In Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern können die Beschäftigten zur Pflege eines nahen Angehörigen eine Freistellung von der Arbeit verlangen. Sie können diese Freistellung aber nur einmalig für maximal sechs Monate verlangen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt und zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht verloren.
Was war passiert? Er hatte zunächst im Jahr 2009 eine Arbeitsfreistellung für fünf Tage beantragt und gewährt bekommen, danach aber weitere Freistellungen verlangt. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei dem ersten Antrag des Arbeitnehmers um ein einmaliges Gestaltungsrecht, welches auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer nur wenige Freistellungstage in Anspruch nimmt.
Aber Achtung: Das Gericht ließ offen, ob der Arbeitnehmer seine vollen Freistellungsansprüche hätte sichern können, wenn er die Pflegezeit durch einmalige Erklärung auf mehrere getrennte Zeitabschnitte verteilt hätte.