1/2013 Privathaftpflicht und berufliche Risiken

Eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Tätigkeiten und Aktivitäten des täglichen Lebens ergeben. Hier spielt natürlich der Hobby- und Freizeitbereich eine ganz große Rolle. Aber auch wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, sind Sie über die Privat-Haftpflicht versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Mieter und Eigentümer selbst bewohnter Immobilien. Zu den Risiken, die sich hieraus ergeben können, berichteten wir in Ausgabe 4/2011.
Wie der Namensteil „Privat“ bereits ahnen lässt, bezieht sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nicht auf Risiken eines Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes). Allerdings gibt es hier doch zahlreiche Ausnahmen, die eventuelle Deckungslücken zwischen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht- und einer Privat-Haftpflichtversicherung abdecken. Den meisten Privatpersonen wird es vermutlich nicht bewusst sein, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Privathaushalt wie ein Arbeitgeber auftreten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für den Haushalt Personal angestellt ist, wie etwa eine Reinigungskraft oder ein Gärtner. Die im Haushalt beschäftigten Personen sind über die Privat-Haftpflicht desjenigen mitversichert, der die Arbeitskräfte beschäftigt. Unter den Versicherungsschutz fallen solche Haftpflichtansprüche, für die die beschäftigten Personen von einem Dritten in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Der Gärtner beschädigt beim Rasenmähen mit dem Handrasenmäher das auf dem Nachbargrundstück geparkte Auto eines Besuchers.
Ebenso sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert, wenn ein Hausangestellter bei einem Arbeitsunfall verletzt wird.
Beispiel: Die Putzfrau stürzt beim Staubwischen von einer defekten Leiter.
Über die neue Privat-Haftpflicht 2013 sind bei der LVM Versicherung auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert. Das kann nützlich sein, falls etwa in einer Zeitungsanzeige eine Stelle ausgeschrieben und die Anzeige unachtsam formuliert wurde, etwa: “Putzfrau gesucht.“ Arbeitssuchende Männer könnten hier möglicherweise Ansprüche nach dem AGG geltend machen.
Neu: Im Rahmen der neuen LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist jetzt auch ein eigener Heimarbeitsplatz mitversichert. Dies ist besonders dann wichtig, wenn dort auch Kundenverkehr stattfindet oder Besprechungen mit Kollegen.
In der Freizeit sind viele Menschen in einem Verein organisiert oder auf andere Weise ehrenamtlich tätig. Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Vereinigungen ist bei der LVM Versicherung über die Privat-Haftpflicht mitversichert. Besonders wertvoll ist hier der mit einer Versicherungssumme in Höhe von 25.000 € mitversicherte Schlüsselverlust: Verliert etwa der Jugendtrainer den Schlüssel der Sporthalle, so muss häufig genug eine gesamte Schließanlage erneuert werden. Mitversichert sind auch so genannte verantwortungsvolle Tätigkeiten in Vereinen und Vereinigungen, wie etwa das Leiten einer Jugendgruppe. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich Aufgaben von Vorstandsmitgliedern eines Vereins.
Aus dem Alltag vieler berufstätiger Eltern nicht mehr wegzudenken ist heute die Unterstützung durch das Engagement von Tagesmüttern oder -vätern.
Doch Vorsicht! Meist ist die Beaufsichtigung fremder Kinder über die eigene Privat-Haftpflicht nur dann versichert, wenn sie nicht gewerblich ausgeübt wird.
Es ist häufig problematisch, hier eine exakte Grenze zu ziehen. Die LVM Versicherung schafft mit der neuen Regelung über die Privat-Haftpflicht 2013 Rechtssicherheit: Bei einer zu beaufsichtigenden Anzahl von bis zu sechs Kindern kommt es nicht darauf an, ob die Tageseltern privat oder beruflich tätig werden. Es spielt auch keine Rolle, ob die Beaufsichtigung in der eigenen Wohnung stattfindet.
Zahlreiche Immobilienbesitzer setzen auf regenerative Energiequellen. Besonders stark gewachsen ist in den vergangenen Jahren der Anteil der Photovoltaikanlagen. Meist wird überschüssige Energie durch den Betreiber in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Aus steuerlichen Aspekten wird hierfür häufig eine Gesellschaft gegründet, also ein Gewerbebetrieb. Bei der LVM Versicherung ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage bis 20 kWp mitversichert – unabhängig davon, ob eine Gesellschaft gegründet wurde, oder nicht. Auch das Einspeisen in das öffentliche Netz ist mitversichert.
Eine weitere Einnahmequelle ist häufig die Vermietung von Wohneigentum. Über die neue LVM-Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert ist die Vermietung einer Wohnung oder von bis zu drei Appartements im selbst bewohnten Haus. Zudem ist die Vermietung einer Wohnung außerhalb des selbst bewohnten Hauses mitversichert. Ebenfalls unter den Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht fällt die Vermietung gewerblich genutzter Flächen bis 100 qm im selbst bewohnten Haus. Auch die unverheirateten Kinder des Versicherungsnehmers sind teilweise im Rahmen beruflicher Tätigkeiten über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt.
Doch Vorsicht! Bei vielen Versicherungsgesellschaften endet dieser Schutz mit Erreichen eines bestimmten Alters (z. B. nach Vollendung des 26. Lebensjahres).
Bei der LVM Versicherung bleibt die Mitversicherung nicht nur vollkommen unabhängig vom Alter der Kinder bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung bestehen – die neue LVM Privat-Haftpflicht 2013 hat zudem einen kleinen Sicherheitspuffer eingebaut: Wird nach dem Ende der Ausbildung eines Kindes vergessen, für dies eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, so besteht der Versicherungsschutz über die Eltern sicherheitshalber bis zu 6 Monate lang fort.
Die Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der LVM Versicherung übrigens auch während der Ableistung des Grundwehrdienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahres versichert. Häufig soll nach der Ausbildung erst einmal die Welt kennen gelernt werden, etwa mit Work & Travel: Hier wird das Geld für den Lebensunterhalt im Ausland durch Gelegenheitsarbeiten verdient. Auch diese Gelegenheitsarbeiten im Rahmen des Work & Travel sind über die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert.
Geht es anschließend weiter mit dem Studium, so besteht auch Versicherungsschutz über die Eltern, sei es während des Bachelor-, oder auch während des Masterstudienganges. Für weitergehende berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten ist dann spezieller Versicherungsschutz erforderlich.
Andrea Haeusler

IGU e. V.