3/2023 Ihr Unternehmen wächst – Vorsorgeklauseln garantieren den richtigen Versicherungsschutz

Text: Anne Hilchenbach

Angehende oder expandierende Gewerbetreibende wissen in der Regel, dass sie sich rechtzeitig um den richtigen und ausreichenden Versicherungsschutz kümmern müssen. Allerdings bleibt die Umsetzung in der Hektik des geschäftlichen Alltags häufig auf der Strecke. Wenn es dann zum Schadenfall kommt, ist eine Nachversicherung oft nicht mehr möglich.

Diesem Umstand begegnen Versicherungen mit diversen Update-Garantien und Vorsorgeklauseln. Darauf sollten Kunden achten, denn diese Klauseln garantieren – wie der Name schon sagt – den vorsorglichen Versicherungsschutz für bislang nicht versicherte Risiken, wenn diese dann alsbald in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Gute Rechtsschutzversicherer bieten solche Vorsorgeklauseln zum Beispiel für folgende Fälle:

Existenzgründerklausel: Sie bietet dem bislang nur im Privatbereich Versicherten Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um vorbereitende Tätigkeiten für eine geplante selbstständige Tätigkeit und hilft beispielsweise, wenn die beantragte Gewerbeerlaubnis abgelehnt wird oder es schon vor der Eröffnung mit dem Vermieter des Ladenlokals zum Streit kommt oder die Ladeeinrichtung mangelhaft geliefert wurde.

Vorsorglicher Arbeitgeberrechtsschutz: Sie bietet dem Selbstständigen vorläufigen Rechtsschutz, der erstmalig Mitarbeiter einstellt, aber in seiner Rechtsschutzversicherung bislang auf den betrieblichen Arbeitgeberrechtsschutz verzichtet hatte. Beispielsweise wenn dem neuen Mitarbeiter schon in der Probezeit wegen Fehlverhaltens gekündigt werden muss – die Rechtsschutzversicherung aber noch nicht angepasst wurde.

Nachhaftungsklausel: Nicht nur der vorsorgliche Rechtsschutz, sondern auch die Nachhaftung sollte gewährleistet sein – wenn zum Beispiel der Gewerbetreibende verstirbt oder der Versicherungsvertrag wegen Berufsaufgabe endet.

Auch im Privatbereich sind Vorsorgeklauseln sehr hilfreich und serviceorientiert, wenn zum Beispiel:

■ der Lebenspartner in die gemeinsame Wohnung einzieht und damit ein Mitversicherungsgrund entsteht.

■ sich Lebenspartner trennen oder die Kinder das Alter der Mitversicherungsgrenze erreichen, heiraten oder berufstätig werden. Die Vorsorge überbrückt dann den Zeitraum bis zum Abschluss der passenden Anschlussversicherung.

Für alle Vorsorgeklauseln gilt generell, dass diese zeitlich begrenzt sind und der Versicherungsschutz alsbald angepasst werden muss. Die Regelungen dazu sind insgesamt nicht einheitlich und von Versicherung zu Versicherung verschieden. Daher ist eine rechtzeitige Beratung durch Ihre Vertrauensfrau oder Ihren Vertrauensmann unerlässlich.


Zur Autorin:

Anne Hilchenbach ist Juristin. Auf Kundenbewertungen im Internet blickt sie nicht nur durch die Verbraucherbrille, sondern auch durch die Brille eine Rechtsschutz-Expertin.

IGU e. V.