2/2011 Was tun mit ablaufenden Lebensversicherungen?

In diesem Herbst laufen besonders viele Lebensversicherungen ab – und die Kunden stellen sich häufig die Frage nach einer rentablen Wiederanlage des frei werdenden Kapitals.

Doch warum stehen gerade zum Jahresende 2011 so viele Vertragsabläufe an? Die Antwort ist ganz einfach, wenn man 12 Jahre zurückblickt: Zum Ende des Jahres 1999 war ein Gesetz bereits auf den Weg gebracht, mit dem das Steuerprivileg von Lebensversicherungen abgeschafft werden sollte.

Nun kam es damals zu einem regelrechten Schlussverkauf, weil viele Kunden sich die steuerfreie Auszahlung der Erlebensfall-Leistung sichern wollten. Voraussetzung war seinerzeit u.a. eine 12-jährige Laufzeit.

Quasi in letzter Minute wurde der Gesetzentwurf 1999 „gekippt“ – trotzdem blieben die allermeisten Verträge bestehen und kommen bald zur Auszahlung. Viele Kunden stehen nun vor der Frage, wo sie das Geld am besten wiederanlegen können. Sicherheit, Rentabilität und Steuervorteile waren vor 12 Jahren die Gründe für den Vertragsabschluss. Und genau diese Gründe sprechen nach wie vor für die Wiederanlage in einer Rentenversicherung gegen Einmaleinzahlung.

Ein Fall aus der Praxis soll das verdeutlichen

Klaus P., 53 Jahre, verheiratet, bekommt 39.000 Euro aus einer ablaufenden  Lebensversicherung. Da er noch mindestens 12 Jahre als Unternehmer weiter arbeiten möchte, benötigt er das Geld derzeit nicht. Fest steht für ihn nur, dass das Kapital später als einer von mehreren Bausteinen seiner Altersversorgung dienen soll.

Doch welche Möglichkeiten der Anlage hat er? Grundsätzlich gibt es zwei relevante Wege, um eine lebenslange Versorgung sicherzustellen:

1. Die private Rentenversicherung

Hierbei kann er die Einzahlung steuerlich zwar nicht geltend machen. Dafür muss er die Rente nur zu einem kleinen Teil versteuern. Und bei der späteren Kapitalauszahlung gibt es ebenfalls einen Steuervorteil: Die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei!

2. Die Basis-Rente (auch „Rürup-Rente“ genannt)

Wenn er das Kapital in eine geförderte Basis-Rente investiert, kann er den Beitrag zu einem großen Teil steuerlich geltend machen. Dafür muss er die Rente später zum größten Teil versteuern. Eine Kapitalauszahlung gibt es bei der Basis-Rente nicht!

Vergleich der Privat-Rente mit der Basis-Rente zum Alter 65 Jahre

 Privat-RenteBasis-Rente
Einzahlung brutto
Steuerersparnis hieraus
Einzahlung netto
39.000 Euro
0 Euro
39.000 Euro
39.000 Euro
11.794 Euro*
27.206 Euro
Rente brutto
Steuer
Rente netto
294,00 Euro
13,23 Euro**
280,77 Euro
294,00 Euro
61,00 Euro***
233,00 Euro
Nettobetrachtung:
1.000 Euro Einzahlung führen zu
7,20 Euro monatl. Rente 8,56 Euro monatl. Rente

Kapitalauszahlung brutto
Steuer
Kapitalauszahlung netto

55.392 Euro
2.049 Euro****
53.343 Euro

nur Rentenzahlung möglich!

* Die Einzahlung kann im Jahr 2011 zu 72 % steuermindernd gelten gemacht werden:
39.000 Euro x 72 % = 28.080 Euro x 42 % Steuersatz (unterstellt) = 11.794 Euro.
** Die Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Er beträgt bei Rentenbeginn im Alter 65 Jahre 18 %:
294 Euro x 18 %=52,92 Euro x 25 % Steuersatz im Alter (unterstellt) = 13,23 Euro.
*** Die Rente muss im Alter zu 83 % besteuert werden (Rentenbeginn im Jahr 2023):
294 Euro x 83 % = 244,02 Euro x 25 % Steuersatz im Alter (unterstellt) = 61 Euro.
**** Die Erträge (Differenz zwischen Ein- und Auszahlung) sind hier nur zur Hälfte zu versteuern:
16.392 Euro geteilt durch 2 = 8.196 Euro x 25 % Steuersatz im Alter (unterstellt) = 2.049 Euro.

Hinweis: Es handelt sich um Zahlen der LVM Lebensversicherungs-AG, Stand 2011 einschl.  Gewinnbeteiligung, die nicht garantiert werden kann. Die Gesamtverzinsung beträgt aktuell 3,25 Prozent bis zum Rentenbeginn, in der Rentenphase 4,25 Prozent. Es wurde ein besonders günstiger Tarif für Unternehmer berechnet. Gern erstellen wir eine individuelle, ausführliche Berechnung.

An diesem kurzen Vergleich wird deutlich: Auch unter steuerlichen Aspekten ist die Rentenversicherung – egal in welcher Ausprägung – nach wie vor sehr interessant.
Bei der Netto-Betrachtung hat in diesem Beispiel die Basis-Rente die Nase vorn. Ob die Privat-Rente oder die Basis-Rente im Einzelfall die bessere Alternative ist, hängt allerdings von einer Vielzahl von Faktoren ab: Familienstand, Wunsch nach Flexibilität, derzeitige und spätere Steuerbelastung können ausschlaggebend sein. Fachliche Beratung ist hier das „A“ und „O“, sicher auch vor dem Hintergrund, dass es weitere attraktive Geldanlagemöglichkeiten gibt. Auch ist der Rat eines Steuerberaters oft angebracht.

Doch was ist bei Tod der versicherten Person?

Auch hier ist für Sicherheit gesorgt: Bei Tod vor Rentenbeginn wird der eingezahlte Betrag plus Zinsen an die Hinterbliebenen ausgezahlt: Bei der Privat-Rente in einer einmaligen Kapitalzahlung, bei der Basis-Rente als lebenslange Rente nur an den Ehepartner. Und bei Tod nach Rentenbeginn wird die Privat-Rente in diesem Beispiel für garantiert 20 Jahre weitergezahlt. Bei der Basis-Rente wird der noch ausstehende Wert der Renten in eine lebenslange Rente für den Ehepartner umgewandelt.
Abschließend noch ein Wort zum Thema „Sicherheit“: Die steht bei einer Rentenversicherung bei der Anlage der Kundengelder ganz oben. Lebensversicherer dürfen nur sehr sicher und überwiegend in festverzinslichen Papieren investieren. Aktien dürfen nur zu einem geringen Teil beigemischt werden. Diese konservative Kapitalanlage hat sich in der jüngsten Finanzkrise sehr bewährt: Die Kundengelder blieben zu 100 Prozent erhalten. Im aktuellen Finsinger-Rating der Wirtschaftswoche, in dem es um die zukünftige Leistungsfähigkeit von 75 Lebensversicherungsunternehmen geht, belegt die LVM-Lebensversicherung zum dritten mal in Folge Platz 1!

■ Hans-Peter Süßmuth

IGU e. V.