2/2026 Das neue „Recht auf Reparatur“

Text: Annika Hohoff

Was Unternehmen künftig beachten sollten und welche Rechte Verbraucher haben

Bis spätestens 31. Juli 2026 treten in Deutschland umfangreiche Änderungen im Kaufrecht in Kraft. Mit der Umsetzung der EU‑Richtlinie zum sogenannten „Recht auf Reparatur“ verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und nachhaltigen Konsum zu fördern. Für Unternehmer – insbesondere Hersteller, Händler und serviceorientierte Betriebe – ergeben sich daraus neue rechtliche Pflichten sowie für Verbraucher geänderte rechtliche Grundlagen.

Verlängerte Gewährleistung bei Reparatur

Eine wesentliche Änderung betrifft die Nacherfüllung im Gewährleistungsfall: Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur statt für eine Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre. Verkäufer sind verpflichtet, den Käufer vorab ausdrücklich auf dieses Wahlrecht sowie auf die Fristverlängerung hinzuweisen.

Neue Reparaturpflichten für Hersteller

Besonders weitreichend sind die neuen Herstellerpflichten. Für bestimmte Produktgruppen – darunter Haushaltsgroßgeräte wie beispielsweise Waschmaschinen und Geschirrspüler, außerdem Elektronikgeräte wie Tablets und Smartphones – entsteht ein gesetzlicher Anspruch des Verbrauchers auf Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistung. Die Reparatur kann kostenpflichtig sein, muss jedoch zu einem angemessenen und transparenten Preis angeboten werden.

Zusätzlich werden Hersteller verpflichtet, Ersatzteile und reparaturrelevante Komponenten über mehrere Jahre verfügbar zu halten, Reparaturinformationen und Richtpreise bereitzustellen und Reparaturen nicht durch technische oder softwareseitige Sperren zu behindern.

Was das im Gegenzug für Verbraucher bedeutet

Für Verbraucher bringt das neue Recht auf Reparatur eine deutliche Stärkung ihrer Position. Sie erhalten mehr Wahlfreiheit, bessere Informationen und langfristig niedrigere Gesamtkosten. Die bewusste Entscheidung für eine Reparatur wird attraktiver, da sie mit einer verlängerten Gewährleistung verbunden ist und Reparaturmöglichkeiten transparenter und vergleichbarer werden.

Der verbesserte Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen verhindert, dass funktionstüchtige Produkte allein aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen entsorgt werden müssen. Gleichzeitig fördert die Reform ein nachhaltigeres Konsumverhalten, da Langlebigkeit und Service eine größere Rolle spielen als der schnelle Ersatz.

Reparatur als strategische Chance für Unternehmen

Trotz des zusätzlichen Aufwands eröffnet die Reform neue wirtschaftliche Perspektiven. Reparatur‑, Wartungs‑ und Serviceangebote gewinnen an Bedeutung und können zur Kundenbindung beitragen. Gerade mittelständische Betriebe, das Handwerk sowie serviceorientierte Händler können von den Neuerungen profitieren und langfristig Kundenvertrauen stärken.


Zur Autorin:

Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.

IGU e. V.