2/2022 Sinnhaftigkeit einer Unfallversicherung

Die Sinnfrage bei Versicherungen zu stellen, ist nicht im Ansatz so tiefgründig wie in vielen anderen Bereichen des Lebens.
In der Unfallversicherung gilt das ebenso wie bei sonstigen Versicherungen.
So sind die meisten rein rationalen Gründe für oder gegen den Abschluss einer Unfallversicherung schnell genannt. Es geht um die finanzielle Entschädigung der dauerhaft entstehenden körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall: per Einmalzahlung, Rente und vielen weiteren Leistungsarten. Die Millionengrenze ist bei einer bedarfsgerechten Absicherung schnell erreicht und nicht selten auch deutlich überschritten. Dem steht auf der „Soll-Seite“ eigentlich nur ein Beitrag entgegen.
Ich erhalte also Geld nach einem Unfall. Dadurch bin ich in der Lage, die plötzlich auf mich zukommenden Mehrkosten zu begleichen. Hausumbau oder behindertengerechte Mobilität sind nur der Anfang. Das ergibt Sinn, oder?
Dass diese Leistungen einen Beitrag kosten, ist einleuchtend. Es entspricht dem Grundgedanken von Versicherungen. Jeder leistet einen Beitrag und ist im Leistungsfall, zumindest finanziell, abgesichert.
Gesetzliche Förderung als Anreiz
Der Gesetzgeber hält Versicherungen nicht nur für sinnvoll, er fördert sie sogar. Die gesetzliche Unfallversicherung mit ihrem „Grundschutz“ wertet er als Pflichtversicherung. Die private Unfallversicherung fördert er auf verschiedene Arten steuerlich. Zum Beispiel können die Beiträge für eine umfassende Absicherung Ihrer Mitarbeiter durch eine betriebliche Gruppenunfallversicherung zunächst Betriebsausgabe statt Arbeitslohn sein und dadurch Ihre Steuerlast mindern.
Wenn die Absicherung derart sinnvoll und der Beitrag für Mitarbeiter eine Betriebsausgabe darstellt, warum wird nicht jedes Unternehmen aktiv und ergänzt den lückenhaften Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Einige Betriebe haben sich schon für diese Form der Absicherung entschieden. Aber dieser Schritt erfordert Initiative. Es bedarf eines Anstoßes, sich mit dem Thema zu beschäftigen und im Anschluss eine Entscheidung zu fällen. Und diese Entscheidung ist gelegentlich nicht ganz einfach. Es liegt in der Natur des Menschen: Er scheut, sich mit Szenarien zu beschäftigen, von denen er auf keinen Fall möchte, dass sie eintreten. Und je näher ihm ein Mensch steht (Mitarbeiter, Familie, er selbst), desto schwieriger. Getreu dem Motto: Es wird schon nicht passieren, was nicht passieren darf.
Bei Gebrauchsgegenständen fällt eine derartige Entscheidung leichter. Dies zeigt eine gelegentlich gemachte Erfahrung im Straßenverkehr: Das Auto ist sehr gut versichert, die Insassen sind es nicht.
Ist das sinnvoll? Das entscheidet jeder für sich selbst!

■ Thorsten Meyer

IGU e. V.