3/2024 Jahressteuergesetz 2024: Neue Regelungen zum Mobilitätsbudget

Text: Annika Hohoff

Das Jahressteuergesetz 2024 sieht einige Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts vor. Unter anderem soll es Anpassungen rund um das sogenannte Mobilitätsbudget geben. Hierdurch sollen Anreize geschaffen werden, moderne und umweltverträgliche Fortbewegungsmöglichkeiten zu nutzen.

Bisher gibt es Steuerbegünstigungen von Dienstwagen und Dienstfahrrädern. Außerdem sind Arbeitgeberzuschüsse zu Jobtickets des ÖPNV steuerfrei. Diese Vergünstigungen bleiben auch weiterhin bestehen.

Darüber hinaus soll es zukünftig Zuschüsse für die Nutzung von Carsharing-, Bikesharing- und weiteren Sharing- Angeboten sowie E-Scootern geben. Arbeitnehmer können diese Mobilitätsangebote für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten nutzen.

Damit Leistungen aus dem Mobilitätsbudget gewährt werden, darf die Nutzung von Fahrzeugen nur kurzfristig und gelegentlich sein. Bei Leasing- und Abo-Modellen hingegen, die für eine längere Dauer abgeschlossen werden, sind keine Zuschüsse möglich. Als Budget soll dem Arbeitgeber pro Jahr und Mitarbeiter ein Betrag von 2.400 Euro zur Verfügung stehen. Nicht begünstigt sind die Erstattungen von Einzelkosten, insbesondere von Tankkosten oder Reparaturleistungen.

Neben dieser Ausweitung der geförderten Verkehrsmittel soll die lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer vereinfacht werden. Für die beim Arbeitgeber bezüglich des Mobilitätsbudgets entstehenden Aufwendungen ist eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs 2 Satz 1 Nr. 8 (neu) EStG in Höhe von 25 Prozent vorgesehen. Diese ist anwendbar, soweit das Mobilitätsbudget zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.


Zur Autorin:

Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.

IGU e. V.