3/2020 Landwirtschaftliche Betriebe sind zahlreichen Risiken ausgesetzt

Ob Anbau von Getreide, Gemüse oder Obst, ob Wein-, Eier-, Milch- oder Tierproduktion, zum Beispiel durch Schweineoder Rindermast, ob Holzwirtschaft und Energieerzeugung oder Dienstleistungen in der Freizeit- und Tourismusbranche: So unterschiedlich die Erzeugnisse und Geschäftsfelder im grünen Wirtschaftssektor sind, so vielseitig sind Ihre Tätigkeitsfelder als Landwirt.
Das größte Risiko, das mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, stellt die Haftung für Schäden gegenüber Dritten dar. Eine Betriebshaftpflicht ist für Sie als Landwirt daher ein unverzichtbarer Schutz.
Worauf sollten Sie achten?
Die Ursachen für einen Schadensfall können vielfältig sein und jeder Betrieb birgt seine ganz speziellen Risiken. Darum ist es in der Betriebshaftpflichtversicherung wichtig, auf eine ausreichend gute Grunddeckung mit hohen Versicherungssummen zu achten.
Üblicherweise sind unter anderem folgende Risiken mitversichert:

  • Ihre landwirtschaftlichen Grundstücke, Gebäude und Flächen sowie die Vermietung von Wohnräumen und Gebäuden auf dem Betriebsgrundstück
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Mähdrescher bis 20 km/hHalten und Hüten von Nutz- und Zuchttieren, Achtung: Hunde und Pferde sind üblicherweise gesondertzu versichern.
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  • Umweltrisiken wie Tankanlagen oder die Lagerung von Gülle
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  • Bei den meisten Versicherungen ist die Privathaftpflicht inklusive. Diese gilt üblicherweise für Sie und Ihren Ehepartner nebst Kindern. Häufig erstreckt sich der Versicherungsschutz aber auch noch auf die anderen Angehörigen,wie zum Beispiel Altenteiler, Hoferben, Eltern, Schwiegereltern etc., die auf Ihrem Betriebsgrundstück leben. Tipp: Sollten die mitversicherten Personen bereitseine eigene Privat-Haftpflichtversicherung haben, könnteIhr Versicherer Ihnen dabei helfen, Doppelbelastungen zu vermeiden. Ihre Angehörigen werden dankbar sein.

Auch über nachfolgende Punkte sollten Sie sich Gedanken machen:
Sie überlegen Feriengäste aufzunehmen?
Ferien auf dem Bauernhof stehen für viele Familien hoch im Kurs. Fragen Sie daher bei Ihrem Versicherer nach, ob Sie dieses Risiko extra versichern müssen. Der Beitrag hierfür richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Zimmer, die Sie an Feriengäste vermieten. Bei einigen Versicherern, wie zum Beispiel der LVM, ist die Vermietung einer bestimmten Anzahl von Wohnungen oder Zimmern  kostenlos mitversichert.
Sie leihen sich Geräte und Maschinen aus?
In Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb können Sie nicht alle Arbeitsmaschinen vorhalten, die Sie im Laufe eines Jahres benötigten. Da ist es – gerade unter Nachbarn – üblich, sich das benötigte Gerät auszuleihen. Als gewissenhafter Landwirt möchten Sie diese fremden Sachen unbeschädigt zurückgeben und sind daher im Umgang mit ihnen besonders achtsam. Aber trotz größter Vorsicht kann es zu Schäden an diesen Sachen kommen, zum Beispiel durch fehlerhafte Bedienung. Landwirte, die sich regelmäßig Maschinen oder Geräte leihen, sollten daher darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch das Risiko Gewahrsamsschäden mit Brems-/Betriebs- und Bruchschäden abdeckt.
Führen Sie für andere Landwirte gelegentlich Lohnarbeiten aus?
Die Absicherung dieses Risikos ist oftmals nicht in der Grunddeckung einer  landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht enthalten. Hier gilt es zu prüfen, ob Ihr jetziger oder zukünftiger Versicherer auch den Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für diese Lohnarbeiten mit abdeckt. Gelegentlich kommt es vor, dass zwar Lohnarbeiten eingeschlossen sind, jedoch der Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für diese Lohnarbeiten gar nicht mitversichert
ist. Dies führt dann im Falle eines Schadens zu unangenehmen Folgen.
Liefern Sie Produkte an weiterverarbeitende Betriebe?
Dann können Sie auch für die finanziellen Folgeschäden haftbar gemacht werden. Es handelt sich hier um reine Vermögensschäden, die üblicherweise nicht in der Grunddeckung mitversichert sind. Die Zusatzdeckung Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung kann daher für Sie von höchster Wichtigkeit sein. Insbesondere dann, wenn Sie einen Betrieb für Rinder- oder Schweinemast, Geflügelhaltung, Milchwirtschaft, Gemüse- oder Obstanbau betreiben.
Wichtig zu wissen: Bei einigen Versicherungsunternehmen
wie zum Beispiel der LVM ist ein Basisschutz der Erweiterten
Produkt-Haftpflichtversicherung bereits in der Grunddeckung
enthalten. Überprüfen Sie Ihren Vertrag, ob die
mitversicherte Summe ausreicht. Eventuell ist eine höhere
Versicherungssumme erforderlich.
Die Zeiten ändern sich. Ihr Versicherungsbedarf auch?
Erneuerbare Energien treten immer mehr in den Vordergrund. Viele Landwirte betreiben eine Photovoltaikanlage. Auch Biogasanlagen und Windkraftanlagen gehören zum Alltagsbild. Als Betreiber einer solchen Anlage haben Sie die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Darüber hinaus besteht beispielsweise bei Photovoltaikanlagen ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Häufig wird aus steuerlichen Aspekten eine eigene Gesellschaft gegründet. Auch hier besteht – neben der Absicherung der Anlagen als solcher – besonderer Versicherungsbedarf. Bei manchen Versicherern ist sowohl das Betreiben von Anlagen zur Energieerzeugung als auch die dafür gegründete Gesellschaft kostenlos mitversichert.
Was kann passieren?

  • Die zu Ihrem Betrieb gehörenden Rinder brechen aus und verursachen einen schweren Verkehrsunfall.
  • Mit Ihrem Mähdrescher verursachen Sie auf der Fahrt zu Ihrem Feld einen Unfall, weil Sie die Geschwindigkeit eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nicht richtig einschätzen.
  • Unbekannte zerschneiden den Zapfschlauch Ihrer Tankanlage. Diesel gelangt in ein nahegelegenes Gewässer. Sie haften automatisch als Inhaber der Tankanlage, auch wenn Sie kein Verschulden trifft (Gefährdungshaftung).
  • Sie verkaufen Eier „ab Hof “. Durch unzureichende Hygiene bei der Verpackung entstehen Keime. Mehrere Kunden erkranken daraufhin an Salmonellen.
  • Durch ein herabstürzendes Modulteil Ihrer Photovoltaikanlage wird ein abgestellter, fremder PKW beschädigt.

Wussten Sie schon, …
… dass Sie bei manchen Versicherern Einfluss auf die Höhe
Ihres Beitrags nehmen können? Der lässt sich häufig senken,
indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
TIPP:
Lassen Sie die Aktualität Ihrer Versicherungsverträge regelmäßig von einem Versicherungsfachmann überprüfen. Und achten Sie auf ausreichend hohe Versicherungssummen: Die Versicherungssumme für die Grunddeckung sollte pauschal bei 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen.

  • Jutta Hülsmeyer
IGU e. V.