Früher war alles besser. Die Renten galten als sicher, Banken galten als sicher, es gab kaum Gründe, sich über den Schutz des eigenen Vermögens Gedanken zu machen.
Dreißig Jahre später sieht die Welt ganz anders aus: Finanzkrisen, Banken- und sogar Staatspleiten beherrschen die Schlagzeilen der Berichterstattung. Sind die Einlagen bei den Banken noch sicher? Der Bundesverband deutscher Banken verweist in diesem Zusammenhang auf den „Einlagensicherungsfonds“. Doch was ist das eigentlich? Beginnen wir mit einem kurzen Überblick: Die gesetzliche Einlagensicherung ist durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) vom 16. Juli 1998 geregelt. Lag hier die Sicherungsgrenze für Einlagen bis zum 30. Juni 2009 bei 20.000 Euro, liegt sie seit Beginn 2011 bei 100.000 Euro. Darüber hinaus sind 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem maximalen Gegenwert von 20.000 Euro abgesichert. Ansprechpartner im Entschädigungsfall ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Um die Einlagen ihrer Kunden auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus abzusichern, gehören viele deutsche Kreditinstitute dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. an, wodurch Einlagen zu 100 Prozent und in einer Höhe abgesichert werden, die nur wenige Sparer jemals erreichen werden. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 Prozent des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Zu diesem Zweck entrichten die teilnehmenden Banken eine Jahresumlage an den Bankenverband. Die Bonität der Institute wird hierbei überprüft. Institute mit schlechterer Bonität oder neue Banken müssen eine höhere Jahresumlage leisten. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben, kann aber auch im Internet unter der Adresse http://www.bankenverband.de abgefragt werden.
Der Einlagensicherungsfonds wurde 1976 gegründet und hat laut Statut die Aufgabe „bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten von Banken, insbesondere bei drohender Zahlungseinstellung, im Interesse der Einleger Hilfe zu leisten, um Beeinträchtigungen des Vertrauens in die privaten Kreditinstitute zu verhüten.“
Der Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds umfasst Sichteinlagen (Girokonten, Tagesgeldkonten), Terminund Spareinlagen (Festgelder, Sparguthaben), sowie auf den Kontoinhaber lautende Sparbriefe. Die Einlagensicherung gilt jedoch nicht für zum Beispiel Anleihen oder Zertifikate. Ein schmerzliches Beispiel sind hier die Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers. Die großen Verluste auch deutscher Anleger rühren daher, dass herausgegebene Zertifikate wertlos geworden sind, als der Herausgeber insolvent wurde.
Vorsicht ist geboten bei Banken, die zwar in Deutschland Niederlassungen haben, aber nicht unter das hier geltende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz fallen. Diese Banken kommen dann nur in der Höhe der Einlagensicherung auf, wie sie das Land ihres Hauptsitzes gesetzlich vorschreibt. So liegt die Höhe der Einlagensicherung in Großbritannien beispielsweise bei ca. 59.000 Euro, in Island nur bei gut 21.000 Euro. Unter diesem Aspekt sollte man Anlagen bei ausländischen Banken, welche nur eine Zweigstelle in Deutschland haben, genau überdenken – selbst wenn hier höhere Zinsen locken.
Was bedeutet das für die Finanzdienstleistungsprodukte der LVM Versicherung?
Die Sicherungsgrenze bei der LVM-Tochter Augsburger Aktienbank (AAB) liegt derzeit bei rund 17,9 Mio. Euro (pro Kunde). Die Augsburger Aktienbank wirkt mit am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Für Kunden der AAB, die zusätzlich zu ihrem Konto ein Depot führen, ist zudem interessant, dass die Inhalte des Depots nicht der Einlagensicherung unterliegen. Da Wertpapierdepots von der Bank jedoch nur treuhänderisch für den Kunden geführt werden, gehören sie nicht zum Vermögen der Bank. Gläubiger haben im Falle einer Insolvenz also keinen Zugriff auf den Inhalt des Wertpapierdepots der Kunden.
Auch Kunden der Aachener Bausparkasse sind gut abgesichert. Neben der Absicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (100.000 Euro pro Kunde) ist die Aachener Bausparkasse zusätzlich Mitglied im Bausparkasseneinlagensicherungsfonds e.V., der die Bauspareinlagen zu 100 Prozent und in unbegrenzter Höhe, sowie sonstige Einlagen (wie z. B. Festgelder) inklusive Zinsen bis 250.000 Euro pro Kunde absichert.
Eine Besonderheit beim Thema Einlagensicherung stellt die LVM-Fonds-Familie mit ihren 7 Investmentfonds dar. Für Investmentfonds gilt keine gesetzliche oder private Einlagensicherung. Allerdings handelt es sich hier um geschütztes Sondervermögen. Dies bedeutet, dass die Investmentgesellschaft die Kundengelder lediglich bei einer Depotbank treuhänderisch verwahren lässt. Bei einer Insolvenz gehen sie nicht in die Konkursmasse ein. Daher sind die Anteile der Anleger im Investmentfonds in dieser Situation abgesichert. Hier stellt sich auch der Unterschied zu o.g. Zertifikaten heraus: Zertifikate sind rechtlich Schuldverschreibungen mit Emittentenrisiko, während Fondsanteile Sondervermögen darstellen.
■ Gerrit Operhalsky / Dirk Pasker