Betriebliche Risiken und ihre Folgen
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet grundsätzlich für die finanziellen Folgen – im schlimmsten Fall mit seinem gesamten derzeitigen und auch zukünftigen Vermögen.
Die Ursachen für einen Schadenfall können vielfältig sein und jeder Betrieb birgt seine ganz speziellen Risiken. So kann zum Beispiel durch eine betriebliche Tätigkeit ein immenser Sachschaden entstehen oder ein schwerer Personenschaden, den man oft mit Geld nicht wieder gut machen kann.
Hat ein Geselle oder ein Angestellter des Betriebsinhabers einen Schaden verschuldet, so muss der Betriebsinhaber sich dessen Verschulden voll anrechnen lassen und haftet neben dem eigentlichen Schädiger für den entstandenen Schaden.
„Ich passe immer gut auf.“ „Bei meiner Tätigkeit kann nicht viel passieren.“ „Meine Mitarbeiter sind alle zuverlässig.“ – Diese Argumente werden oft genannt, bittet man Firmeninhaber um die Einschätzung des Schadenrisikos. Die großen, existenzbedrohenden Schadensfälle passieren ja auch immer „den anderen“. Die Wahrheit sieht dann aber oft anders aus.
Schutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung
Glücklicherweise ist inzwischen der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung beinahe selbstverständlich. Wichtig hierbei ist jedoch, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme ausreicht. Ist dies nicht der Fall, können Schadenersatzforderungen immer noch die Existenz gefährden.
Zu niedrige Versicherungssummen? Wie kommt das?
Warum kommt es häufig dazu, dass eine zu geringe Versicherungssumme vereinbart wurde? Viele Unternehmer sehen in erster Linie die Sachwerte des Betriebes als schützenswert. Daher besteht zunächst der Wunsch, diese ausreichend abzusichern. Und im Falle einer Finanzierung sind sie dazu häufig sogar verpflichtet. Dabei ist der Schaden, der zum Beispiel durch ein Feuer am Betriebsgebäude entstehen kann, begrenzt – nämlich durch den Wert des Gebäudes. In welcher Höhe aber Schadenersatzforderungen durch Geschädigte gestellt werden können, ist immer ungewiss und das Risiko, dass diese in astronomische Höhen steigen und die Existenz des Betriebes gefährden, nur schwer abzuschätzen.
Wie hoch sollte der Versicherungsschutz sein?
Die Versicherungssumme sollte mindestens drei, besser fünf Millionen Euro betragen und sollte für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden gelten. Die Annahme, durch eine geringer gewählte Versicherungssumme ließe sich Geld in Form des Versicherungsbeitrags sparen, ist äußerst riskant! Zudem sollte die Aktualität der Versicherungsverträge regelmäßig durch einen Fachmann geprüft werden – die Zeit vergeht hier oft schneller, als man meint und ruckzuck sind die Policen veraltet und der Versicherungsschutz entspricht nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf.
Zu dem unangenehmen Gefühl, einem anderen Menschen einen Schaden zugefügt zu haben und eventuell sogar das Vertrauensverhältnis einer Geschäftsbeziehung durch einen Schadenfall zerstört zu haben, kommt schließlich noch die Gefahr, einen Teil des Schadens und der Kosten selber übernehmen zu müssen.
■ Andrea Haeusler
Zwei Schadenfälle aus der Versicherungspraxis:
Der Geselle eines Garten- und Landschaftsbauers hatte den Auftrag, die Außenanlagen des Firmengeländes einer Recyclingfirma zu erneuern. Kurz vor Verlassen der Baustelle am Freitagnachmittag warf der Geselle eine Zigarettenkippe fort. Die Glut der Zigarette entzündete einen Haufen leicht entflammbarer Wertstoffe und der Brand griff auf die Halle des Auftraggebers sowie eine Nachbarhalle über. Der Gesamtschaden betrug 3,5 Mio. Die Versicherungssumme des Vertrages war auf 1 Mio. Euro begrenzt.
Ein Schlossermeister führte am Dach einer Halle seines Kunden Flexarbeiten durch. In der Halle befand sich ein großes Palettenlager mit alkoholischen Getränken. Kurze Zeit nach den Flexarbeiten kam es zu einem Brandausbruch innerhalb der Paletten. Es entstand ein Schaden in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Die Versicherungssumme des Haftpflicht-Vertrags betrug nur 2 Mio. Euro. ■