3/2026 Tücken bei der Leasingrückgabe von E-Fahrzeugen

Text: Svenja Bils

Elektrofahrzeuge sind längst keine Seltenheit mehr auf Deutschlands Straßen. Sie gelten als klimafreundlich und verursachen häufig geringere Betriebskosten als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Besonders im gewerblichen Bereich erfreuen sich E-Fahrzeuge großer Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund attraktiver steuerlicher Vorteile.

Spätestens zum Ende der Leasingdauer stellt sich jedoch eine wichtige Frage: Was ist bei der Rückgabe eines Elektrofahrzeugs zu beachten und welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Grundsätzlich gelten bei der Leasingrückgabe eines E-Fahrzeugs dieselben Regeln wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, die Leasingnehmer im Blick behalten sollten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Batterie. Sie ist in der Regel das wertvollste Bauteil eines Elektrofahrzeugs. Um ihre Leistungsfähigkeit möglichst lange zu erhalten, empfiehlt es sich, die Herstellervorgaben zum Laden und zur Nutzung zu beachten. Dazu gehört beispielsweise, eine dauerhafte Ladung auf 100 Prozent oder eine vollständige Tiefenentladung nach Möglichkeit zu vermeiden. Viele Hersteller gewähren zudem eine mehrjährige Garantie auf die Batterie, häufig verbunden mit einer zugesicherten Mindestkapazität (z. B. 70 bis 80 Prozent). Für die Rückgabe kann es daher relevant sein, ob sich die Batterie noch innerhalb dieser Garantiewerte bewegt. Eine Dokumentation des Batteriezustands vor der Rückgabe kann zusätzlich für Transparenz sorgen.

Neben dem Batteriezustand spielen mögliche Schäden am Fahrzeug eine wichtige Rolle. Schäden, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, können in Rechnung gestellt werden. Bei Elektrofahrzeugen sind insbesondere Beschädigungen am Batteriegehäuse, am Ladeanschluss oder an Komponenten des Hochvoltsystems potenziell kritisch. Solche Schäden sind zwar eher selten, können jedoch hohe Reparaturkosten verursachen.

Auch vermeintliche Kleinigkeiten können bei der Rückgabe teuer werden. Ein häufiger Streitpunkt sind fehlende Ladekabel, Schlüssel oder Fahrzeugunterlagen. Werden diese nicht vollständig zurückgegeben, können Ersatzbeschaffungen in Rechnung gestellt werden. Deshalb empfiehlt es sich, sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Gegenstände während der Nutzungsdauer sorgfältig aufzubewahren.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die vereinbarte Fahrleistung. Wurde die im Leasingvertrag festgelegte Kilometerzahl überschritten, fallen für die Mehrkilometer meistens zusätzliche Kosten an. Wer deutlich weniger gefahren ist als vereinbart, erhält je nach Vertragsgestaltung unter Umständen sogar eine Erstattung.

Vor der Rückgabe sollte das Fahrzeug sorgfältig überprüft werden. Kleinere Schäden lassen sich häufig günstiger vorab beheben als später über die Leasingabrechnung. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, den Fahrzeugzustand durch Fotos zu dokumentieren und zu kontrollieren, ob sämtliches Zubehör vollständig vorhanden ist.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann vor der Rückgabe einen unabhängigen Sachverständigen mit einer Begutachtung beauftragen. Die Kosten hierfür sind oft überschaubar und können helfen, spätere Diskussionen über den Fahrzeugzustand zu vermeiden.

Elektrofahrzeuge werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Wer sich frühzeitig mit den Besonderheiten der Leasingrückgabe beschäftigt, typische Kostenfallen kennt und den Zustand seines Fahrzeugs rechtzeitig prüft, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die eigenen Kosten besser kalkulieren.

Über die gesamte Leasingdauer betrachtet können E-Fahrzeuge durch geringere Wartungs- und Energiekosten gegenüber Verbrennern häufig wirtschaftlich attraktiv sein – vorausgesetzt, das Nutzungsprofil passt, etwa durch regelmäßiges Laden zu Hause oder im Unternehmen.


Zur Autorin:

Svenja Bils ist in der Kraftfahrtversicherung in dem Bereich Verkaufsförderung/Produktmangement tätig.