Auch wenn die Bundesregierung beschlossen hat, den Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt – ab 2012 von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent zu senken, gehören die klassischen Kapitallebens- oder Rentenversicherungen weiterhin zu den gefragten Vorsorgeprodukten.
Aktuellen Umfragen zufolge ist für viele Kunden Sicherheit das oberste Gebot. Und damit sind Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit ihrem „Rettungsanker“ auch künftig unverändert attraktiv und gehören zu den überzeugendsten Anlagemöglichkeiten, wenn es um eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge geht.
Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins ist der Zins, der dem Kunden mindestens für seine Vorsorge gutgeschrieben wird. Fondsgebundene Versicherungen sind eine Ausnahme, für sie wird in der Regel kein fester Zins garantiert. Der Mindestzins wird auf das Deckungskapital und den sogenannten Sparanteil von Lebens- und Rentenversicherungen gezahlt. Der Sparanteil ergibt sich aus dem monatlichen Beitrag abzüglich der Kosten für die versicherten Risiken, Verwaltung und Vertrieb. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Gibt es darüber hinaus eine Verzinsung?
Garantiezins als Rettungsanker: Denn unter dieses Niveau kann der Zins nicht fallen. Die Lebens- oder Rentenversicherung erhält außer der Garantieverzinsung noch weitere Gewinnbeteiligungen. Daraus ergibt sich die Gesamtverzinsung, die zur Zeit über 4 Prozent liegt. Wichtige Gründe, um eine beachtliche Gesamtverzinsung an die Kunden geben zu können, sind neben einer guten Kapitalanlagepolitik besonders die Finanzstärke und Kostenstruktur einer Gesellschaft.
Wie hoch ist der Garantiezinssatz 2011?
Für das Jahr 2011 bleibt der Garantiezins bei 2,25 Prozent. Der abgesenkte Zins von 1,75 Prozent gilt nur für Neuverträge ab 2012. Wer also 2011 noch eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, erhält für die gesamte Laufzeit seines Vertrages eine Garantieverzinsung von 2,25 Prozent.
Warum wird der Garantiezins gesenkt?
Die Entwicklung des Garantiezinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Der Zinssatz darf maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen. Endgültig festgesetzt wird der Garantiezins dann durch das Bundesministerium der Finanzen.
Gemeinschaft zählt – Sinn und Zweck einer Versicherung:
Leistungen bei Tod oder lebenslange Rentenzahlungen können nur von Versicherungsunternehmen garantiert werden. Denn wer früh stirbt oder lange lebt, hat weder die Todesfallleistung noch die Rentenzahlungen ganz alleine finanziert. Was fehlt, wird aus dem Topf genommen, in den alle einzahlen.
■ Margarete Lindenblatt