4/2021 Die Bürgschaftsversicherung – eine clevere Alternative zur Bankbürgschaft

Wussten Sie schon, dass eine Bürgschaftsversicherung – auch Kautionsversicherung genannt – gegenüber einer Bankbürgschaft etliche Vorteile bietet? Sie sichert nachhaltig die finanzielle Beweglichkeit Ihres Unternehmens. Warum das so ist und welche weiteren Vorteile Sie sich mit einer Bürgschaftsversicherung verschaffen, erfahren Sie hier.

Im Handwerk und Baugewerbe werden von Auftraggebern oftmals Sicherheitseinbehalte für Vertragserfüllung und Mängelansprüche verlangt. Mit einer Bankbürgschaft können Sie dies umgehen, doch der Betrag wird auf Ihr Kreditlimit angerechnet. Dieses Vorgehen schränkt die Liquidität Ihres Unternehmens ein. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies nachteilig sein, da die finanziellen Mittel für andere wichtige Investitionen nicht mehr aufgebracht werden können. Die clevere Alternative ist eine Bürgschaftsversicherung.

Zwei Beispiele
Bankbürgschaft
Ein Bauunternehmer möchte den Auftrag für ein neues Projekt erhalten. Der Auftraggeber verlangt eine Bürgschaft in Höhe von 150 000 Euro. Der Unternehmer schließt eine Bankbürgschaft ab. Der Nachteil: Der Kreditrahmen des Unternehmers reduziert sich sofort um diesen Betrag. Von zum Beispiel 400 000 Euro stünden dann nur noch 250 000 Euro an Liquidität zur Verfügung.

Bürgschaftsversicherung
Schließt der Unternehmer stattdessen eine Bürgschaftsversicherung ab, wird der Kreditrahmen des Unternehmers bei der Bank nicht belastet.
Der Vorteil: Es stehen ihm weiterhin 400 000 Euro an Liquidität zur Verfügung – zum Beispiel, um das für den Auftrag benötigte Material zu kaufen.

Die Vorteile einer Bürgschaftsversicherung auf einen Blick
◗◗ Größerer Finanzierungsspielraum, da die Kreditlinie nicht belastet wird.
Die Bankbürgschaft wird in voller Höhe auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet.
◗◗  In der Regel müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden.
Banken verlangen Sicherheiten (zum Beispiel in Form der Verpfändung eines Festgeldkontos).
◗◗ In der Regel wird ein Bürgschaftsrahmen beantragt, aus dem einzelne Bürgschaften immer wieder abgerufen werden können.
Bei der Bank muss jede Bürgschaft einzeln beantragt werden.
◗◗ Keine Gebühren für die Ausstellung von Standard-Bürgschaftsurkunden.
Die Bank erhebt Gebühren für die Ausstellung von Bürgschaftsurkunden.
◗◗ Einfache Verwaltung und schnelle Ausstellung der Bürgschaftsurkunden. Einige Versicherer, wie beispielsweise die LVM, bieten Ihnen die Möglichkeit, Bürgschaftsurkunden online anzufordern – dies spart wertvolle Zeit.

Die am häufigsten benötigten Bürgschaftsarten sind:
◗◗ Gewährleistungsbürgschaft
Ihr Kunde kann üblicherweise 5 Prozent der Auftragssumme für Mängelansprüche als Sicherheit einbehalten. Mit der Gewährleistungsbürgschaft erhalten Sie den vollen Rechnungsbetrag und bleiben liquide.
◗◗ Vertragserfüllungsbürgschaft
Insbesondere bei größeren Aufträgen ist es üblich, dass Ihr Kunde bis zu 10 Prozent der Auftragssumme als Sicherheit verlangt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft schützt Sie vor einem finanziellen Engpass.
◗◗ Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
Sie benötigen eine Anzahlung, um Material zu beschaffen. Die Anzahlungsbürgschaft sichert die Vorauszahlung Ihres Kunden ab.

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Gut zu wissen …
Bürgschaften werden insbesondere in der Baubranche gefordert, da dadurch das Ausfallrisiko bei teuren und lang andauernden Projekten minimiert wird. Bei kommunalen Auftraggebern ist es an der Tagesordnung, Bürgschaften zu fordern. Aber auch im Maschinen- und Anlagenbau sind Bürgschaften üblich, um beispielsweise Anzahlungen abzusichern.

■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.