3/2021 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – ein notwendiger Schutz?

Sich den Traum von einem eigenen Haus zu erfüllen, ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein in der individuellen Lebensplanung. Aber für einige stellt der Immobilienbesitz auch eine Möglichkeit der Altersvorsorge dar: Sie errichten beziehungsweise kaufen sich ein Mehrfamilienhaus, um auf Dauer über die Vermietung zusätzlich abgesichert zu sein. Dies bedeutet aber auch Verantwortung und bringt zahlreiche Risiken mit sich.

Der Fall: eine Verletzung der Räum- und Streupflicht
Die Erfahrungen, die Immobilienbesitzende dabei machen können, sind vielfältig. Ein typischer Fall ist hier die Verletzung der Räum- und Streupflicht: Die Person, die Sie mit der Betreuung des Hauses beauftragt haben, vergisst in der Winterzeit, morgens rechtzeitig den Bürgersteig vor Ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Eine passierende Person rutscht aus und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Die Schmerzensgeldforderung und die Kosten der Heilbehandlung können in einem solchem Fall sehr hoch sein und Ihre finanzielle Existenz gefährden.

Hier ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Für einen relativ geringen Beitrag haben Sie Ansprüche gegen sich ausreichend abgesichert.

Der Fall: ein Mietsachschaden
Oder stellen Sie sich vor, Ihnen fällt beim Auszug einer Mietpartei auf, dass der neu verlegte Parkettfußboden erheblich beschädigt worden ist. Die Mietpartei hat keine Privat-Haftpflichtversicherung und auch sonst keine finanziellen Mittel, um den Schaden zu bezahlen. Auch die hinterlegte Mietkaution reicht nicht aus. Ärgerlich für Sie als vermietende Person.

Hiergegen können Sie sich ebenfalls absichern. Die LVM Versicherung zum Beispiel bietet ein Zusatzpaket zu ihrer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung an, das unter anderem die Forderungsausfallversicherung für Mietsachschäden einschließt. Und selbst wenn der geschilderte Schaden am Parkettfußboden durch übermäßige Beanspruchung entstanden ist, zum Beispiel durch Haustiere oder auch durch Mietnomaden, sind diese Schäden versichert.

Tipp für Sie als Vermieter
Sie sind den lästigen Verwaltungsaufwand, der mit einer Mietkaution zusammenhängt, leid? Eine Mietkautionsversicherung ist die clevere Alternative zur sonst üblichen Barkaution. Sie spart nicht nur Zeit, da der Aufwand für das Eröffnen eine Kontos und für die Abrechnung der Zinserträge entfällt, sondern ist obendrein für Sie mit keinerlei Kosten verbunden: Ihr Mieter schließt die Mietkautionsversicherung bei einem Versicherer ab und Sie erhalten die Bürgschaftsurkunde.

Auch Ihr Mieter profitiert: Ihm bleibt mehr Geld beispielsweise für die Anschaffung neuer Möbel, wenn er die Mietkaution nicht auf einen Schlag in bar stellen oder etwa über einen Kredit finanzieren muss.

Für beide Seiten eine Win-Win-Situation!

■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.