „für alle Fälle“ benötigen, sind auch hier mit dem Abschluss der GewerbePlus gut beraten, da hierin die Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Summe von 25.000 Euro enthalten ist – und zwar ohne jede Selbstbeteiligung!

Die Zusatzdeckung GewerbePlus wird dann noch abgerundet durch die Mitversicherung von Schäden durch Schlüsselverlust bis 25.000 Euro (auch Verlust von Schlüsseln zu gemieteten Betriebsräumen).

■ Andrea Haeusler

TOP ZUSATZSCHUTZ

durch GewerbePlus – noch einmal in Kürze

◗ Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme (maximal 5 Millionen Euro)

◗ Mietsachschäden an Gebäuden aus anderer Ursache als Brand, Explosion, Ab- und Leitungswasser bis 75.000 Euro

◗ Schäden an geliehenen und gemieteten Arbeitsgeräten und -maschinen bis 75.000 Euro

◗ Schlüsselverlust bis 25.000 Euro

◗ Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro

IGU e. V.