Die Bundesregierung hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen, durch das einige Steuergesetze geändert werden sollen. Das Jahressteuergesetz 2022 soll für die Bürger finanzielle Entlastungen und Erleichterungen bringen.
Anhebung des Sparer-Pauschbetrags
Ein Punkt sieht beispielsweise die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags vor. Dieser soll zum Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht werden. Die Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bleiben damit bis zu dieser Summe steuerfrei. Ziel ist es laut Bundesfinanzministerium, das Sparen wieder attraktiver zu machen. Bestehende Freistellungsaufträge in Höhe des Höchstvolumens sollen automatisch angepasst werden, solche in Höhe eines geringeren Betrags sollen manuell geändert werden müssen.
Ausweitung der Homeoffice-Pauschale
Darüber hinaus soll die Homeoffice-Pauschale ausgeweitet werden. Die Geltendmachung einer Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag soll nicht nur bis Jahresende, sondern auch über den Stichtag hinaus unbefristet möglich sein. Bisher lag der Jahreshöchstbetrag bei 600 Euro. Dies entsprach 120 Kalendertagen. Der Betrag soll auf 1.000 Euro angehoben werden, sodass zukünftig 200 Kalendertage zu je 5 Euro im Rahmen der Homeoffice-Pauschale angesetzt werden können.
■ Annika Hohoff