1/2009 Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen mit dem LVM-Pensionsfonds und der LVM Unterstützungskasse

Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz entsprechen nicht dem tatsächlichen Verpflichtungsumfang – nur die Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger ermöglicht eine steuerlich wirksame Ausfinanzierung.

Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ist ein Thema, welches zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führt dazu, dass die Verpflichtungen in der Handelsbilanz künftig mit „realistischen“ Rechnungsgrundlagen bewertet werden. In der Steuerbilanz ist weiterhin nur eine Bewertung mit einem Zinssatz von 6 Prozent und ohne Berücksichtigung von Gehalts- und Rententrends zulässig, so dass die tatsächliche Verpflichtung  steuerlich deutlich unterbewertet ist. Nur durch die Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger kann sie steuerlich wirksam ausfinanziert werden.

Die Schwierigkeit hierbei besteht darin, dass alle externen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung unterschiedliche Restriktionen bei der Dotierung vorsehen. Nur beim Pensionsfonds und der rückgedeckten Unterstützungskasse können Beiträge für die Übernahme einer Versorgungsverpflichtung in unbegrenzter Höhe eingezahlt werden. Beim Pensionsfonds gilt dies jedoch nur für bereits erdiente und nicht für zukünftige Versorgungsanwartschaften. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse sind nur laufende jährlich gleichbleibende oder steigende Beiträge des Arbeitgebers zulässig. Diese eignet sich also gerade nicht für die bereits in der Vergangenheit aufgelaufenen Versorgungsansprüche sondern nur zur Finanzierung zukünftiger Ansprüche. Die Lösung für die vollständige Auslagerung einer Versorgungsanwartschaft liegt daher in der Kombination der Durchführungswege Pensionsfonds und Unterstützungskasse.

Der LVM übernimmt als erster Anbieter am Markt die Versorgungsverpflichtung eines Anwärterbestands von 2.500 Personen

Als erster Anbieter am Markt hat der LVM im Jahr 2008 die Versorgungsverpflichtung eines Anwärterbestandes von 2.500 Personen vollständig auf den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse übertragen.

Die Anwartschaften wurden zunächst in den sogenannten Past Service („erdienter Anspruch“) und Future Service („noch zu erdienender Anspruch“) aufgeteilt. Der Past Service wurde durch die Zahlung eines Einmalbeitrags auf die LVM Pensionsfonds-AG übertragen. Hierdurch wird die Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellungen bewirkt. Der Einmalbeitrag ist beim Arbeitgeber bis zur Höhe der aufzulösenden Pensionsrückstellungen sofort und darüber hinaus in den folgenden zehn Jahren als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Die Auslagerung des Future Services erfolgte über die Mitte 2008 neu gegründete LVM Unterstützungskasse GmbH. Bei der LVM-Unterstützungskasse handelt es sich um eine rückgedeckte Unterstützungskasse.

Zur Absicherung der übernommenen Verpflichtungen schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen bei der LVM Lebensversicherungs-AG ab. Der Arbeitgeber zahlt jährliche Beiträge an die Unterstützungskasse, welche diese komplett als Beitrag zur Rückdeckungsversicherung an die Lebensversicherung weiterleitet. Die Beitragszahlung stellt beim Arbeitgeber in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Durch die Unterstützungskasse wird jedoch eine Bilanzberührung in Form von Rückstellungsbildung und Aktivierung des Versicherungsanspruchs vermieden.

Neben den steuerlichen Gesichtspunkten sind bei der Auslagerung der Verpflichtungen natürlich auch arbeitsrechtliche und vertragsrechtliche Aspekte zu beachten. Mit der Begleitung und Durchführung der in diesem Umfang am Markt bisher einmaligen Übertragung hat der LVM seine Kompetenz in diesem Wachstumsmarkt eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
■ Monika Traphagen

IGU e. V.