3/2023 Bundesgesetzblatt in elektronischer Form

Text: Annika Hohoff

Zum 01.01.2023 hat sich die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes grundlegend geändert.

Es wurde eine neue Online-Plattform geschaffen, die allen Bürgern das Bundesgesetzblatt in einer PDF-Datei zur Verfügung stellt.

Diese sogenannte Verkündungsplattform löst die analoge, gedruckte Form des Bundesgesetzblatts ab und dient nun als einzige verbindliche, amtliche Fassung. Das digitale Bundesgesetzblatt kann gelesen, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. Über eine Recherchefunktion mit Filtermöglichkeit kann das Bundesgesetzblatt durchsucht werden.

Gegenüber der Papierausgabe bietet die elektronische Form des Bundesgesetzblatts viele Vorteile:

Der Ausgabeprozess der Veröffentlichungen wird beschleunigt, der Zugang zu den amtlichen Inhalten wird erleichtert und es können Ressourcen gespart werden.

Die Inhalte stehen kostenlos zur Verfügung.

Bisher war die amtliche Fassung nur in Bibliotheken einsehbar oder musste gegen Kosten bezogen werden.

Die Verkündungsplattform
Jede Nummer des Bundesgesetzblattes ist mit einem elektronischen Siegel versehen, um die Echtheit jederzeit überprüfen zu können.

Betrieben wird die Plattform vom Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund. Die Veröffentlichungen werden vom Bundesamt für Justiz vorgenommen.


Zur Autorin:

Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.

IGU e. V.