Text: Karsten Martini

Die Nutzung des Sonnenlichts als Energiequelle ist für uns selbstverständlich. Gerade jetzt im Frühjahr nehmen wir die Wärmeenergie der Sonne dankbar an und erfreuen uns an den steigenden Temperaturen.
Verwandeln wir das Sonnenlicht mit Solarzellen in elektrische Energie, dann spricht man von Photovoltaik. Diese Technologie bietet eine unabhängige Stromversorgung. Beim Taschenrechner oder der Gartenbeleuchtung ersparen wir uns so Batterien oder den Netzanschluss. In etwas größerer Dimension versorgen Solarzellen Parkscheinautomaten oder andere technische Geräte ohne aufwendige Verkabelung.
Photovoltaik war lange Zeit eine sehr teure Form der Stromerzeugung. Durch die starke Kostensenkung für Anlagenkomponenten und finanzielle Förderungen verbreitet sich die Stromerzeugung auf Dach- und Freiflächen immer mehr. Photovoltaik ist inzwischen ein fester Bestandteil unserer Energieversorgung.
Vom Fördern zum Fordern
Mit diesem Grundsatz wird von der Bundesregierung der Ausbau der Erneuerbaren Energien und speziell von Photovoltaikanlagen vorangetrieben.
Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es hat vor über 20 Jahren das Stromeinspeisungsgesetz abgelöst und soll den Ausbau einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung steigern. Das EEG wurde über die Jahre immer wieder angepasst und erweitert. Die letzten Änderungen erfolgten 2024 mit dem Solarpaket I.
Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher, Photovoltaikanlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
● Es gibt Verbesserungen für die Installation und den Betrieb von sogenannten Balkonkraftwerken.
● Aber auch größere Anlagen profitieren. So ist bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW die Direktvermarktungspflicht entfallen.
● Darüber hinaus soll der Ausbau von sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen und Parkplatzanlagen gefördert werden. Das ermöglicht die mehrfache Nutzung von landwirtschaftlichen, aber auch von versiegelten Flächen.
Seit dem 01.01.2023 ist der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Solarmodulen und weitere wesentliche Komponenten einer Photovoltaikanlage auf 0 Prozent gesenkt worden. Das gilt für Anlagen, die auf oder in der Nähe eines Wohnhauses installiert werden.
Gleichzeitig gibt es aber auch schon in den meisten Bundesländern eine Solarpflicht.
In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gilt seit 2022 die Solaranlagen-Verordnung. Sie schreibt vor, ab wann und wo Photovoltaikanlagen zu installieren sind:
● Auf Wohngebäuden, für die nach dem 01.01.2025 der Bauantrag gestellt wird
● Auf Nichtwohngebäuden seit dem 01.01.2024
● Auf Stellplatzflächen zu Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen seit 2022
Diese Maßnahmen zeigen Wirkung
Laut Statistischem Bundesamt nutzen immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Deutschland Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Im April 2024 waren auf Dächern und Grundstücken in Deutschland gut 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen installiert. Die Nennleistung dieser Anlagen betrug insgesamt rund 81.500 Megawatt. Hier sind nur die Anlagen berücksichtigt, die über einen Zähler verfügen und in die Netze der öffentlichen Versorger einspeisen. Balkonkraftwerke gehören somit nicht dazu. Bei Balkonkraftwerken spricht die Bundesregierung im Oktober 2024 von etwa 730.000 im Betrieb befindlichen Anlagen.
Einnahmequelle, aber auch Kostenmanagement
Die Motivation für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ändert sich. Anfangs war die hohe Einspeisevergütung der Grund für den Einstieg in die Stromerzeugung. Für neu installierte Photovoltaikanlagen sinkt die Einspeisevergütung aber immer mehr.
Gleichzeitig steigen die Kosten für herkömmlichen Strombezug. Außerdem verschieben sich nach und nach andere Energiequellen in Richtung Strom – aus der Ölheizung wird eine Wärmepumpe, der Verbrenner ist jetzt ein Elektrofahrzeug.
Die Photovoltaikanlage wird somit immer mehr Teil eines modernen und attraktiven Energie- und Kostenmanagements.
● Der selbst erzeugte Strom macht unabhängig von sich verändernden Marktpreisen.
● Die überschüssige Energie kann in Batteriespeichern gelagert werden.
● Mit einem dynamischen Stromtarif kann gleichzeitig Strom gekauft werden, wenn der Bezug gerade günstig ist.
Und dann rechnet sich am Ende auch der Anschaffungspreis.
Unser Tipp
Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft. Der passende Versicherungsschutz sichert Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an der Anlage selbst, aber auch vor dem damit verbundenen Ertragsausfall.

Zum Autor:
Karsten Martini ist Versicherungsfachwirt. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Sachversicherungsbereich, insbesondere in der Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung.