Selbständige sind selbst verantwortlich – auch für ihre Vorsorge
Grundsätzlich ist die gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung. Die Absicherung des Selbstständigen ist möglich, erfolgt in der Regel aber freiwillig. Je nach Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft sind jedoch auch Selbstständige Kraft Satzung pflichtversichert. Leider gibt es hierzu bisher keine einheitliche Regelung, so dass im Einzelfall bei der Berufsgenossenschaft nachgefragt werden sollte.
Seit einiger Zeit verzichten immer mehr Berufsgenossenschaften auf die Pflichtversicherung von Selbstständigen und ändern ihre Satzung entsprechend. Die Unternehmer werden von ihren Berufsgenossenschaften über die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung informiert. Häufig ist diese Information der Anlass die freiwillige Versicherung zu kündigen, um Kosten zu sparen. Ohne ausreichende private Vorsorge ein Tanz auf dem Hochseil – aber ohne Sicherheitsnetz.
Die Berufsgenossenschaften regeln in ihrer Satzung, wie hoch ein Unternehmer sich freiwillig versichern kann. Häufig reichen die abgeschlossenen Versicherungssummen nicht dazu aus, den Betrieb weiterzuführen, wenn der Unternehmer unfallbedingt ausfällt. Außerdem besteht Versicherungsschutz nur für Arbeits- und Wegeunfälle und für Berufskrankheiten. In vielen Fällen muss man zudem vor einem Sozialgericht dafür kämpfen, dass der Unfall oder die Berufskrankheit anerkannt wird.
Ergänzender privater Unfallschutz ist daher unerlässlich: Denn nur dieser gilt weltweit und 24 Stunden am Tag und kann individuell auf den Bedarf zugeschnitten werden. Bereits seit 1996 erhalten IGU-Mitglieder ihren privaten Unfallschutz bei den LVM-Versicherungen zu besonders günstigen Konditionen.
IGU-Mitglieder erhalten ihr persönliches Angebot in jedem LVM-Servicebüro. Auch bereits bestehende Unfallversicherungen sollten geprüft und angepasst werden, denn die Leistungsverbesserungen gelten nicht automatisch.
NEU! Wichtige Leistungsverbesserungen im Überblick
◆ Monatliche Unfall-Rente mit doppelter Leistung ab 90 Prozent Invalidität
◆ Sofortleistung als Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Verletzungen
◆ Pauschales Krankenhaustagegeld nach ambulanten chirurgischen Operationen
◆ Unfälle nach Herzinfarkt oder Schlaganfall sind mitversichert