2/2024 Betriebsunterbrechung – was geht, wenn plötzlich nichts mehr geht?

Text: Karsten Martini

Ein Betrieb bzw. die Betriebsabläufe sind ein gut geschmiertes Räderwerk, bei dem eins ins andere greift. Aufträge kommen und werden abgearbeitet. Kunden kommen und werden bedient. Einschränkungen dabei können durch Verlagerungen oder Mehrarbeit aufgefangen werden. Was aber passiert, wenn plötzlich alle Räder stillstehen?

Die meisten Betriebe sind abhängig von ihren Standorten, Räumlichkeiten und Einrichtungen. Das hat zuletzt Corona mit den einher gehenden Betriebsschließungen schmerzhaft gezeigt. Produktion, Gastronomie oder Handel lassen sich nun mal nicht eins zu eins ins Homeoffice oder ins Internet verlagern.

Es muss aber nicht gleich eine Pandemie sein. Viel häufiger sind es Sachschäden am Gebäude oder der Einrichtung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Betriebsunterbrechung führen.

Hier nur einige Schlagzeilen:

  • Feuer zerstört weite Teile der Produktionshalle.
  • Unbekannte stehlen in der Nacht hochwertige Spezialwerkzeuge und Maschinen.
  • Nach einem Leitungswasserschaden muss die Praxis für zwei Wochen schließen.
  • Überschwemmung nach Starkregen überflutet Restaurant.

Bis der Betrieb dann wieder vollständig aufgenommen werden kann, vergehen unter Umständen Monate. In dieser Zeit wird weniger oder gar kein Geld verdient. Fixe Kosten wie Gehälter, Mieten, Zinsen und Abschreibungen bleiben. Weitere Kosten beispielsweise für Überstunden, Anmietung von Ersatzräumen oder Lohnfertigung kommen hinzu. Im schlimmsten Fall gehen auch Kunden verloren.

Um in dieser Situation finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist die vorausschauende Absicherung durch eine Ertragsausfallversicherung wichtig. Diese wird auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt. Sie deckt den entgangenen Gewinn, fortlaufende Kosten und Mehrkosten nach einem Sachschaden ab.

Jeder Betrieb ist anders

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz zu gestalten. So kann das individuelle Risiko eines jeden Betriebes berücksichtigt werden. Als Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung werden häufig die gleichen Gefahren abgesichert. Der Zeitraum, für den längstens Entschädigung gezahlt wird, beträgt regelmäßig zwölf Monate. Eine Erweiterung auf einen längeren Zeitraum ist möglich.

Ein Betriebsstillstand kann auch die Folge eines Sachschadens in einem anderen Betrieb oder Standort sein. Gibt es eine laufende Geschäftsverbindung zum Beispiel mit einem Zulieferer, kann auch diese Abhängigkeit versichert werden. Das gilt auch für Prozessketten einzelner Betriebe oder Abteilungen eines Unternehmens mit unterschiedlichen Standorten.

Pauschal oder individuell

Damit die Entschädigung im Schadensfall ausreicht, kommt es auf die richtige Versicherungssumme an. Entscheidend sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn, der ohne die Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre.

Häufig wird hierfür pauschal der Wert der Betriebseinrichtung übernommen. Das kann je nach Betriebsart zu viel oder zu wenig sein. Individueller wird es, wenn Sie zur Ermittlung der passenden Versicherungssumme den Aufwand für Material sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von Ihren Umsatzerlösen abziehen.

Machen Sie den Test

So prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht: Schätzen Sie Ihren möglichen Ertragsausfall. Teilen Sie die Versicherungssumme durch 365. So erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen bei einem Betriebsstillstand pro Arbeitstag zur Verfügung steht. Reicht dieser Betrag aus, um die fortlaufenden Personal- und Sachkosten sowie den Gewinnausfall abzudecken?


Zum Autor:

Karsten Martini ist Versicherungsfachwirt. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Sachversicherungsbereich, insbesondere in der Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung.

IGU e. V.