2/2023 Nachhaltiger Reparaturersatz

Text: Jutta Hülsmeyer

Wir leben in einer konsumorientierten Gesellschaft. Immer mehr, immer besser, immer dem neuesten Trend folgend … Zum Glück ändert sich die Einstellung vieler Personen wieder. Insbesondere die jüngeren Generationen haben ihr Bewusstsein hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimawandel verändert. Und das ist gut so!

Was haben Versicherungen damit zu tun?
Auch die Versicherer haben ihr Bewusstsein hinsichtlich Nachhaltigkeit geändert. So wird beispielsweise in einigen Betriebskantinen darauf geachtet, regionale Produkte zu verwenden. Auch bei den Versicherungsprodukten tut sich etwas. Die LVM zum Beispiel, bietet über die Privat-Haftpflicht den nachhaltigen Reparaturersatz an.

Was ist unter nachhaltigem Reparaturersatz in der Privat-Haftpflicht zu verstehen?
Beschädigt der Versicherungsnehmer den Gegenstand eines anderen, wird in der Regel der Zeitwert zugrunde gelegt. Ist beispielsweise das Handy des Geschädigten zehn Monate alt, hat es bereits erheblich an Wert verloren. Der Versicherer würde in dem Fall den Zeitwert in Höhe von z. B. 300 Euro erstatten. Findet der nachhaltige Reparaturersatz Anwendung, trägt der Versicherer im Falle eines Schadens die Kosten für die Reparatur des beschädigten Gegenstands. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dieses wünscht. Lässt der Geschädigte sein Handy für 350 Euro reparieren, würde der Versicherer diese Summe zahlen.

Eine Reparatur ist fast immer nachhaltiger als ein Neukauf. Auch bietet die Reparatur den Vorteil, dass ein Gegenstand mit ideellem Wert weiter genutzt werden kann.  

Tipp:  Lassen Sie Ihre Versicherungen sowohl für den Privatbereich als auch für den Betrieb regelmäßig von einem Fachmann überprüfen. Versicherer verbessern stetig ihre Produkte, so dass sich eine Umstellung auf den aktuellen Tarif fast immer lohnt!  Achten Sie außerdem auf ausreichend hohe Versicherungssummen. Die Privat-Haftpflicht gibt es bei manchen Versicherern sogar mit einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro.


Zur Autorin:

Jutta Hülsmeyer ist seit vielen Jahren in der Versicherungsbranche tätig und auf den gewerblichen Haftpflichtbereich spezialisiert.

IGU e. V.