Auch im Jahr 2021 stellt die COVID-19-Pandemie die deutsche Wirtschaft vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) ermöglicht vor diesem Hintergrund mit seinem Schreiben vom 22. Dezember 2020 steuerliche Erleichterungen.
Beispielsweise mussten Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberatern erstellt werden, nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum 28. Februar 2021 abgegeben werden. Stattdessen ist es möglich, sie noch bis zum 31. August einzureichen.
Darüber hinaus hat das BMF die Stundungsfristen für Unternehmen verlängert, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind.
Der Antrag auf eine Stundung fälliger Steuerzahlungen, die höchstens bis zum 30. Juni 2021 laufen soll, konnte noch bis zum 31. März 2021 beim Finanzamt beantragt werden. Außerdem haben wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige noch bis zum 31. Dezember 2021 die Möglichkeit, unter Darlegung ihrer Verhältnisse ihre Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 zu stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sollen laut BMF keine strengen Anforderungen gelten.
■ Annika Hohoff